Anlässlich der heutigen Plenardebatte zum Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses erklärt der Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss, Heiko Hendriks MdL:
„Die Untersuchungen des Ausschusses haben eine Vielzahl von Unzulänglichkeiten und Fehlern nordrhein-westfälischer Sicherheits-und Justizbehörden aufgedeckt. Das betrifft die Beobachtung und Auswertung der Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene von Beginn der 1990 er Jahre an gleichermaßen wie die Ermittlungen zu den mutmaßlich vom NSU -Trio begangenen Straftaten und zu den weiteren im Untersuchungszeitraum begangenen Verbrechen aus rechtsextremen Motiven. Die Sicherheitsbehörden hätten insbesondere an den Tatorten in Köln und Dortmund allen Grund gehabt, verstärkt auch Ermittlungen in Richtung eines politisch motivierten Delikts durchzuführen. Das haben die Ermittler entweder nicht erkannt oder falsch eingeschätzt. Eine wesentliche Ursache für das Unterlassen der gebotenen Ermittlungen dürfte in dem nur rudimentär vorhandenen Kenntnisstand der Strafverfolgungsbehörden des Landes NRW über die rechtsextremistische Szene zu suchen sein.
Ein besonderer Fall ist aus unserer Sicht die Tat in der Probsteigasse. Hier haben wir erhebliche Zweifel an der Täterschaft des NSU- Trios. Denkbar wäre es auch, dass zum Beispiel andere Rechtsextremisten diese Tat ausgeführt haben, vielleicht sogar diejenigen, die für die bis heute unaufgeklärten Bombenanschläge in Köln aus den Jahren 1992 und 1993 verantwortlich sind.
Zukünftig darf es nicht mehr passieren, dass politisch motivierte Straftaten als solche nicht erkannt werden. Der Kenntnisstand mit Blick auf die rechtsextremistische Szene ist nach dem Eindruck des Untersuchungsausschusses bei den Strafverfolgungsbehörden in NRW erheblich unterentwickelt. Die CDU-Forderung zur Einrichtung einer zentralen Wissensdatenbank als elektronische Bibliothek, auf die alle mit einer besonderen Zugriffsberechtigung ausgestatteten Ermittler zugreifen können, würde zahlreiche von uns im Ausschuss festgestellte Mängel beseitigen können.
Es ist dem Ausschuss gelungen, gemeinsame Handlungsempfehlungen aller Fraktionen auf den Weg zu bringen. Die entscheidenden Schlüsselwörter bei den Handlungsempfehlungen sind Kommunikation, Informationsaustausch, Grundwissen und die Bereitschaft, sich auch auf neue Kriminalitätsphänomene einzulassen.
Wir sind insbesondere den Opfern und den Angehörigen der Rechtsterroristen eine lückenlose Aufklärung schuldig. Das Schicksal der Opfer stellt eine nachhaltige Mahnung dar, alles uns Mögliche zu unternehmen unseren Rechtstaat so wehrhaft aufzustellen, dass er auch dem Rechtsterrorismus die Stirn bieten kann.“
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