Zu den öffentlich geäußerten Zweifeln an der Unabhängigkeit des Regierungsbeauftragten für den Fall des Terroristen Anis Amri erklärt der CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Armin Laschet:
„Das alles bestätigt unsere Entscheidung für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Der Landtag muss der Ort der Aufklärung sein. Wir lassen uns als Parlament von dieser Regierung nicht hinter die Fichte führen.
Frau Kraft hat dem Landtag und der Öffentlichkeit Ende Januar versichert: der Gutachter zum Fall Amri sei von den Regierungsparteien unabhängig. Er könne zudem völlig autark arbeiten und erhalte Zugang zu allen Dokumenten und Akten. Die Erkenntnisse der letzten Tage wecken jedoch erhebliche Zweifel an diesen Aussagen der Ministerpräsidentin.
Nicht einmal 24 Stunden nach der Veröffentlichung wurde bekannt, dass das Gutachten offenbar nicht alle relevanten Vorgänge in seine Untersuchung einbezogen hat. Nicht einmal die heute öffentlich gewordene Anregung der Ausländerbehörde Kleve beim Innenministerium für eine Abschiebeanordnung gegen Amri kommt darin vor.
Hinzu kommen die Zweifel an der Unabhängigkeit des Gutachters. Dass in diesem Fall ein ganz erheblicher Interessenkonflikt vorliegt, ist doch nicht von der Hand zu weisen. Die Landesregierung hatte von dem Berufungsverfahren Kenntnis und beauftragte Herrn Kretschmer dennoch mit dem Gutachten. Der Öffentlichkeit und selbst dem eigenen Koalitionspartner wurde diese Information jedoch verschwiegen. Dass sich das Gutachten auch nur der leisesten Kritik am Vorgehen des SPD-Innenministers enthält, erscheint vor diesem Hintergrund in einem neuen Licht. Es ist ein gutes Signal, dass mit den Grünen nun wenigstens eine der regierungstragenden Fraktionen nicht mehr mitmacht bei diesem unwürdigen Spiel.
Bei einem hochsensiblen Thema wie dem größten islamistischen Terroranschlag in Deutschland durch einen Gefährder aus NRW darf so etwas nicht passieren. Die Ministerpräsidentin hätte sich um die Unabhängigkeit des Gutachters kümmern müssen. Sie hat es nicht getan. Diese mangelnde Sorgfalt war und ist respektlos gegenüber den berechtigten Informationsansprüchen der Opferfamilien und der Öffentlichkeit.“

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