Verkehrspolitik und Bundesverkehrswegeplan“

17.03.2016

Pressegespräch mit Armin Laschet, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen, Oliver Wittke MdB, Mitglied des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag, Klaus Voussem, verkehrspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion Nordrhein-Westfalen

Was ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP)? • Wichtigstes Steuerungsinstrument für den Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur, für die der Bund nach dem Grundgesetz verantwortlich ist (Bundesautobahnen- und -straßen, Bundeschienenwege, Bundeswasserstraßen), BVWP umfasst Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen und Aus- und Neubauprojekte. Er wird etwa alle zehn Jahre vorgelegt (letzte BVWP: 2003, 1992, 1985). • Bei der projektspezifischen Bewertung von Aus- und Neubaumaßnahmen konzentriert sich der BVWP auf die Vorhaben, die großräumig wirksam sind sowie eine wesentlich kapazitäts- / qualitätsverbessernde Wirkung entfalten. BVWP ist jedoch kein Finanzierungsplan und hat auch keinen Gesetzescharakter. Erst im Anschluss werden auf Basis des BVWP im Kabinett die so genannten Ausbaugesetze mit den dazugehörigen Bedarfsplänen beschlossen. Wie und wann wird der BVWP 2030 verabschiedet? • heute: Vorstellung des BVWP durch CSU-Bundesminister Dobrindt im Bundestagsausschuss für Verkehr und Digitale Infrastruktur (Gesamtvolumen bis 20130: 264 Mrd. Euro) • danach: sechswöchige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch das BMVI. Vorlage einer überarbeiteten Fassung des Bundesverkehrswegeplans. Kabinettbeschluss der Bundesregierung über die Annahme des BVWP. Kabinettseeschluss über Ausbaugesetze mit Bedarfsplänen, reguläres Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung des Bundesrats. Beratung der Ausbaugesetze im federführenden Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur in der zweiten Jahreshälfte 2016. Schlussberatung im Verkehrsausschuss: 30. November 2016 o anschließend zweite und dritte Lesung der Ausbaugesetze o abschließend nochmals Beteiligung des Bundesrats, wenn das notwendige Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, obliegt die konkrete Planung wieder der Länderseite Bewertung des Entwurfs des BVWP 2030. Positive Grundansätze. Der BVWP bildet im vordringlichen Bedarf die finanziell möglichen und verkehrlich sinnvollen Projekte ab und weckt damit keine Erwartungen, die nicht erfüllt werden können. Es gibt künftig mehr Mittel für Sanierung, Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen; der BVWP folgt dem Grundsatz „Erhalt vor Aus- und Neubau“. Positive Ergebnisse für Nordrhein-Westfalen, BVWP 2030 trägt den besonderen Bedürfnissen des Verkehrslandes Nordrhein-Westfalen Rechnung, die das CSU-geführte Ministerium anhand der drei Kriterien Hauptrouten, Engpässe und Erhalt vor Neubau ermittelt hat.

Dadurch steigt der Anteil nordrhein-westfälischer Straßenprojekte bei Aus- und Neubau von 16 auf 19,2 Prozent (=12,95 Mrd. Euro). Das ist ein erheblicher Anstieg um ganze 20 Prozent. o Das wichtigste NRW-Projekt im Schienenpersonennahverkehr, der Rhein-Ruhr-Express, wird mit 1,844 Mrd. Euro im vordringlichen Bedarf geführt. Schlussfolgerungen. Der von CSU-Minister Dobrindt vorgelegte Entwurf hat den maroden Zustand der Verkehrsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen in besonderer Weise berücksichtigt. Der erhebliche Anstieg des NRW-Anteils an allen Straßen- und Schienenprojekten sowie die Feststellung eines vordringlichen Bedarfs für alle nordrhein-westfälischen Autobahnprojekte bilden zusammengenommen ein Paket, das dem oftmals geforderten „Aufbau West“ gleichkommt.

Damit ist der von Landesverkehrsminister Groschek aufgestellten Behauptung, das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium vernachlässige Nordrhein-Westfalen, endgültig die Grundlage entzogen. Forderungen an die Landesregierung • Der BVWP-Entwurf durchläuft nun eine Reihe von Beratungen, die in verschiedenen Gremien stattfinden werden (s.o.). Dabei gilt es, die gute Ausgangslage Nordrhein-Westfalens abzusichern. o In diesem Rahmen müssen sich die Landesregierung über den Bundesrat und die nordrhein-westfälischen Mandatsträger von SPD und Grünen auf Bundesebene dafür einsetzen, das bisher erzielte Ergebnis für Nordrhein-Westfalen zu halten oder noch auszubauen. Nach dem „grünen Licht“ aus Berlin für viele NRW-Straßenprojekte muss nun die Landesregierung für eine zügige Planung der Vorhaben Sorge tragen. o Damit möglichst viele der im BVWP enthaltenen Projekte realisiert und die Bundesmittel auch vollumfänglich verbaut werden können, muss sie einen Masterplan zur Beschleunigung der Planungsverfahren vorlegen.

Die Landesregierung muss des Weiteren für alle NRW-Straßenprojekte des vordringlichen Bedarfs des BVWP konkrete Aussagen treffen, bis wann die Planungen Baureife erlangen sollen. o Die Landesregierung muss in der Vorfinanzierung mehr Mittel für die Fremdvergabe von Planungsleistungen zur Verfügung zu stellen, um eine kurzfristige Verbesserung bei den Planungsprozessen zu erreichen.