Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Grünen haben mit dem vorliegenden Antrag ein Thema aufgebauscht und in einer Art dargestellt, die der aktuellen Situation in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen in keiner Weise gerecht wird.
In den letzten Jahren hat Deutschland einen großen Akt der Humanität geleistet. Mehrere 100.000 geflüchtete Menschen, aus zahlreichen Ländern, haben in Deutschland - und gerade auch in Nordrhein-Westfalen - Sicherheit und Zuflucht gefunden.
Dies ist nur durch das große Engagement der Bürgerinnen und Bürgern möglich - und auch Politik, sowie die Mitarbeiter von Verwaltungen und Behörden tragen ihren Teil dazu bei, dass diese Herausforderung gelingt.
Es ist breiter Konsens in Gesellschaft und Politik, dass es richtig ist, Schutzsuchenden Obdach in unserem Land zu gewähren. Zahlreiche Vereine, Schulen, die Wirtschaft und ehrenamtliche Helfer und Helferinnen, leisten tagtäglich einen großen Beitrag dazu.
Abschiebung beziehungsweise Rücküberstellung sind ein sensibles Thema, mit dem wir uns sehr differenziert auseinander setzen sollten.
Die Art und Weise wie Sie sich jedoch dem Thema annähern ist so nicht angebracht und ist vollkommen überzogen.
Die Menschen, die von Verfolgung bedroht sind und denen in ihren Herkunftsländern Gefahr droht, müssen wir aufnehmen und ihnen Integrationshilfen bereitstellen. Dies geschieht auch (, doch davon erwähnen Sie im Antrag kein Wort.)
Es gilt aber auch, dass die Regeln des Rechtsstaates für Flüchtlingen genauso verbindlich angewendet werden müssen, wie in allen anderen Rechtsbereichen.
Wer nach den Gesetzen unseres Landes das Recht auf Schutz hat, dem wird dieser auch gewährt.
Es muss aber auch klar sein, dass der, der nicht schutzberechtigt ist, oder unsere Gesetze missachtet, das Land möglichst zeitnah wieder verlassen muss.
Hier müssen wir – auch im Sinne der tatsächlich schutzbedürftigen Menschen – konsequent handeln. Die Landesbehörden gehen dabei konsequent, aber maßvoll vor.
Die NRW-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag in erster Linie darauf verständigt, die freiwillige Ausreise zu fördern. Wird diese Möglichkeit der freiwilligen Ausreise jedoch nicht genutzt, muss klar sein, dass das geltende Recht angewendet wird und Ausreisepflichtige konsequent abgeschoben werden.
Die Landesregierung hat sich auch dazu entschlossen, dass das Abschiebungshaftvollzugsgesetz praxisgerecht angepasst wird. Wer im Asylverfahren vorsätzlich falsche Angaben macht oder eine ausreichende Mitwirkung unterlässt, muss eine spürbare Sanktion erfahren.
Wir haben Gesetze und klare Vorgaben, die Abschiebungen und Rücküberstellungen regeln. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen handeln nach diesen Regeln.
Dabei findet von Seiten der zuständigen Landesbehörden ein ständiges Abwägen der Verhältnismäßigkeit der Mittel statt.
Dabei wird gerade bei Familien und Kindern größte Rücksicht von den Beamtinnen und Beamten genommen. Die Belastungen bei der Abschiebung oder Rücküberstellung werden so gering wie möglich gehalten. In einer Großzahl der Fälle erfolgen die Maßnahmen auf Grundlage einer freiwilligen Ausreise.
Ich möchte aber auch betonen: Es gibt Situationen in denen die Behörden keine andere Möglichkeit mehr haben, als die des schnellen Zugriffs.
Im Januar 2016 wurde mit einem Runderlass des damaligen Innenministers die Abschiebung von Familien mit Kindern zur Nachtzeit geregelt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:
„Daneben bitte ich die nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden vor diesem Hintergrund, ggf. in Abstimmung mit den zuständigen Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) und/oder speziell der Zentralstelle für Flugabschiebungen des Landes Nordrhein-Westfalen (ZFA), Abschiebungsmaßnahmen bei Familien mit Kindern unter 14 Jahren grundsätzlich unter Ausschöpfung entsprechender Handlungsspielräume nicht in der Zeit zwischen 21.00 - 06.00 Uhr zu beginnen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, sind die Gründe aktenkundig zu machen.“
Auch unter Rot-Grün ging man also davon aus, dass in Einzelfällen nicht vermeidbar ist, in diesem Zeitrahmen abzuschieben oder zurückzuführen.
Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen sprechen im vorliegenden Antrag davon, dass Abschiebungen und Rücküberstellungen in der Nachtzeit zu vermeiden sind.
Damit sind wir ganz bei Ihnen. Doch auch im angesprochenen Fall, - der im Übrigen noch unter rot/grüner Verantwortung bearbeitet wurde, - hat man nicht gegen den oben genannten Runderlass gehandelt und die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Dokumentation.
Dieser Antrag geht an den Tatsachen vorbei und blendet - mit Blick auf einen Einzelfall – aus, was Deutschland und Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren geleistet haben.
Dieser Antrag ist reißerisch und überflüssig, denn den bestehenden Regelungen wird bereits heute von den Behörden nachgekommen.
Sie leisten denen einen Bärendienst, die sich tagtäglich in der Flüchtlingshilfe engagieren, indem Sie diesen Einzelfall skandalisieren und zu Ihren politischen Zwecken missbrauchen. Daher ist Ihr Antrag abzulehnen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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