Unsere Polizei braucht politische Rückendeckung – Gesetzliche Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes umgehend abschaffen!

13.07.2017
Dr. Christos Katzidis MdL

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die im Dezember letzten Jahres von SPD und Grünen eingeführte gesetzliche Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für unsere Polizeibeamtinnen und –beamte lehnen wir bekanntlich ganz entschieden ab, weil sie nach unserer Überzeugung eine Misstrauensbekundung darstellt. Deshalb werden wir den § 6a des Polizeigesetzes wieder abschaffen. Drei Gründe für unsere Auffassung möchte ich in der Kürze der Zeit herausgreifen: Es besteht KEINE sachliche Notwendigkeit für diese Regelung im Polizeigesetz In meiner mehr als 25jährigen Polizeidienstzeit habe ich selber keinen einzigen Fall erlebt, bei dem jemand gegen einen Polizisten bzw. eine Polizistin vorgehen wollte und dies mangels Identifizierung nicht konnte. Darüber hinaus sind uns auch keine anderen Fälle bekannt, wo das mal so gewesen ist. Und genau das hat ja auch die Expertenanhörung im Innenausschuss im vergangenen Herbst übereinstimmend bestätigt! Wenn das tatsächlich ein Problem sein sollte, dann werden SPD und Grüne ganz sicher gleich darstellen können, wie viele solcher Fälle es in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Nordrhein-Westfalen gegeben hat. Fakt ist aber: Es besteht keine sachliche Notwendigkeit für eine solche gesetzliche Regelung. Es besteht auch KEINE Notwendigkeit für eine derartige GESETZLICHE Regelung! Der Absatz 1 des § 6a ist komplett in Erlassen geregelt. Und zwar jeder einzelne Satz des ersten Absatzes. Gleiches gilt für den Absatz 2. Die einzige substanzielle Änderung, die § 6a vorsieht, findet sich in Abs. 3 der Vorschrift, die individuelle Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bereitschaftspolizei und Alarmeinheiten. Das war zuvor NICHT geregelt, geht aber leider auch vollständig an der Lebenswirklichkeit vorbei. Die Kräfte unserer Einsatzhundertschaften sind jetzt aufgrund dieser Vorschrift dazu verpflichtet, individuelle Kennzeichen zu tragen, wenn sie z.B. in Einsätze gegen vermummte Gewalttäter geschickt werden. Und dieses Beispiel macht bereits deutlich, wie absurd diese Kennzeichnungspflicht ist. Eine solche Verpflichtung ins Polizeigesetz zu schreiben, ist nach Ansicht der CDU-Fraktion ein Ausdruck polizeifeindlicher Gesinnung und ein politisch verheerendes Signal an all diejenigen, die täglich mit großem persönlichen Einsatz für Recht und Ordnung in unserem Land sorgen. Hinzu kommt noch, dass die von SPD und Grünen eingeführte Kennzeichnungspflicht den fatalen Eindruck erweckt, dass Polizeibeamte willkürlich und exzessiv Gewalt gegen unbescholtene Bürgerinnen und Bürger ausüben. Das ist eine Verkehrung von Tatsachen. Fakt ist, dass sich die Anzahl der Widerstände gegen unsere Polizistinnen und Polizisten in den letzten 20 Jahren nahezu VER-DREI-FACHT hat. Die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten, die Opfer von Übergriffen wurden, ist allein im Jahr 2016 sogar um ca. 20 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen kein Problem mit unrechtmäßig handelnden Polizistinnen und Polizisten, sondern vielmehr ein großes Problem im Hinblick auf Wertschätzung und den Respekt gegenüber unseren Staatsdienern und deshalb brauchen unsere Polizistinnen und Polizisten wieder einen anderen politischen Rückhalt und keine Stigmatisierung, meine sehr geehrte Damen und Herren! 3. und letzter Punkt den ich ansprechen möchte: Die Wirkung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte! Dazu darf ich Ihnen nicht nur als Abgeordneter, sondern vor allem als Polizeibeamter Folgendes sagen: Angesichts der gestiegen Herausforderungen im Bereich der Inneren Sicherheit und der hohen Anzahl von Kolleginnen und Kollegen, die täglich im Dienst beleidigt, bespuckt oder körperlich angegriffen werden, tut es mir in der Seele weh, zu sehen, wie viel Energie SPD und Grüne darauf verwenden, unserer Polizei den täglichen Einsatz nicht etwa zu erleichtern, sondern durch eine rein ideologisch motivierte Kennzeichnungspflicht auch noch zusätzlich zu erschweren. Wir haben in der Bundesrepublik und insbesondere auch hier in NRW die rechtsstaatlichsten Polizeiorganisationen weltweit. Und wenn ich dann sehe, dass wir unter TOP 6 gleich noch einen Antrag diskutieren werden, bei dem es darum geht, keine pauschale Kriminalisierung von Verkehrsteilnehmern vorzunehmen, was ist denn bitte schön eine pauschale Kennzeichnungspflicht für unsere Polizistinnen und Polizisten? Wir als CDU stehen hinter unsere Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag mit ihrer Gesundheit und ihrem Leben für unsere Freiheit, unsere Sicherheit und vor allem unsere Verfassung eintreten. Wer sich hier und heute wieder einer Vertrauenskultur gegenüber unseren Staatsdienern anschließen möchte, der ist herzlich eingeladen unserem Antrag zuzustimmen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gilt das gesprochene Wort!

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