Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes

21.03.2018
Rede
Jochen Klenner zu TOP 7

Sehr geehrter Herr Präsident,
Liebe Kollegen,

vor wenigen Wochen haben wir hier in einer Aktuellen Stunde über den drastischen Rückgang der Organspenden in NRW gesprochen: Mit 8 Organspendern pro einer Millionen Einwohner lag unser Bundesland im Vergleich mit den anderen Regionen an letzter Stelle. Jeden Tag sterben in Deutschland 3 Menschen, weil sie vergeblich auf ein Organ gewartet haben. Das können und das wollen wir nicht hinnehmen - und deshalb ist es gut, dass wir mit diesem Gesetzentwurf handeln. Es ist in der Aktuellen Stunde und in den vielen Gesprächen im Umfeld der Debatte deutlich geworden, wer eine wichtige Schnittstelle im bestehenden System ist: Die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken. Deshalb wollen wir sie in ihrem Auftrag stärken. Die Statistik zeigt, dass es Krankenhäuser gibt, in denen über längere Zeiträume überhaupt keine Organspenden vorkommen. Dies weist auf ein strukturelles Problem hin: Es gibt offenbar an einigen Stellen Schwierigkeiten, hirntote Patienten als mögliche Spender zu erkennen. Häufig werden intensivmedizinische Maßnahmen abgebrochen, ohne die Möglichkeit einer Organspende zu klären, ohne Rücksprache mit dem Transplantationsbeauftragten zu halten. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hat 14.000 Patientenfälle aus dem Jahr 2016 ausgewertet - in 1000 Fällen wäre eine Organspende vermutlich möglich gewesen. Warum passiert das? Es wird von Informations- und Kommunikationsdefiziten berichtet. An manchen Stellen fehlt die Unterstützung durch die Klinikleitung. Oder die Transplantationsbeauftragten werden nicht konsequent genug eingebunden. Unser vorrangiges Ziel muss es aber sein, dass alle potentiellen Organspender in den Kliniken identifiziert werden können. Das sind wir auch den Menschen schuldig, die sich zu Lebzeiten aktiv für eine Organspende ausgesprochen haben. Ihr Wunsch darf nicht an fehlender Koordination oder Kommunikation in den Kliniken scheitern. Die Kliniken und die Transplantationsbeauftragten haben dabei eine wichtige Schlüsselstellung: Nur sie können Spender erkennen und dann auch eine Organspende veranlassen. Wir wollen dabei unterstützen, indem zum Beispiel die Daten aus den Kliniken besser erfasst und ausgewertet werden. Das dient der Qualitätssicherung und zeigt auch, wo weitere Verbesserungen nötig sind. Wir wollen eine regelmäßige Dokumentation und Berichtspflicht für die Krankenhäuser über Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung. Das beinhaltet auch die Angabe von Gründen, warum es gegebenenfalls nicht zu einer Organspende gekommen ist. Wir wollen auch die Krankenhausträger stärker einbinden. Organspende muss Chefsache sein. Die Träger werden verpflichtet, sich aktiv bei den Transplantationsbeauftragten zu informieren und sich zu beraten. Neu wird die verbindliche Freistellung für Transplantationsbeauftragte in den Kliniken. Dies ist eine Schärfung der bisherigen Regel. Ganz konkret ist ein abgestuftes System entwickelt worden. Es bezieht sich auf die Zahl der zu betreuenden Intensivbetten. Umso mehr Betten, desto höher der Stellenanteil zur Freistellung. In großen Kliniken, wie z.B.Transplantationszentren, sollen die Beauftragten vollständig für die Durchführung ihrer Arbeit freigestellt werden. Dies ist auch eine wichtige Wertschätzung für die Arbeit der Beauftragten. Wir können nur erahnen, wie schwer Gespräche mit trauernden Angehörigen über Organspenden sind. Das geht nicht nebenher zwischen der eigenen Arbeit. Wir wollen auch, dass der Austausch mit dem zuständigen Ministerium intensiver wird. Minister Karl-Josef Laumann hat sehr deutlich gemacht, dass er beim Thema Organspende oberste Priorität setzt. In seiner ersten Amtszeit ist es schon einmal gelungen, die Zahl der Spender zu vergrößern. Auch jetzt wird deutlich: Wir haben das Problem erkannt und handeln. Es ist gut, dass wir künftig hier im Landtag regelmäßig über die Entwicklung der Zahlen bei der Organspende sprechen. Und mit den vielen wartenden Patienten im Land setzen wir darauf, dass die beschriebenen Verbesserungen ihre Wirkung zeigen. Die Menschen setzen große Hoffnungen in uns - und deshalb bitte ich Sie um ihre Unterstützung bei den Beratungen im Ausschuss und der Entscheidung zu dem Gesetzentwurf.

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