NRW-Koalition wird im Sinne aller Beteiligten die Zukunft der Holzvermarktung rechtskonform regeln

05.07.2018

Die Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag zur Zukunft der Holzvermarktung hat gezeigt, dass alle Betroffenen die gleichen Sorgen teilen. Die NRW-Koalition verspricht den Waldbesitzern, dass die Holzvermarktung und auch die Beförsterung im ihrem Sinne rechtskonform geregelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, befinden wir uns in einem konstruktiven Austausch mit der Sägeindustrie, den privaten und kommunalen Waldbesitzer sowie dem Forstpersonal.

Zum kommenden Jahr wird die Holzvermarktung durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW im Kommunal- und Privatwald eingestellt. Damit kommt die Landesregierung dem Bundeswaldgesetz sowie dem Bundeskartellamt fachgerecht nach. Danach kann die Holzvermarktung durch private Forstbetriebe sowie den Landesbetrieb erfolgen, der jedoch seine Leistung zum vollen Kostenpreis anbieten muss. 
In der Anhörung wurde jedoch deutlich, dass eine Übergangsfrist eingeräumt werden muss. Wir dürfen die betroffenen Waldbesitzer nicht im Regen stehen lassen. Gerade in den Gebieten, wo es keine privaten Forstunternehmen gibt, die sich um kommunale oder private Waldstücke kümmern können, müssen die Landesbetriebe weiterhin aushelfen können, damit es nicht zu Einbrüchen im Holzabsatzmarkt kommt. Gerade die Kleinwaldbesitzer müssen eine Chance bekommen, sich neue Vermarktungsstrukturen aufzubauen. Auch nach der Umstellung müssen die Waldstücke in unserem Land gepflegt und das daraus resultierende Holz effektiv genutzt werden. Die Vermarktung von regionalem Holz über kurze Wege ist besonders nachhaltig und ökologisch. Die Sachverständigen bekräftigten, dass es aus ökologischer Sicht keinen Unterschied macht, ob die Beförsterung durch private oder staatliche Förster vorgenommen wird.

Der Dialog über eine passende Waldstrategie ist bei der Holzvermarktung ein wichtiger Faktor, damit am Ende kein Waldbesitzer ohne Betreuung dasteht. Daher werden wir uns weiterhin mit allen Beteiligten zusammensetzen. Diese werden bereits durch das Umweltministerium in die Planungen zur Neuregelung mit einbezogen. Die CDU-Fraktion unterstützt diesen Prozess.