Kirstin Korte MdL zur aktuellen Stunde

12.07.2018
Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf aus denken und richtig machen

Anrede,
am vergangenen Freitag hat Schulministerin Gebauer die Eckpunkte zur
Neuausrichtung der Inklusion an unseren Schulen, sowie die neue
Mindestgrößenverordnung für Förderschulen vorgestellt.
Damit wird die NRW- Koalition eine zentrale Wahlaussage umsetzten und somit den
Umschwung in der Inklusionspolitik einläuten.
Inklusion ist ein zentraler Bestandteil unserer christlichen Grundauffassung und
gerade deshalb ist die Umsetzung der Inklusion eine der Schlüsselaufgaben in der
Bildungspolitik in unserem Bundesland.
Aus dem Blickwinkel aller am Schulleben Beteiligten, hat die Landesregierung nun die
möglichen Ansätze präsentiert, wie der Umschwung in der Inklusion an unseren
Regelschulen, aber auch an den Förderschulen gelingen kann.
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, wie unüberlegt die Maßnahmen der alten,
abgewählten Landesregierung im Bereich der Inklusion waren.
Es herrschte das Prinzip „Masse in der Klasse“ – d.h. es galt bei rot-grün schon als
Erfolg, wenn möglichst viele Schülerinnen und Schüler zumindest „auf dem Papier“
inklusiv beschult wurden.
Ob und wie Inklusion in den Schulen wirklich umgesetzt wurde, spielte offenbar keine
Rolle. Schulträger, Schulleitungen und Lehrkräfte fühlten sich in sämtlichen Bereichen
überfordert.
Das hatte zur Folge, dass die Inklusion vielerorts als Belastung wahrgenommen
wurde. Die wenigen Sonderpädagogen auf „Reisen“ arbeiteten bis zum Rande ihrer
Kräfte – und darüber hinaus.

Es kann nicht sein, dass Inklusion nur bedeutet, alle Kinder und Jugendlichen
gemeinsam in einem Klassenzimmer zusammenzuführen. Viele Schulen mussten in
der Vergangenheit ohne jegliche sonderpädagogische Expertise auskommen – das
war unverantwortlich.
Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich den Kollegen Römer aus der 2. Lesung des
9. Schulrechtsänderungsgesetztes zitieren, der am 16.10.2013 in Richtung von CDU
und FDP sagte:
„Sie setzen auf Scheitern, und wir setzen auf Gelingen, meine Damen und Herren. Das
ist der Unterschied“.
Sie sind mit Ihrem Ansatz gescheitert- die politische Quittung haben Sie bei der letzten
Wahl erhalten.
Viel schlimmer sind jedoch die Probleme, die sie dabei allen Beteiligten hinterlassen
haben.
Bereits nach dem Regierungswechsel haben wir im Haushalt 2018 die ersten
Maßnahmen ergriffen, um die Inklusion in allen Bereichen stärker zu fördern und den
erforderlichen Umschwung einzuleiten – eine Herausforderung.
Die vierstellige Anzahl von Stellen, die mit einem „kw“- Vermerk versehen waren,
haben wir erhalten.
Bis zum Endausbau im Schuljahr 2025/25 werden gegenüber den Planungen von rot-
grün, rund 6.000 zusätzliche Stellen im Bereich der Sekundarstufe I bereitgestellt.
Auch die Anzahl der Studienplätze im Bereich der Sonderpädagogik soll bereits zum
Wintersemester 2018/19 um bis zu 250 Bachelor- Studienplätzen erweitert werden.
Sie sehen: Nach fünf Jahren Gießkannenprinzip der alten Landesregierung kommt nun
endlich Bewegung in die sachgerechte Umsetzung der Inklusion.

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer, Sie präsentieren erstmals Qualitätsstandards
zur Inklusion.
Sie zeigen: Die Qualität der Angebote steht bei der Umsetzung der Inklusion an erster
Stelle!
Dafür möchte ich mich bei Ihnen im Namen meiner Fraktion ausdrücklich bedanken.
Zukünftig soll nur dann an weiterführenden Schulen Gemeinsames Lernen stattfinden,
wenn eindeutige Qualitätsstandards umfassend erfüllen werden können. D.h. :
Inklusion dort,
wo ein pädagogisches Konzept nachgewiesen wird,
wo entsprechend ausgebildetes Personal vorhanden ist
wo kontinuierlich fortgebildet wird und auch dort,
wo die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Die sonderpädagogische Förderung an Gymnasien soll in der Regel zielgleich
erfolgen, wobei die zieldifferente Förderung hier eine freiwillige Entscheidung ist.
Beispielhaft für weitere Maßnahmen möchte ich die geplante Inklusionsformel nennen:
25 – 3 – 1,5
25 Schülerinnen und Schüler pro Eingangsklasse, davon durchschnittlich drei mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Hier möchte die Landesregierung der
Schule pro Klasse eine weitere halbe zusätzliche Stelle zur Verfügung stellen. Das ist
auch gut so, denn ohne fachliche Expertise in den Klassen kann eine Inklusion nicht
gelingen.
Darüber hinaus soll die Situation an den Förderschulen unseres Landes deutlich
verbessert werden.

In der Vergangenheit wurde von rot-grün die Mindestgrößenverordnung ohne jegliche
Ausnahmen angewandt. Damit mussten zahlreiche, gut arbeitende Schulen in
unserem Bundesland geschlossen werden.
Hierauf hat die NRW Koalition bereits direkt nach dem Regierungswechsel mit der
Aussetzung der Mindestgrößenverordnung als direkte Stellschraube reagiert.
Wir möchten die die Zukunft der Förderschullandschaft in NRW sichern, um den Eltern
eine Wahlmöglichkeit zwischen Regelschule und Förderschule zu erhalten.
Nicht für jedes Kind ist die Regelschule der bestmögliche Förderort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Nordrhein-Westfalen Koalition setzt die richtigen Akzente im Bereich der
schulischen Inklusion. Wir zeigen Wege auf, um die zukünftige Arbeit in allen
Bereichen, in allen Schulformen und für alle Beteiligte auf qualitativ hochwertiges
Niveau zu stellen.
Von den Plänen der Schulministerin werden alle profitieren.
Mich persönlich freut es, dass auch die Opposition von unserer Arbeit angetan zu sein
scheint.
Lieber Kollege Jochen Ott,
wenn man den Presseberichten der letzten Tage folgt, gibt es spannende Aussagen
Ihrerseits: Im Kölner Stadt-Anzeiger vom 06.07.2018 heißt es, und ich zitiere mit
Erlaubnis des Präsidenten: „‘Ich finde, sie hat persönlich einen guten Start hingelegt‘,
erklärte der Chef der Kölner SPD. In der Schulpolitik von Schwarz-Gelb gebe es viele
richtige Ansätze. […] Auch beim Streitthema Inklusion, dem gemeinsamen Lernen von
behinderten und nichtbehinderten Kindern, sei es gelungen, die Schullandschaft zu
befrieden.“
In diesem Punkt kann ich Ihnen uneingeschränkt zustimmen.

Herzlichen Dank!

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