
Sehr geehrter Herr/Frau Landtagspräsident/in,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
das Grundgesetz gewährt als eine der wenigen Verfassungen
der Erde unter bestimmten Voraussetzungen jedem politisch
Verfolgten einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Asyl
und zieht damit die historischen Lehren aus der
nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft.
Es ist ein verfassungsmäßig garantiertes Individualrecht,
welches denen gewährt wird, die durch staatliche Mittel in ihrem
Herkunftsland politisch verfolgt werden. Auf diesen Anspruch
können wir stolz sein.
Diesen Menschen, die aus der Not zu uns kommen, gilt es,
Schutz zu gewähren und ihnen zu helfen, sich in unserer
Gesellschaft zurecht zu finden und zu integrieren. Dies wird für
die NRW-Koalition auch weiterhin eine zentrale Aufgabe in der
Asylpolitik sein.
Und darauf sollten sich unsere nordrhein-westfälischen
Kommunen in Zukunft konzentrieren. Damit sie dies auch
tatsächlich können, hat das Landeskabinett am 24. April 2018
beschlossen, das Aufnahmesystem zur Steuerung von
asylsuchenden Flüchtlingen in NRW umzustellen.
Hier setzt nun der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen an und
holt zum Rundumschlag gegen die „Kasernierung von
Geflüchteten“ aus.
In einer Zeit in der wir die Verrohung der Sprache in den
Parlamenten anprangern und als demokratische Parteien mit
guten Beispiel vorangehen sollten, bringen Sie, sehr geehrte
Damen und Herren von den Grünen, die AnKER-Zentren des
Bundesinnenministers und den Asyl-Stufenplan der nordrheinwestfälischen
Landesregierung völlig unnötig in Verbindung mit
einem Kasernenhof, der wohl die Assoziation des Eingesperrt
Seins erwecken soll. Das ist völlig daneben und bringt nur
unnötig Zündstoff in eine ohnehin schon aufgeheizte Debatte.
Zur Klarstellung:
Die AnKER-Zentren und der Asyl-Stufenplan von Minister Dr.
Stamp verfolgen ähnliche Ziele: das Asylverfahren soll schneller
und effizienter gestaltet werden. Schutzsuchende sollen nicht
mehr länger endlos auf eine Antwort warten müssen, wie es mit
Ihnen weitergeht. Sie sollen möglichst schnell eine
rechtssichere Antwort auf ihre Asylanfrage erhalten. Die
Kommunen sollen künftig möglichst nur noch anerkannte
Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive
zugewiesen bekommen.
Schon allein die Integration dieser Menschen wird in den
kommenden Jahren eine Herausforderung für unsere
Kommunen – auch in finanzieller Hinsicht.
Diejenigen, die nicht schutzberechtigt sind und keine
Bleibeperspektive haben, wollen wir nach Prüfung in einem
rechtsstaatlichen Verfahren konsequent abschieben und gar
nicht mehr auf die Kommunen verteilen. Sie verbleiben in den
Landeseinrichtungen bis zu ihrer Rückführung. Die
Zuständigkeit für Rückführungen soll damit schrittweise auf
Landesebene zentralisiert werden.
Wie gesagt, wir sprechen hier von denen, die keine
Bleibeperspektive haben – doch der Antrag der Grünen
suggeriert, wir würden Flüchtlinge und Schutzbedürftige
grundsätzlich einkasernieren und isolieren wollen.
Dem möchte ich hier ganz klar und deutlich widersprechen! Wir
setzen lediglich das um, was den Ländern durch
bundesgesetzliche Vorgaben erlaubt ist.
Wir wollen unzulässige oder unbegründete Asylverfahren und
die entsprechenden Rückführungen beschleunigen,
Ressourcen bündeln und uns auf die Menschen fokussieren,
die unsere Hilfe benötigen und unseren Schutz brauchen.
Und wir werden – wie bisher auch – besonderen Wert auf die
Schutzbedürftigkeit von Familien mit minderjährigen Kindern
legen. Diese werden spätestens nach 6 Monaten den
Kommunen zugewiesen, auch wenn sie noch keinen Bescheid
vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben.
Wir entsprechen mit unserer Zielsetzung, möglichst nur noch
anerkannte Flüchtlinge den Kommunen zuzuweisen, auch ganz
klar dem Wunsch vieler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.
Umso mehr wundert es mich, dass die Grünen in Ihrem Antrag
wieder die Landesregierung auffordern, die Kommunen
finanziell zu entlasten und sich für die Übernahme der Kosten
für Geduldete beim Bund einzusetzen.
Natürlich ist die finanzielle Belastung der Kommunen größer,
wenn sie für Geduldete nach dem dritten Monat allein
aufkommen müssen.
Als Partner der Kommunen hat die NRW-Koalition deshalb ein
finanzielles Gesamtpaket geschnürt und entlastet die
Kommunen gleich an mehreren Stellen, sowohl in der
Asylpolitik wie auch durch höhere Zuweisungen durch das
Gemeinde-Finanzierungs-Gesetz.
4:
Die rot-grüne Vorgängerregierung hat es in den Jahren 2016
und 2017 hingegen nicht einmal geschafft die
Integrationspauschale an die Kommunen weiterzuleiten. Die
kommunale Familie hat das völlig zu Recht kritisiert.
Die NRW-Koalition misst dem Thema „Integration“ im
Gegensatz dazu einen deutlich höheren Stellenwert bei. Wir
leiten in diesem Jahr nicht nur 100 Mio. € aus der
Integrationspauschale an die Kommunen weiter - die
flüchtlingsbedingten Zuweisungen an die Kommunen belaufen
sich in 2018 insgesamt auf rund 1,6 Mrd. Euro.
Gleichzeitig wird sich Nordrhein-Westfalen weiterhin für einen
stärkeren finanziellen Beitrag des Bundes bei der Übernahme
der Kosten für Geduldete einsetzen. Denn die Kommunen
tragen nicht die Verantwortung für die derzeitige, internationale
Lage. Im Übrigen hat das Bundeskabinett gerade erst in dieser
Woche beschlossen, die Flüchtlingsfinanzierung nicht nur
fortzuschreiben, sondern die Zuwendungen an Länder und
Gemeinden ab dem kommenden Jahr noch einmal deutlich zu
erhöhen.
Wir wissen um die Verdienste der Kommunen gerade
insbesondere in den ersten Monaten der Flüchtlingskrise. Nicht
nur finanziell, sondern auch personell haben unsere Städte und
Gemeinden scheinbar Unmögliches möglich gemacht. Nicht zu
vergessen die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer die
sich bis heute in der Integration der Flüchtlinge engagieren und
wofür wir Ihnen herzlich dankbar sind!
Für unsere Kommunen und die vielen Aktiven in der
Flüchtlingshilfe ist es bis heute ein Kraftakt, die Aufnahme und
Integration von Geflüchteten zu stemmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die NRW-Koalition übernimmt Verantwortung in der
Flüchtlingspolitik. Wir schaffen nicht nur finanzielle Entlastung,
sondern nehmen auch ein wenig den Druck aus der
kommunalen Gemeinschaft, indem wir mehr Ordnung und
Steuerung in die Migrationspolitik bringen und den Menschen,
die länger oder auf Dauer bei uns bleiben, gleichzeitig die
Chance auf Integration bieten.
Darüber werden wir in den zuständigen Ausschüssen
miteinander beraten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Empfehlen Sie uns!