
Anrede,
das Thema Lehrermangel, besonders an Grundschulen, ist der Landesregierung nicht erst seit der Antragsstellung bekannt.
Damit die Quote der unbesetzten Lehrerstellen sowohl kurzfristig als auch langfristig verringert wird, hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung seit 2017 in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen konkrete Maßnahmenpakete erarbeitet.
Wir haben uns dabei immer wieder die Frage gestellt, wie wir es schaffen den Lehrberuf so attraktiv wie möglich zu gestalten und gleichzeitig mehr ausgebildetes Lehrerpersonal an die Schulen zu bringen.
Klar ist, das Land kann dabei nicht einfach hingehen und potentielle Bewerber beim Konkurrenten abwerben.
Dass deshalb der erweiterte Einsatz von Oberstufenlehrkräften, die Erweiterung des Seiteneinstiegs oder die Gewinnung von Pensionären für den Schuldienst ermöglicht wurde und verbessert wurde, zeigt:
Wir tun das Möglichste um freie Lehrstellen qualitativ angemessen und schnell zu besetzen.
Neben den bildungsrechtlichen Registern, die das Ministerium für Schule und Bildung gezogen hat, hat die NRW-Koalition auch die haushälterisch notwendigen und richtigen Schritte gemacht.
In den zurückliegenden Haushalten haben wir nicht nur die Rahmenbedingungen für mehr Lehrstellen geschaffen, sondern auch deutlich mehr Mittel für multiprofessionale Teams oder Inklusionsarbeit bereitgestellt.
Dass die Initiativen der NRW-Koalition hier erfolgreich sind und die Maßnahmen auch zum Ergebnis führen, das zeigen die Zahlen.
Innerhalb von einem halben Jahr haben diese Maßnahmen dazu geführt, dass die Quote der besetzten Stellen an Grundschulen von 53 Prozent im August 2018 auf 68 Prozent im Januar 2019 gesteigert werden konnte.
Das zeigt: Wir nehmen den Lehrermangel ernst und schaffen geeignete Instrumente, um dem Mangel an Lehrern zielgenau entgegenzuwirken. So wird es auch weiter gehen.
Der Ansatz, den Lehrermangel durch die Kapitalisierung von Lehrerstellen zu bekämpfen, birgt nicht nur rechtliche Bedenken, sondern wirft auch die Frage auf, wie die im Zweifel kapitalisierten Mittel dazu führen sollen, dass der mangelnden Lehrerversorgung entgegengewirkt wird.
Zu den rechtlichen Bedenken:
Das Land ist nach § 92 des SchulG für die Inhalte, Methoden und Strukturen der Schule und für die Lehrerinnen und Lehrer zuständig.
Die übrigen Kosten für Personal oder Sachleistungen hingegen muss der Schulträger übernehmen(vgl. hier. S. 11/12).
Wenn wir also darüber sprechen wollen, wie wir die Schulen etwa bei der im Antrag angesprochenen Digitalisierung unterstützen wollen, dann müssen wir das auch an den richtigen Stellen machen und können diese Diskussion dort auch gerne fortsetzen.
Bei Ganztagsangeboten gibt es bzgl. der Kapitalisierung aber Ausnahmen. Und da ist die Tatsache ebenso richtig wie das, was im Antrag beschrieben wird.
Das liegt daran, dass neben den Schulträgern bzw. Kommunen auch das Land einen Teil der Verantwortung der Bereitstellung von Betreuungsplätzen bei den Ganztagsangeboten trägt.
Und hier wurden die Möglichkeiten zur Kapitalisierung auch verbessert.
Abgesehen davon, meine Damen und Herren, das Symptom des Lehrermangels, welches in diesem Ansatz ja kritisiert wird, kann durch die Forderungen nicht gelöst werden – geschweige denn so effektiv sein wie die Maßnahmen des MSB.
Was nützen neueste Technik oder außerschulische Unterrichtsnagebote beim Lehrermangel?
Man kann ja das schönste Stadion der Welt bauen und die besten Betreuer einstellen – wenn man aber kein Team aufstellen kann, kommt auch keiner ins Stadion.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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