Rainer Deppe zur Aktuellen Stunden "Diesel-Fahrverbote in Köln und Bonn"

14.12.2018

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kutschaty, ich habe festgestellt, Sie sind in der Opposition angekommen.

Sie haben Ihre Redezeit dazu benutzt, vor allem Kritik zu üben.

Keinen einzigen realisierbaren Vorschlag haben Sie heute hier gebracht. Das ist das Kennzeichen Ihrer Politik.

Das Verwaltungsgericht in Köln hat dem Vernehmen nach, nach dem, was die Medien gemeldet haben – auf die Begründung warten wir ja noch –, darauf abgestellt, dass die Grenzwerte 2010 einzuhalten waren. Jetzt haben wir das Jahr 2018. Die Prognose für das Jahr 2019 lautet, dass sie immer noch nicht eingehalten werden.

Wer war denn von 2010 bis jetzt in der Regierung? Sieben Jahre auf jeden Fall Sie, ein Jahr wir.

Also, was soll das? Sie können das, was Sie jetzt sagen, die Regierung habe ihre Hausaufgaben nicht gemacht, genauso auf sich beziehen.

Dann ein Wort zu den Kollegen der Grünen. Herr Klocke, einen Tag nach dem Urteil in der letzten Woche hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Landesregierung von Baden-Württemberg zu einem Zwangsgeld verurteilt, weil sie den Luftreinhalteplan von Stuttgart noch nicht in der Form erlassen hat, wie sich das Gericht das vorgestellt hat. Das heißt, die baden-württembergische Landesregierung ist von den Gerichten schon einen wesentlichen Schritt weitergetrieben worden als wir hier in Nordrhein Westfalen.

Sie können sich natürlich hinstellen und sagen: Wenn Herr Kretschmann versucht, Fahrverbote zu verhindern, ist das gut; wenn Herr Laschet das tut, ist es schlecht. Aber das Ergebnis haben Sie in Stuttgart vom Verwaltungsgerichtshof geliefert bekommen.

Meine Damen und Herren, diese ständigen Schuldzuweisungen führen doch überhaupt nicht weiter. Ich weiß auch nicht, was diese Debatte hier soll.

Wie vermeiden wir – Sie haben es eben selbst beschrieben; Bonn ist übrigens auch nicht viel besser als Köln, auch wenn es da nur Streckenfahrverbote sind –, dass es in diesen Städten zum Kollaps kommt? Das ist doch die entscheidende Frage.

Das hat nichts damit zu tun, welche Regierung ein Jahr oder sieben Jahre oder wie lange regiert hat, sondern es geht darum, dass wir heute Lösungen finden auf einem Pfad, auf dem wir uns – zum Glück – befinden.

Meine Damen und Herren, wir haben über die Streckenfahrverbote und über die Sinnhaftigkeit hier schon mehrfach diskutiert. In Bonn kann man das jetzt beobachten.

Die zwei Hauptachsen sind sozusagen gesperrt. Das wird auch dort zu erheblichen Konsequenzen führen. Zu Köln! Sie haben gesagt: die Innenstadt. Herr Kutschaty, schauen Sie sich lieber mal die Karte an.

Es ist der komplette Bereich innerhalb des Autobahnrings. Es gibt kaum noch Stadtteile, die nicht davon betroffen wären, wenn es so käme.

Ich sage Ihnen hier als Vorsitzender des Regionalrats: Es geht nicht nur um die Stadt Köln, es geht nicht nur um die 500.000 Pendler, die nach Köln oder wieder hinaus wollen. Es geht um die ganze Region. Es ist nicht nur ein Problem der Stadt Köln. Denn die Sperrung hätte Auswirkungen weit über die Stadtgrenzen hinaus.

Wie können wir hier Mobilität erhalten, wie können wir die Wirtschaft, das Handwerk, die Industrie, den Handel erhalten? Es sind mehr als drei Millionen Menschen betroffen.

 Jetzt regen Sie sich doch nicht so auf. Warten Sie erst einmal ab! – Es geht um eine halbe Million Leute, die nach Köln pendeln, und darüber hinaus die ganze Region. Und das ist die wirtschaftlich stärkste Region in Nordrhein-Westfalen; die können wir nicht lahmlegen. Die Region ist ohnehin gebeutelt – jetzt kann man auch da Schuldzuweisungen machen –: Leverkusener Brücke, Mülheimer Brücke, Bahnknoten Köln.

Ich erinnere mich noch an die Versprechungen von Herrn Schröder, ehemaliger Bundeskanzler, 2004 zum Bahnknoten Köln. Was ist passiert? – Meine Damen und Herren, das hilft doch alles nichts.

 Ich bitte Sie, auch mal zuzuhören und sich nicht nur aufzuregen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar geurteilt: Es muss Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Darum geht es. Was ist verhältnismäßig? Ich muss Ihnen sagen, der Begriff der Verhältnismäßigkeit wird aus meiner Sicht viel zu häufig auf die individuellen Rechte des Einzelnen bezogen. Das greift meines Erachtens zu kurz. Das Berufungsverfahren, meine Damen und Herren, bringt doch hoffentlich Gelegenheit, den Verhältnismäßigkeitsbegriff weiter zu fassen. Ich hoffe, dass sich das Oberverwaltungsgericht auch mit der Frage befasst, ob das Lahmlegen einer ganzen Region nicht bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit mit abgewogen werden muss. Der Bezirksregierung kann ich nur empfehlen, auch diesen Aspekt im Berufungsverfahren sehr dezidiert einzuführen und vorzutragen. Meine Damen und Herren, die Ministerin wird gleich die Einzelmaßnahmen, die diese Landesregierung ergriffen hat, noch darstellen.

Aber wir sollten uns darüber im Klaren sein: Es ist nie die Einzelmaßnahme, es ist auch nicht die Nachrüstung allein, sondern es ist eine Kombination von vielen Maßnahmen, die wir ergreifen.

Da will ich wieder auf meinen eigenen Kreis zurückgreifen. Wir haben uns 2011 auf den Weg gemacht, Wasserstoff-Busse einzuführen. Die ersten Busse werden 2019 fahren.

Das hat nichts mit CDU, SPD, sonstigen Landesregierungen zu tun; es hat einfach mit den ganz normalen technischen Abläufen zu tun. Wir haben uns in Deutschland, in Europa ein sehr ehrgeiziges Ziel gesetzt, und wir erkennen jetzt, dass dieses Ziel so schnell wohl nicht zu erreichen ist. Diese Ehrlichkeit sollten wir mitbringen. Jetzt müssen wir mit Hilfe der Gerichte, mit Hilfe der Politik – ich lade Sie auch herzlich ein –, mit Hilfe der Opposition Lösungen finden, damit wir in Köln und in anderen Städten der Region nicht zum Stillstand kommen. Ich bin mir sicher, wir können das alle gemeinsam schaffen. Wir müssen es nur wollen, und wir müssen vor allem die technischen Lösungen vorantreiben. Frau Heinen-Esser wird dazu gleich noch etwas sagen. – Vielen Dank.

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