Frank Boss zu TOP 5 "Konsequenzen aus dem Polizeifiasko von Köln-Kalk: Der Innenminister muss die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf sicherstellen"

10.04.2019

Sehr geehrte/r Herr / Frau Präsident / Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
geehrte AfD-Fraktion,

wenn ich Ihre Rede hier verfolge und Ihren Antrag lese kann ich nur eines sagen: ich kann es nicht mehr hören! Immer dieses Gejammere, dass Ihnen hier nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt wurde, dass Ihnen dort nicht geholfen worden sei.

Sie wollen hier wieder einmal eine Opferrolle einnehmen, die Ihnen nicht zusteht.
Allein der Titel Ihres Antrages, in dem Sie von einem „Polizeifiasko“ sprechen, sagt schon alles. Wissen Sie eigentlich woher das Wort „Fiasko“ kommt? Aus der Theatersprache und bezeichnet ein Stück, das beim Publikum nicht ankommt.
Und nichts anderes ist Ihr Antrag auch: ein reines Theaterstück - ein Fiasko.

Meinen Sie, auf den Veranstaltungen der anderen Parteien gäbe es keine Demonstrationen? Meinen Sie, wir kennen es nicht, sich mit Störern auseinanderzusetzen?
Was tun wir dagegen? Wir haben ein Veranstaltungskonzept, welches sich offensichtlich wesentlich von Ihrem unterscheidet.

Mit Ihrem Antrag zeigen Sie vor allem, dass Sie vom Versammlungsrecht keinerlei Ahnung haben.

Sie haben eine Versammlung - unabhängig ob es sich um eine Wahlkampfveranstaltung handelt oder nicht - in einem Saal - und damit für das Versammlungsrecht in einem geschlossenen Raum - veranstaltet. Hier gelten nun einmal andere Rechte und Pflichten, als unter freiem Himmel.

Solange Ihre Versammlung auf verfassungsgemäßem Boden steht, wird die Polizei auch alles tun, damit sie stattfinden kann. Nach meiner Einschätzung aufgrund des mir vorliegenden Sachverhalts hat unsere Polizei alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um allen Beteiligten die ungehinderte Ausübung ihrer Grundrechte zu ermöglichen. Ohne den Schutz der Polizei vor Ort, wäre wohl Ihre Versammlung ganz anders ausgegangen.

Entgegen Ihrer Ansicht ist die Polizei aber nicht dazu da, dass Sie Ihre Veranstaltung wie geplant durchführen können - dazu haben Sie ja Ihre Ordnungskräfte. Sie sind Veranstalter. Sie haben innerhalb der Räume auch das Hausrecht - siehe § 7 des Versammlungsgesetzes. In § 8 heißt es zudem: „Der Leiter bestimmt den Ablauf der Versammlung. Er hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen.“ § 6 sagt, dass bestimmte Personen oder Personengruppen von der Teilnahme der Versammlung ausgeschlossen werden können. Davon hatten Sie bereits auf Ihrer Veranstaltung im Dezember letzten Jahres ebenso keinen Gebrauch gemacht. So wurde es auch durch die Landesregierung in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage bestätigt. Und jetzt stellen Sie sich wieder hin und sagen, dass Ihnen seitens der Polizei nicht geholfen wurde. Und das in dem Wissen, dass Sie von Ihren versammlungsrechtlichen Möglichkeiten selbst keinen Gebrauch gemacht haben. Das ist nicht nachvollziehbar.

Wenn Sie es zum einen nicht schaffen, beim Einlass die „Spreu vom Weizen“ zu trennen und es Ihnen dann nicht gelingt mit Ihren Ordnungskräften für Ruhe zu sorgen, dann zeigt das wieder nur, dass Sie nicht in der Lage sind, solche Veranstaltungen durchzuführen. Das, was Sie hier dargestellt haben, hat nichts mit dem Wahlkampf zur Europawahl zu tun. Ihnen geht es nur darum, Populismus zu betreiben und Theater für Ihre Klientel zu spielen.

Was hingegen die Gegendemonstration angeht, steht jedoch auf einem ganz anderen Blatt.

Wenn ich richtig informiert bin, haben sich hier ca. 2.000 Personen als sog. Gegendemonstration versammelt. Sie haben gezeigt, dass ihnen das, was in ihrem Viertel passiert, nicht egal ist. Engagement und Zivilcourage nennt man das und das finde ich gut. Was jedoch nicht geht - und das möchte ich betonen, bevor ich hier falsch zitiert werde - ist, dass Chaoten gegen unsere Polizisten und andere Bürgerinnen und Bürger gewalttätig vorgegangen sind.

Die Polizistinnen und Polizisten stehen vor Ort, um unsere Grundrechte und damit die Rechtstaatlichkeit in unserem Land zu schützen. Sie stehen da, um zwei Versammlungen stattfinden lassen zu können. Es ist daher nicht vertretbar, dass unsere Polizisten mit Flaschen und körperlicher Gewalt angegriffen werden, so dass nur noch der Einsatz von Reizgas hilft.

An dieser Stelle muss ich mich an das andere extremistische politische Lager wenden und sagen, so geht das auch nicht! Wenn man Feuer mit Feuer bekämpft, bleibt nur Asche und verbrannter Boden übrig.

Wenn Linksextremisten hier mit Gewalt gegen unsere Polizeibeamten vorgehen, dann sind sie keinen Deut besser, als diejenigen, wegen denen sie auf die Straße gegangen sind.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem vorgelegten Eilantrag - den wir ablehnen werden - will sich die AfD wieder einmal als Opferlamm präsentieren. Dies wird Ihnen aber nicht gelingen, denn Sie sind kein Opferlamm - Sie sind wohl eher der Wolf im Schafspelz. 

Vielen Dank.

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