Heike Wermer zu TOP 5 "Verfassungsgrundsätze verteidigen - das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" muss im Vermittlungsausschuss grundlegend überarbeitet werden"

26.06.2019

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
Anfang dieses Monats hat der Bundestag ein Maßnahmenpaket im Bereich Migration und Asyl beschlossen. Die Koalition von CDU, CSU und SPD im Bund hat im Vorfeld lange darüber diskutiert. Uns sind die Schlagzeilen bekannt. Jetzt liegen nun insgesamt 7 Gesetzesentwürfe vor, die eine Neujustierung der deutschen Asyl- und Migrationspolitik bedeuten.
Die im Raum stehenden Gesetzesentwürfe gehen stärker als bisher auf die  Wirklichkeiten in der Migrationspolitik ein. Und bei aller Kritik: Das gilt auch für das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, oder kurz: Geordnete-Rückkehr-Gesetz.
So unbeliebt das Thema Abschiebung den Grünen auch sein mag: es ist wichtig und richtig, dass wir es angehen. Und es ist notwendig, dass wir darüber sprechen.
Selbstverständlich stehen wir als NRW-Koalition zu unserer Vorstellung eines humanitären Schutzes für Flüchtlinge und Verfolgte. Wir stehen zu diesem menschenrechtlichen Fundament und halten dieses weiterhin hoch.
Daneben stehen wir aber auch dazu, dass diejenigen, die kein Anrecht auf diesen Schutz haben, unser Land wieder verlassen müssen. Wir stehen zur Durchsetzung des Rechtsstaates.
Und genaue diese Durchsetzung soll mit dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz erreicht werden.
NRW spielt bundesweit – nicht nur im Bundesrat – eine wichtige Rolle bei dem ganzen Thema rund um Asyl und Abschiebung. Über 71.000 Ausreisepflichtige halten sich bei uns in NRW auf, davon sind ¾  geduldet – viele davon aus guten Gründen.
Wir sind aber auch das Bundesland, welches im Bundesvergleich die meisten Rückführungen durchführt. Das beinhaltet freiwillige, aber auch die durch Maßnahmen eingeleiteten Ausweisungen in die Herkunftsstaaten. Die Quartalsberichte des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration liegen Ihnen allen vor.
Wir sind das Bundesland, welches über die meisten Plätze in der Abschiebehaft verfügt – und mehr noch: diese Plätze werden wir noch auf 175 in der Anstalt Büren erhöhen.
Dabei gilt auch: die Abschiebehaft ist nicht der Regelfall. Sie ist die ultima ratio beispielsweise für straffällig gewordene Ausreisepflichtige. Natürlich ist der Rechtstaat insbesondere an einer Ausweisung dieser Ausreisepflichtigen aus Deutschland interessiert.
Das Ganze funktioniert aber nur mit einer Mischung aus Ordnung und rechtstaatlichem Vermögen. Und hier setzt der Gesetzesentwurf an. Das aber, liebe Grüne, wollen Sie gerne außer Acht lassen. Denn er beinhaltet mehr als das von Ihnen angesprochene Trennungsgebot.
Zum Beispiel lassen Sie außer Acht, dass das Bundesgesetz stärker gegen Identitätsverschleierungen und –täuschungen vorgeht.
Und Sie lassen außer Acht, dass der Gesetzesentwurf Bestandteil eines gesamten Pakets ist. Ein Paket, welches sowohl die Ausländerbeschäftigungsförderung als auch die Fachkräftezuwanderung berücksichtigt.
Es werden, wie anfangs bemerkt, Wirklichkeiten erfasst.
Eines fällt bei dem Gesetzesentwurf natürlich auch auf:
Für NRW gibt es verschiedene Punkte, die nicht unserer bisherigen Politik auf Landesebene entsprechen und die wir bisher anders handhaben. Und in diesem Sinne haben sich unsere Minister auch geäußert – unter anderem auch in den jeweiligen Ausschüssen im Bundesrat.
Dabei geht es nicht nur um das Trennungsgebot und seine rechtliche Bewertung, auf welches sich der Antrag der Grünen vorrangig beschränkt.
Meine Damen und Herren,
Dem nun vorliegenden Antrag der Grünen können wir von der CDU-Fraktion nicht zustimmen. Und das aus verschiedenen Gründen.
Einerseits hat sich die Landesregierung bislang nicht negativ zu einem Vermittlungsausschuss ausgesprochen und das auch so kommuniziert. In Ihrem Antrag sind ja auch unsere Minister Dr. Stamp und Biesenbach zitiert worden. Daran kann man die Haltung der Landesregierung erkennen. Die Grünen müssen also die Minister nicht an ihre Haltung erinnern.
Andererseits erschließt sich der Sinn ihres Antrags nicht, denn eines solchen bedarf es gar nicht. Sie hätten im Vorfeld auch Ihren Kolleginnen und Kollegen der Grünen, die an den jeweiligen Landesregierungen in Deutschland beteiligt sind, diese Aufforderung zukommen lassen können. Für eine Mehrheit im Bundesrat reichen 36 der 70 Stimmen aus. Die Grünen halten sogar 37. Sie brauchen NRW also dafür ohnehin nicht.
Der vorliegende Antrag zielt somit zweimal ins Leere.
Vielen Dank.

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