
Herr Präsident / Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die NRW-Koalition hat ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, an den Gymnasien den neunjährigen Bildungsgang wieder einzuführen. Damit wurde dem Wunsch der Schüler und der Elternschaft Rechnung getragen. Ab dem kommenden Schuljahr wird es an den nordrhein-westfälischen Gymnasien wieder das G9 geben.
Mit der Umsetzung des G9 kommen auf die Kommunen neue Herausforderungen zu. Der Mehrbedarf an Räumen für die Klassen des zusätzlichen Jahrgangs muss in den nächsten Jahren vor Ort umgesetzt werden. Die damit für die Kommunen verbundenen Kosten fallen unter das Konnexitätsprinzip. Deshalb hat die Landesregierung zeitgleich mit der Wiedereinführung des G9 das Belastungsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht. Beide werden am 1. August dieses Jahres in Kraft treten.
In einem Prozess, in dem von Beginn an die Kommunen eingebunden waren, wurde der notwendige Finanzbedarf für die Umsetzung des G9 ermittelt. Hierbei war es wichtig, die Kosten für die Wiedereinführung des G9 von denen zu trennen, die auf die Kommunen unter anderem durch steigende Einwohnerzahlen zukommen.
Einige Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen haben in der Anhörung zu diesem Sachverhalt Stellung genommen. So stimmte Frau Dr. Klein aus Köln zu – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Man muss in der Tat trennen zwischen dem Effekt des Bevölkerungs-wachstums auf der einen und G9 auf der anderen Seite.“
Aus diesem Prozess heraus ergab sich als Ergebnis für die Belastungen und die einmaligen investiven Kosten für die Schaffung und Ausstattung von Schulraum eine Summe von 518 Millionen Euro.
Nun galt es, den finanziellen Ausgleich für die Kommunen zu schaffen, um deren Mehrbelastungen durch das zusätzliche Schuljahr abzufangen. Dabei haben wir uns bewusst für das Schulträgermodell entschieden, obwohl es für das Land teurer ist als das NRW-Modell. Es ist aber für die Kommunen das sachlich angemessenere. Dies hat bei der Anhörung auch der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, Herr Hamacher, deutlich unterstrichen.
Der unmittelbare Ausgleich reicht uns aber nicht aus. Deshalb wird wie es das Konnexitätsausführungsgesetz vorsieht, nach fünf Jahren eine Überprüfung des heute zu beschließenden Gesetzes erfolgen. So heißt es in §4 Absatz 5 des Konnexitätsausführungsgesetz: „Die Kostenfolgeabschätzung ist spätestens vor Ablauf von fünf Jahren zu überprüfen; im Übrigen ist über den Belastungsausgleich zeitnah eine erneute Entscheidung zu treffen, wenn sich herausstellt, dass die Annahmen der Kostenprognose unzutreffend waren und der Ausgleich grob unangemessen ist.“
Diese Evaluation soll für bestmögliche Gerechtigkeit und damit für einen dauerhaft fairen Ausgleich sorgen, auch für die wiederkehrenden Kosten, z. B. für Schülerbeförderung, anteilige Verwaltungsstellen, Lernmittelkosten, Versicherungskosten und andere.
Herr Hamacher hat zum Aspekt der Verteilung auf die einzelnen Kommunen eine wie ich finde salomonische Formulierung gewählt. Ich zitiere nochmals mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Anhörungsprotokoll:
„Am Ende werden wir immer Ungerechtigkeiten [zwischen einzelnen Kommunen] hinnehmen müssen. Das liegt in der Natur der Sache.
Nach meiner Erfahrung mendelt sich das aber über viele Konnexitätsverfahren häufig aus. Wer bei der einen Geschichte der Gewinner ist, der verliert dafür bei der anderen und umgekehrt. Im Großen und Ganzen ist es eine stimmige Herangehensweise, die hier verfolgt wird.“
Die Frage der Abschreibungen wird im Zusammenhang mit künftigen Anpassungen des Konnexitätsausführungsgesetzes angegangen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Belastungsausgleichsgesetz ist ein Paradebeispiel dafür, wie man Konnexität ohne Wenn und Aber richtig umsetzt. Die NRW-Koalition ist und bleibt der zuverlässige Partner der Kommunen in unserem Land.
An dieser Stelle möchte ich mich auch für die konstruktive Arbeit der kommunalen Vertreter und der Spitzenverbände bedanken. Ein weiterer Dank gilt Frau Prof. Dr. Kerstin Schneider für ihr Gutachten, das eine Grundlage für den Gesetzentwurf war sowie selbstverständlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der am Gesetzentwurf beteiligten Ministerien.
Wir werden dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen.
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