
Anrede!
Als vor einem halben Jahr Anträge zum sogenannten „Klimanotstandes“ bei den Kommunen dieses Landes eingereicht wurden, haben viele Räte und Verwaltungen in ihren Mitteilungen, Resolutionen und Beschlüssen betont, dass der Klimaschutz auf kommunaler Ebene keine neue Aufgabe sei.
Es folgten zumeist individuelle Auflistungen der Maßnahmen, die – auch unter Zuhilfenahme der Konjunkturprogramme I + II, des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – lokal umgesetzt wurden. Von der Umstellung der Straßenbeleuchtung bis zu Maßnahmen der Energieeinsparung und der Gebäudesanierung, von der Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen bis hin zu PV-Anlagen und BHKW’s. Da wurde auf die Änderungen beim öffentlichen Grün ebenso verwiesen wie auf die Freihaltung der Frischluftschneisen im Rahmen der Landschaftsplanung oder die multimodale Nahverkehrsplanung. Gefördert werden dezentrale Nahwärmenetze, Faktor-X-Häuser und alternative Antriebskonzepte im ÖPNV.
Brauchte es dazu allumfassende Klimaanpassungsstrategien? Einige Kommunen wie unsere Landeshauptstadt Düsseldorf mit ihrem „KAKDUS“ oder die Stadt Soest haben sich für solche Konzepte entschieden. Gerade wenn ich von der Quartiers- über die Stadtteil- in die Gesamtplanung einsteigen muß, erscheint für einzelne Themenfelder eine solche Vorgehensweise geboten. So werden Konfliktpotentiale und Werkzeugkisten für Laien, Räte und Fachplaner gleichermaßen deutlich. Zahlreiche Praxisleitfäden von Bundes- wie Landesministerien und -einrichtungen, von kommunalen Spitzenverbänden, Fachverbänden und Instituten existieren. Das BBSR oder das difu führen seitenlange Listen hierzu auf.
Wenn der Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung als Querschnittsaufgabe in den Köpfen von Bürgern, Verwaltung und Politik verankert sind - braucht es dann noch einen speziellen kommunalen Klimaschutzmanager? Die Kommunen haben ihre Erfahrungen mit Demographiebeauftragten gemacht, als vor Jahren das Schlagwort „Demographischer Wandel“ das allumfassende Thema war. Einige haben sie fortgeführt, andere nicht.
Muß ich – wie von den Grünen ebenfalls gefordert – verpflichtende Klimaschutzkonzepte mit vergleichbaren Mindestanforderungen, mit Quantifizierungen und Erfolgsmessungen verordnen? Hier ist augenscheinlich ein Misstrauen den lokalen Akteuren gegenüber vorhanden, anders kann ich den Satz „Nicht nur von Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch von Kommunen kann erwartet werden, dass sie sich mit den Gefahren des Klimawandels auseinandersetzen und die Erkenntnisse in ihren Planungen berücksichtigen“ nicht werten.
Lokale Akteure in Münster, Aachen oder anderswo haben in Stadtteilen und Quartieren nach lokalen Lösungen gesucht bei Starkregen von 30 mm in einer halben Stunde:
- Vom Wassereinstau im Wurzelbereich von Stadtbäumen,
- über Flutmulden,
- Staubereichen in Kanälen,
- vom Regenüberlauf- bis hin zu Mischwasserstreckungsbecken.
Überschwemmungsbereiche sind ausgewiesen, Niederschlagswasserbeseitigungskonzepte wurden ebenso erarbeitet wie Fluthilfekonzepte der Feuerwehr und der Wasserverbände.
In einer Expertenrunde sagte der Amtsleiter einer Großstadt: „Wir haben kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsproblem.“ Wenn der Grunderwerb zum Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens sich zieht, dann hilft aber auch kein Landesprogramm.
Was sollte das Land tun?
1.Der Antrag verweist zurecht auf die Notwendigkeit der Verfügbarkeit von möglichst kleinräumigen Informationskarten und die Entwicklung von Modellierungstools. Ob zu Niederschlagsverteilungen und Flutgefahren, ob zu Hitzeentwicklungen in den Städten oder dem Vorhandensein von Frischluftschneisen und Windhäufigkeit - hier hat das LANUV eine sehr gute Arbeit gemacht.
2. Pilotprojekte, Beratung und Informationsplattformen für Best-Practice-Beispiele fördern
3. rechtliche Klarstellungen vornehmen: wenn offen ist, ob die Schaffung zusätzlicher Volumina zum Regenwassereinstau in den Nebenanlagen von Straßen beitragspflichtig ist im Rahmen von KAG-Maßnahmen oder nicht, dann müssen wir Unsicherheiten beseitigen.
Natürlich gehört auch eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen mit zu den Herausforderungen. „Betreiben Sie Haushaltskonsolidierung“, hat mir ein Sachverständiger seinerzeit auf die Frage nach der wichtigsten Maßnahme zur Bewältigung des Demographischen Wandels gesagt. „Dann haben Sie die notwendigen finanziellen Ressourcen, um in der Zukunft das zu tun, was sie dann nach dem aktuellen Stand des Wissens in der Sache tun müssen.“ Recht hat er. Denn neben dem Klima und der Demographie haben wir auch noch den sozialen Wandel, der in diese Themen mit hineinspielt. Und es werden immer wieder unerwartet andere tiefgreifende Veränderungen und Phänomene auftreten, die rasches kommunales Handeln erfordern: siehe Flüchtlingsaufnahme und -integration, der dürrebedingte Waldverlust dieser Tage.
Deswegen bedarf es nicht zwingend eines neuen Förderprogramms oder eines Unwetterfonds, der mit einer wachsenden Ausstattung dann Begehrlichkeiten weckt und hinsichtlich des Auszahlungsmodus auch nur den geltenden Vorgaben folgen kann.
Es gilt: Mehr Zutrauen in den kommunalen Handlungswillen und in die Handlungsfähigkeit statt „goldenem Zügel“ durch Landesprogramme.
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