Unser Einsatz zahlt sich aus: Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit können wieder öffnen

06.05.2020
Jens Kamieth zur Aufhebung von Corona-Beschränkungen

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit über die Möglichkeit zur sofortigen Öffnung ihrer Einrichtungen informiert. Eine wichtige Entscheidung für viele junge Menschen in Nordrhein-Westfalen, sagt der familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kamieth:

„Junge Menschen brauchen Freiräume, um ihre Persönlichkeit und Identität ausbilden zu können. Spiel- oder Bolzplätze, offene Treffs und Jugendzentren sind genau diese Räume. Dass jetzt die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit ihren Angeboten wieder starten können, ist deshalb enorm wichtig für unsere Kinder. Auch Jugendliche brauchen wieder soziale Kontakte zu Gleichaltrigen. Unter die wiedergeöffneten Angebote fallen unter anderem die offenen Angebote von Fußballfanprojekten, Spielmobilen oder Abenteuerspielplätzen in Trägerschaft der Jugendhilfe. Mit dem Ziel, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen noch stärker in den Fokus der aktuellen Öffnungsdebatte zu rücken, hatte die NRW-Koalition im April-Plenum eine Aktuelle Stunde eingebracht. Die von uns hier vorgebrachten Anliegen für Kinder und Jugendliche, aber auch die Öffnung der Spielplätze für die Kleineren, setzt die Landesregierung jetzt zügig, aber verantwortungsvoll um.

Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist der NRW-Koalition ein Herzensanliegen. Sie wird durch den Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) finanziert. Bei Regierungsübernahme durch CDU und FDP im Jahr 2017 wurden die jährlichen Mittel um 11 Millionen Euro auf 120 Millionen Euro erhöht. Durch die neue Dynamisierung stehen im laufenden Haushaltsjahr sogar 125 Millionen Euro zur Verfügung. Und auch in der Krise haben wir die Träger nicht im Regen stehen lassen. So übernimmt das zuständige Ministerium anteilig Ausfall- und Stornokosten für Maßnahmen, die aus Mitteln des KJFP gefördert wurden und die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten. Allen Menschen die in diesem wichtigen Bereich mit und für unsere Kinder und Jugendlichen arbeiten, gebührt mein herzlicher Dank.“

Hintergrund:
Bei der Durchführung der Angebote sind die einschlägigen Hygienevorschriften und der Infektionsschutz zu beachten. Insbesondere ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern in den Einrichtungen und in Warteschlangen vor dem Eintritt eingehalten wird. Der Zutritt so zu gestalten, dass sich maximal eine Person pro 5 Quadratmeter in den Räumen aufhält. Bei bewegungsorientierten Angeboten sind 10 Quadratmeter pro Person vorzusehen. Sportangebote sind in diesem Rahmen weiterhin untersagt.

 

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