Abschlussbericht muss im Sommer vorliegen

27.02.2023
PUA zur Hochwasserkatastrophe

Der Untersuchungsausschuss zur Hochwasserkatastrophe vom Sommer 2021 hat sich darauf verständigt, bis zum Sommer einen Abschlussbericht über die Ereignisse vorzulegen. Deshalb sind wir überzeugt, dass die Beweisaufnahme zeitnah abgeschlossen werden muss, damit der vereinbarte Zeitplan einzuhalten ist. Dazu der Sprecher der CDU-Fraktion für den PUA II, Thomas Schnelle:

„Heute wurde klar, warum die SPD auf einem zweiten Termin mit Ministerin Ina Scharrenbach heute bestanden hat: um ihr öffentlich mit einem Verfahren in Münster zu drohen. Dieses inszenierten Schauspiels heute hätte es nicht bedurft. Substantielle Fragen hatte die SPD bereits bei der ersten Vernehmung keine mehr. Die Bestrebungen seitens der SPD-Fraktion, diesen Ausschuss über das notwendige Maß in die Länge zu ziehen, sind mehr als offenkundig geworden. Dabei liegen alle Unterlagen, die der Ausschuss zur Aufarbeitung der Entscheidungen während der Hochwasserkatastrophe braucht, vor. Heimat- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach hat dies dem Ausschuss heute erneut dargelegt.

Es war richtig, dass der Ausschuss in dieser Legislaturperiode fortgesetzt wurde und dass er zu einem würdigen Abschluss gebracht wird. Das darf nicht erst in vier oder fünf Jahren geschehen. Das Andenken der im Hochwasser verlorenen Leben mahnt uns, den Schutz von Menschen in NRW vor Katastrophen auf den Prüfstand zu stellen und zu verbessern. Damit haben wir unmittelbar nach der Flut begonnen. Das können die Opfer der Katastrophe, aber auch die gesamte Öffentlichkeit, zurecht von uns erwarten. Der Untersuchungsausschuss muss zeitnah zu einem Ende kommen und seine Erkenntnisse aufschreiben. Für uns ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Alle Zeugen und Sachverständigen sind vernommen. Es sind keine Beweisanträge mehr offen. Deshalb kann der Ausschuss jetzt mit der Ausarbeitung des Abschlussberichts beginnen.“

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