Henning Rehbaum zur Anhörung zum Windenergieausbau:
Zur heutiger Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung über die Zukunft des Windenergieausbaus in Nordrhein-Westfalen erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagfraktion, Henning Rehbaum:
„Nordrhein-Westfalen braucht einen energiepolitischen Neustart. Ein ‚Weiter so‘ darf es nicht geben. Das hat die heutige Anhörung eindeutig gezeigt. Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände kritisierten die bestehende Regelungspraxis scharf. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Neustarts ist eine Neuorientierung des Windenergieausbaus. Dabei steht die NRW-Koalition für einen Ausbau mit Maß und Mitte. Denn nachdem die Windenergie in einigen Landesteilen massiv ausgebaut wurde, stößt dieser Zubau regional zum Teil auf starke Vorbehalte der Bevölkerung. Dies gilt es mehr als bisher zu berücksichtigen.
Dafür müssen wir die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Windenergie sichern. Zukünftig gilt es, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten herzustellen. Die Berücksichtigung von Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz für alle Beteiligte müssen dabei im Vordergrund stehen. Nur so wird die notwendige Akzeptanz für die Windenergie als eine Säule der Energiewende erhalten werden können. Es müssen sämtliche Spielräume im Rahmen des heute geltenden Rechts genutzt werden, um die kommunale Entscheidungskompetenz zu stärken und einen angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sowie den Schutz von Bestandsanlagen sicherzustellen.
Die Beschneidung der Planungshoheit der Kommunen muss beendet werden. Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung in einem ersten Schritt den Windenergie-Erlass überarbeitet hat. Damit können die Handlungsspielräume des geltenden Landesrechts größtmöglich und gleichzeitig rechtssicher für den angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sowie den Schutz von Bestandsanlagen ausgeschöpft werden. Zudem muss der Landesentwicklungsplan so geändert werden, dass die Kommunen gestärkt und die Verpflichtung zur Ausweisung von Windvorrangzonen aufgehoben werden. Die entsprechenden Verfahren sind zügig einzuleiten.
Zu den nächsten Schritten gehört auch, die bedarfsgerechte Befeuerung von Windenergieanlagen verpflichtend zu machen und Repowering zu ermöglichen, um bei steigender Gesamtleistung die Zahl neuer Anlagen zu beschränken. Beide Maßnahmen steigern die Akzeptanz vor Ort.“
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