Andrea Stullich (CDU) und Thomas Nückel (FDP) zum Rundfunkänderungs-Staatsvertrag: Gesetzentwurf packt die relevanten Fragen zur Zukunft der Medien an

18.01.2019

Anlässlich der Anhörung zur Änderung anstehender Rundfunkstaatsverträge (22. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag) und zur Änderung weiterer Gesetze (17. Rundfunkänderungsgesetz) des Ausschusses für Kultur und Medien am 17.1.2019 erklären Andrea Stullich, medienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, und Thomas Nückel, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion:

"Die Anhörung hat gezeigt, dass der Einstieg ins digitale Zeitalter für den Lokalfunk in Nordrhein-Westfalen deutlich komplizierter ist, als die SPD es darstellt. Das Beharren auf alten Strukturen hemmt den Lokalfunk in NRW in seiner Entwicklung. Dabei brauchen wir auch im digitalen Zeitalter einen starken privaten Lokalfunk!

Auf dem Weg dahin geht es unter anderem um strategische Fragen, technische Infrastruktur und neue Erlösmodelle. Deshalb erweist es sich als richtig, dass die Landesregierung in ihrem Bestreben, die Radiolandschaft in NRW für die digitale Zukunft fit zu machen, Tempo aufgenommen hat. Die kritisch-konstruktiven Stellungnahmen der Anhörung waren wie erhofft sehr hilfreich, um die Gesamtstrategie "Radio in NRW 2022" voran zu bringen.

Mit dieser Strategie soll auch der Lokalfunk NRW im digitalen Wandel eine Zukunft auf wirtschaftlich tragfähiger Grundlage behalten, denn er ist wichtig für die Medienvielfalt in unserem Land und die Identität der Menschen."

Hintergrund:
Im Ausschuss für Kultur und Medien hat gestern (Do., 17.1.2019) eine Anhörung stattgefunden, in der sich 13 Experten intensiv mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung anstehender Rundfunkstaatsverträge (22. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag) und zur Änderung weiterer Gesetze (17. Rundfunkänderungsgesetz) beschäftigt haben. Konkret ging es um den Telemedienauftrag öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten (Rundfunkstaatsvertrag), um Vorschläge zur Entbürokratisierung der Besetzungsregeln für den WDR-Verwaltungsrat (WDR-Gesetz) und schwerpunktmäßig um Zuweisungsregeln von Übertragungskapazitäten im Digitalradio DAB+ für Nordrhein-Westfalen (Landesmediengesetz).

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