Andrea Stullich zu TOP 1 "„Für einen schlanken öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Nein zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Zeiten der Krise. Der Landtag muss jetzt ein Zeichen für den Beitragszahler setzen!“

30.03.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

alle vier Jahre melden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf bei einer unabhängigen Kommission an, nämlich bei der KEF. Sie prüft diese Anmeldung und empfiehlt dann die Höhe des Rundfunkbeitrags. Die Ministerpräsidenten entscheiden, die Landtage müssen zustimmen.
Bis Ende April müssen die Anstalten ihren Bedarf für die Jahre 2025 bis 2028 an die KEF übermitteln. Und dabei legen die Anstalten nicht die Höhe des Rundfunkbeitrags fest, wie jüngste Medienberichte vermuten ließen,
sondern sie tragen vor, was ihre regionalen Angebote, ihre nationalen Inhalte und ihre Gemeinschaftsprogramme voraussichtlich kosten werden.
Damit die Menschen den örR auch in Zukunft akzeptieren, müssen sie nachvollziehen können, wie er finanziert wird. Dafür muss der örR selbstverständlich nicht nur transparent machen, was er wofür ausgibt.
Er muss aufzeigen, wie er Verschwendung unterbindet, nachweisen, dass er wirtschaftlich arbeitet und ein unverwechselbares Programm-Profil anbieten.
Gleichzeitig muss der Rundfunk-Beitrag natürlich stabil und bezahlbar bleiben. Deshalb ist es mir wichtig, deutlich zu machen:
Die Berechnungen zum Rundfunk-Beitrag sind nicht beliebig, und das Anmeldeverfahren zum Finanzbedarf bei der KEF ist selbstverständlich kein Wunschkonzert für die Anstalten. Die KEF prüft den Bedarf, und sie kann Forderungen auch kürzen und hat das in der Vergangenheit ja auch schon getan.
Das Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs ist ja gerade deshalb so ausgefeilt, weil es um den wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz von Beitragsgeldern geht, die wir alle aufbringen müssen.
Der Rundfunkbeitrag finanziert die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender; er soll Vielfalt gewährleisten, und er sichert die Rundfunkfreiheit. Denn er macht die Sender und die Berichterstattung unabhängig von der Einflussnahme durch den Staat, die Politik, die Industrie oder andere Interessengruppen.
Deshalb darf der gesetzlich festgelegte Programmauftrag ja auch nicht aus Steuergeldern finanziert werden, deren Höhe und Einsatz von Regierung und Parlament bestimmt würden. Und das ist absolut richtig.
Wenn Medien Steuergelder bekämen, können wechselnde politische Mehrheiten darüber entscheiden, in welchem Umfang öffentlich-rechtliche Sender finanziert werden und wofür sie die Gelder verwenden.
Das öffnet Tür und Tor für politische Einflussnahme. Ich möchte aber keine Medien, die von der Gunst einer Regierung oder eines Parlaments abhängen. Staatsfunk darf es in Deutschland nie mehr geben.
Deshalb begreift das Bundesverfassungsgericht den Betrieb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als öffentliche Aufgabe, die klar von staatlichen Aufgaben abgegrenzt werden muss.
Und darum ist örR eben nicht staatlich finanziert – er ist gesellschaftlich finanziert, von uns allen. Der Rundfunkbeitrag ist ein Solidarbeitrag für vielfältige Programme, hohe Standards und unabhängigen Journalismus. 
Das ist ein umfassender Auftrag. Die Forderung nach einem schlanken, effektiven Rundfunksystem und nach einem stabilen Beitrag steht dem aber nicht entgegen.
Die Anstalten brauchen finanzielle Planungssicherheit, sie müssen sich auch weiterentwickeln können. Klar ist aber auch:
Die Beitragsfinanzierung ist ein Privileg, mit dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk sehr sorgsam umgehen muss. Und die Frage, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland kosten darf, ist zurecht immer verbunden mit der Frage, was er dafür leisten muss. Die Sender müssen die Kosten in den Griff kriegen und den Menschen einen erkennbaren Mehrwert für ihr Geld liefern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben uns seitens der CDU-Fraktion immer zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekannt und immer zugleich auch deutlich gesagt, dass die angestoßenen Reformen in allen Häusern zügig und entschlossen fortgesetzt werden müssen.
Ziel muss ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk sein, der für sein vielfältiges Programm sparsam wirtschaftet, transparent in seinen Entscheidungen ist, über eine funktionierende Aufsicht verfügt, die senderübergreifende Zusammenarbeit stärkt, seine Strukturen verschlankt und das Vertrauen des Publikums genießt.
Darum geht es.
Deshalb möchte ich für unsere Fraktion nochmals deutlich machen:
Erstens:  Verschwendung und Maßlosigkeit haben im öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbstverständlich nichts zu suchen.
Zweitens:  Der Rundfunkbeitrag muss stabil bleiben.
Und Drittens: In Zeiten zunehmender Polarisierung, in einer Zeit, in der wir alle der Meinung sind, dass Medien für unser demokratisches Miteinander eine ganz zentrale Rolle spielen, müssen uns guter, kritischer Journalismus und unabhängige Medien auch etwas wert sein.
Deshalb ist es auch wichtig, dass wir weiterhin junge Menschen für den Journalismus begeistern können. Ihr Ideenreichtum ist gefragt, und die Diskreditierung der öffentlich-rechtlichen Sender ist dafür alles andere als hilfreich.
Leider lässt die AfD bislang jedwede konstruktive Auseinandersetzung mit der Finanzierung, dem Auftrag und dem Reformprozess im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vermissen.
Sie springt stattdessen auf jede Schlagzeile auf, die geeignet sein könnte, auf dem Rücken der Mitarbeiter in den Sendern und auf dem Rücken der Beitragszahler billigen Populismus zu verbreiten.
Und erlauben Sie mir noch einen kleinen Hinweis, weil mich schon die Schlampigkeit ärgert, mit der Sie hier Anträge fürs Plenum zusammenschreiben:
Ihre Beantragung für die Aktuelle Stunde heute entspricht mit acht Fehlern in gerade mal 20 Zeilen noch nicht mal den Regeln der deutschen Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung.
Das ist für eine Partei, die sich immer zum Retter der deutschen Sprache aufschwingt, ziemlich erbärmlich. Immerhin passt Ihre mangelhafte Sprache zu Ihren dürftigen Inhalten.
Insofern bleiben Sie sich wenigstens treu. – Vielen Dank.

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