Andrea Stullich zu TOP 14 "Fünfter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag, 5. MÄStV)"

20.03.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

In den letzten zwölf Monaten haben wir uns immer wieder mit Änderungen im Medienstaatsvertrag beschäftigt. Dabei haben wir uns vor allem auf den Reformprozess im öffentlich-rechtlichen Rundfunk konzentriert. Im Fünften Medienänderungs-Staatsvertrag, den wir heute beraten, geht es um ganz andere Themen, nämlich darum, bestimmte Regelungen im Medienrecht und beim Jugendmedienschutz an europa-rechtliche Vorgaben anzupassen. Dabei müssen die Besonderheiten der deutschen Medienregulierung berücksichtigt werden.
Klingt ziemlich abstrakt, ist aber sehr konkret:
Seit vier Wochen gilt innerhalb der Europäischen Union der Digital Services Act DSA. Er hat mehr Rechtsdurchsetzung im Netz zum Ziel. hat. Der DSA verpflichtet digitale Dienstleister, vor allem Online-Plattformen, zu mehr Schutz und Transparenz gegenüber Verbrauchern. Für sie ist jetzt einfacher, illegale Inhalte zu melden, und die Plattformen müssen solche Meldungen sorgfältig prüfen. Insgesamt müssen Beschwerde-Möglichkeiten leichter zugänglich sein.
Außerdem dürfen sensible persönliche Daten und die Daten von Kindern nicht mehr dazu genutzt werden, um personalisierte Werbung auszuspielen. Und Marktplätze wie Ebay oder Amazon müssen viel genauer prüfen, wer was auf ihren Plattformen anbietet. 
In Deutschland wird der DSA durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) des Bundes umgesetzt. Es soll das Telemediengesetz und weitere Gesetze ablösen. Und daran müssen die beiden Staatsverträge für Medien und für Jugendmedienschutz angepasst werden.
Darüber hinaus wird im Medienstaatsvertrags geregelt, wie die Landesmedienanstalten gegen Verstöße auf online-Plattformen vorgehen können. In der neuen Fassung wird klargestellt, dass sie  Angebote nicht nur sperren, sondern auch entfernen können. Dies stärkt ihre Funktion bei der nationalen und internationalen Rechtsdurchsetzung.
Außerdem wird im neuen Medienstaatsvertrag dafür gesorgt, dass die föderale Struktur unserer Medienaufsicht im Bereich des Jugendmedienschutzes stabilisiert wird. Und das ist gut so.
Die Landesmedienanstalten werden also gestärkt, und die Medienregulierung des Bundes und der Länder wird mit neuen europäischen Regelungen verknüpft. Darum geht es im Fünften Medienänderungs-Staatsvertrag, und außerdem um die Regionalfenster in den Programmen von RTL und SAT1.
Die halbstündigen Magazine mit Informationen aus Nordrhein-Westfalen werden bei SAT 1 NRW abends von halb sechs bis sechs und bei RTL-West von sechs bis halb sieben ausgestrahlt. Berichtet wird über politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ereignisse.
Damit das so bleibt, nehmen wir im Medien-Staatsvertrag eine Klar-stellung vor. Damit wird sichergestellt, dass die beiden großen privaten Medienkonzerne, also RTL und die Pro7/SAT1-Gruppe, auch in Zukunft Regionalfenster in ihren reichweitenstärksten Programmen anbieten können.
Und ich bin Minister Liminski sehr dankbar, dass er sich im Länderkreis für diesen Erhalt eingesetzt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerade in herausfordernden Krisenzeiten sind qualitätsvoller Journalismus und unabhängige Medienangebote elementar.
Die Rundfunkkommission der Länder hat schon im letzten Jahr betont, dass das duale Rundfunksystem für die Sicherung größtmöglicher Vielfalt in Deutschland bedeutend ist. Gerade weil international agierende Unternehmen immer größeren Einfluss auf Medienangebote haben, muss der Medienpluralismus in Deutschland gesichert werden.
Und in einer Zeit, in der lokaler und regionaler Journalismus unter Druck sind, ist es ein wichtiges Zeichen, regionale Fernsehberichterstattung in den beiden großen privaten Medienhäusern zu erhalten und nicht nur dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu überlassen. Das ist ein Impuls für die regionale Produktionswirtschaft und vor allem ein starkes Signal für Vielfalt und Regionalität.
Dieser Mehrwert ist uns wichtig im Fünften Medienänderungs-Staatsvertrag. Hinzu kommen die Anpassungen an den DSA, die ich vorhin beschrieben habe, und die Stabilisierung der föderalen Medienaufsicht. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen dazu.
Vielen Dank!

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