Andrea Stullich zu TOP 14 „Gesetz über die Offenlegung von Parteimitgliedschaften in den Angeboten des West-deutschen Rundfunks Köln (Parteimitgliedschaften-Offenlegungsgesetz NRW)“

12.06.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD erreichen, dass der WDR in seinen Programmen offenlegen muss, welcher Partei jemand angehört, der in einem WDR-Beitrag vorkommt. Hier gebe es Regelungsbedarf.
Nein, den gibt es nicht. Es gibt keine Lücke im WDR-Gesetz, denn die Programm-Richtlinien in Paragraph 5 regeln unter anderem eindeutig, dass im WDR-Programm die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte zu Wort kommen und dass die Vielfalt unterschiedlicher Meinungen möglichst breit und vollständig dargestellt wird.

Und ganz abgesehen davon, muss sich eine solches Vorgehen, Parteimitgliedschaften in Beiträgen zu kennzeichnen, ja auch irgendwie mit der journalistischen Praxis vereinbaren lassen.
O-Ton-Geber nach vollkommen privaten Angelegenheiten auszuspähen und eine Parteizugehörigkeit jedes Mal einzublenden oder im Hörfunk mitten im Beitrag anzukündigen – das ist fern jeder Praxis.
Entsprechend deutlich fallen auch die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der AfD aus:
Zitat DJV: „Erneut konstruiert die AfD ein Problem, das es nicht gibt, weil ausreichende Regelungen bereits existieren.“
Zitat Prof. Holznagel: „Dass parteipolitische Bezüge in der Berichterstattung kenntlich gemacht werden müssen, wenn sie für das Verständnis eines Beitrags relevant sind, entspricht bereits heute den in den Grundsätzen redlicher journalistischer Praxis. (…) „Der Regelungsvorschlag ist mit der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG unvereinbar und verletzt zudem […] das Recht auf informationelle Selbstbestimmung […].“ Zitat Ende.
Der WDR selbst weist in seiner Stellungnahme noch darauf hin, dass die gewünschte Regelung das Engagement in einer Partei gegenüber anderen Formen gesellschaftlichen Engagements ungleich behandelt. Dies sei nicht zu rechtfertigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
·      dieser Gesetzentwurf taugt nicht für die Praxis, weil er journalistische Arbeitsweisen unnötig verkompliziert.
·      Er ist nicht notwendig, weil es entsprechende Grundsätze längst gibt.
·      Er ist verlogen, weil er Transparenz vorgaugelt, in Wahrheit aber die Rundfunkfreiheit einschränken will.
·      Und vor allem: Er ist verfassungswidrig, weil er gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt.
Kann es zwingendere Gründe geben, einen Gesetzentwurf abzulehnen? NEIN.

Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.

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