Andrea Stullich zu TOP 14 "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln"

24.08.2023


Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Gesetzentwurf der AfD geht es um einen Satz im WDR-Gesetz, den die AfD durch einen Zusatz ergänzen will. Thema ist das sogenannte Verlautbarungsrecht. Die bisherige Formulierung im WDR-Gesetz lautet – wie beispielsweise auch beim NDR – Zitat:
„Der WDR hat der Bundesregierung und den obersten Landesbehörden für amtliche Verlautbarungen angemessene Sendezeit unverzüglich und unentgeltlich einzuräumen.“
Das ist ein eindeutiger und unmissverständlicher Auftrag.
Diese Regelung in § 8 des WDR-Gesetzes will die AfD um eine Formulierung aus dem Staatsvertrag für den Südwestrundfunk ergänzen,  die den Katastrophenfall explizit hervorhebt:
Dieser gewünschte Zusatz aus dem SWR-Staatsvertrag lautet, dass Sendezeit einzuräumen sei…- Zitat:
„…in Katastrophenfällen und bei anderen erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Zitat Ende.
Dieser Zusatz würde aber den Anwendungsbereich gerade nicht erweitern, denn Katastrophenfälle und andere erheblichen Gefahren werden von der jetzigen offenen Formulierung mit erfasst. Insofern würde die vorgeschlagene Regelung amtliche Verlautbarungen nicht präziser machen, sondern die Möglichkeiten eher einschränken.
Das sagt auch Prof. Gusy von der Uni Bielefeld in seiner Stellungnahme.
Ich bin nach wie vor und auch nach Auswertung der schriftlichen Anhörung der Ansicht, dass die bisherige Regelung zum Verlautbarungsrecht im WDR-Gesetz völlig ausreichend ist. Die gewünschte Formulierung ist nicht zielführend, weil sie nichts besser macht. Ein Gesetz, das nichts besser macht, ist sinnlos und überflüssig.
Wir lehnen den Entwurf daher ab.

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