Andrea Stullich zu TOP 16: Gesetz zur Erweiterung von Auskunftsrechten auf Mitglieder der Medienkommission gegenüber der Landesanstalt für Medien

28.04.2021

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD einen Auskunftsanspruch der einzelnen Mitglieder der Medienkommission gegenüber dem Direktor der Landesmedienanstalt durchsetzen.
Ein individuelles Auskunftsrecht einzelner Mitglieder ist aber gar nicht notwendig, denn allen Mitgliedern der Medienkommission steht das Recht zu, die Kommission mit einem Anliegen zu befassen.
Daraus folgt: Es gibt keinen Bedarf für den vorliegenden Gesetzentwurf. Er ist im Gegenteil bemerkenswert unnötig, weil eine Regelung einfach nicht erforderlich ist, denn die Auskunftsansprüche der Medienkommission gegenüber dem Direktor der Landesmedienanstalt sind schon jetzt weitreichend und eindeutig.

Von mangelnder Transparenz kann keine Rede sein, und es gibt auch keine Lücke im Gesetz. Es gibt einfach keinen Regelungsbedarf, schon gar keinen, der irgendwie noch verhältnismäßig wäre.
In seiner Stellungnahme hat der renommierte Medienrechtler Professor Holznagel von der Uni Münster den vorliegenden Gesetzentwurf unter anderem mit diesen Begriffen bewertet: Es handele sich um einen Grundrechtseingriff, der nicht zu rechtfertigen sei. Der Entwurf sei unangemessen, auch rechtspolitisch verfehlt, nicht sachgerecht, nicht geeignet, unverhältnismäßig und am Ende verfassungswidrig. – Ein eindeutiges, ein vernichtendes Urteil.

Damit ist alles gesagt. – Vielen Dank.

Autoren