Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die drei Medienänderungs-Staatsverträge, die wir heute abschließend beraten, bilden ein kraftvolles Paket
• für besseren Jugendmedienschutz,
• für umfassende Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
• und für ein transparentes Beitragsmodell.
Vor allem der Staatsvertrag für mehr Jugendmedienschutz und der Reformstaatsvertrag zeigen, dass die Länder gemeinsam Verantwortung für eine moderne Medienpolitik übernehmen.
Der 6. Medienänderungsstaatsvertrag stärkt und modernisiert den technischen Jugendmedienschutz.
Erstmals müssen auch mobile Betriebssysteme eine Jugendschutzfunktion bereitstellen, und die Medienaufsicht wird gestärkt, um zum Beispiel gegen Gewaltdarstellungen oder extremistische Inhalte effektiver vorgehen zu können:
Die Landesmedienanstalten erhalten nämlich mit dem follow-the-money- Ansatz ein neues, wirksames Werkzeug: Sie können Banken und Kreditkartenunternehmen untersagen, Zahlungen an Plattformen mit jugendgefährdenden Inhalten weiterzuleiten.
Anbieter, die sich nicht an geltendes Recht halten,
können Sperrverfügungen künftig auch nicht mehr umgehen,
indem sie einfach ihre Internet-Adresse wechseln.
Denn die „Mirror-Domain-Regelung“ erlaubt es, identisch gespiegelte Seiten sofort mitzusperren – das ist ein wesentlicher Fortschritt für wirksamen Jugendmedienschutz.
Der neue Staatsvertrag beseitigt bislang bestehende Schwächen bei der Rechtsdurchsetzung, weil die neuen Regelungen an genau der richtigen Stelle ansetzen, nämlich direkt bei den Verursachern.
Das hebt den Jugendmedienschutz auf ein neues Niveau.
Beim 7. Medienänderungs-Staatsvertrag stehen die Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Mittelpunkt.
Er stärkt Verantwortlichkeit, Transparenz und Wirtschaftlichkeit, baut Doppelstrukturen ab und schärft das Verbot presseähnlicher Online-Angebote.
Der Reformstaatsvertrag begrenzt Spartenkanäle und Sportrechte und fördert die Kooperation mit privaten Anbietern. All das macht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk moderner, schlanker und effizienter.
In der Anhörung wurde deutlich, dass der WDR diese Reformen nicht als Pflichtaufgabe, sondern als Chance sieht. Die Intendantin, Katrin Vernau, sagte: Ziel sei es, den öffentlich-rechtlichen Auftrag im digitalen Zeitalter erfolgreich zu erfüllen.
Sie kündigte an, mit den Reformen Vielfalt und Regionalität stärken und zugleich schneller, transparenter und wirtschaftlicher werden zu wollen.
Jetzt kommt es drauf an, dass der WDR, aber natürlich auch die anderen Anstalten, die Reformen tatsächlich zügig und entschlossen umsetzen.
Denn gerade als beitragsfinanziertes Angebot muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk hohe Qualität, ein vielfältiges Angebot und regionale Präsenz zeigen, dabei unterschiedliche Meinungen umfassend abbilden und politische Balance gewährleisten.
Deshalb ist für mich die wichtigste Aussage aus der Anhörung die von WDR-Intendantin Vernau – Zitat: „Wir begreifen den Reformstaatsvertrag als Chance, uns zu erneuern, bevor andere es für uns tun.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Medienpolitik ist Ländersache. Deshalb müssen die Länder auch eine klare Perspektive zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geben.
Allerdings kann die geplante Reform für ein neues Beitragsverfahren im 8. Medienänderungs-Staatsvertrag nicht wie geplant auch zum 1. Dezember umgesetzt werden.
Das ist schon deshalb schade, weil sich die Länderchefs über das neue Beitragsmodell im Grundsatz einig sind. Aber drei Länder haben noch Vorbehalte, solange ARD und ZDF in Karlsruhe klagen und Reformen noch nicht umfassend wirken.
Deshalb sendet Nordrhein-Westfalen heute mit unserer Zustimmung auch zu diesem Staatsvertrag ein unmissverständliches Zeichen zur Handlungsbereitschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die hohe Schlagzahl, in der wir in den letzten Monaten hier im Hohen Haus Medienthemen und Staatsverträge beraten haben, zeigt:
Die Bundesländer gestalten den medialen Wandel selbstbewusst, um unsere Demokratie, unseren Journalismus und unsere Informationsfreiheit zu schützen und zu stärken –
damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk und private Medienangebote
stabile Pfeiler unserer vielfältigen, demokratischen Medienlandschaft bleiben.
Und die Rundfunkkommission der Länder hat bereits das nächste Projekt auf den Weg gebracht:
Im Staatsvertrag für digitale Medien geht es um Spielregeln für Verlässlichkeit, Vielfalt und Verantwortung in der digitalen Medienwelt. Auch hierbei handeln die Länder entschlossen, gemeinsam und zukunftsorientiert.
Den kurzfristigen Entschließungs-Antrag der FDP lehnen wir ab, weil er inhaltlich über die Länderkompetenz zur Zustimmung zu bestehenden Staatsverträgen hinausgeht, die föderale Medienordnung infrage stellt und weder die Vielfalt noch die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten stärkt.
Für heute bitten wir um Zustimmung zum 6., 7. und 8. Medienänderungs-Staatsvertrag.
Der kurzfristige Entschließungs-Antrag der FDP fordert eine grundlegende Überarbeitung des 7. und 8. Medienänderungsstaatsvertrags, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf die Grundversorgung zurückzuführen. Zudem lehnt er automatische Beitragserhöhungen ab und verlangt eine stärkere Beteiligung der Beitragszahler.
Vielen Dank!

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