Andrea Stullich zu TOP 2 "Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum – Soziale Medien sicher und altersgerecht gestalten"

18.03.2026

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Tochter ist Anfang 20 und mit sozialen Medien groß geworden.
Dort halten sich junge Menschen über neueste Trends auf dem Laufenden; sie verfolgen, wer gerade wo Urlaub macht, schicken sich unter Freunden lustige Reels hin und her und informieren sich über aktuelle Ereignisse. 
Soziale Netzwerke sind Kommunikationsraum, Treffpunkt und Informationsquelle zugleich, auch für Jugendliche unter 18.
Aber natürlich gibt es auch eine andere Seite.
Cybergrooming, Gewaltdarstellungen, Desinformation, falsche Vorbilder – und auch die Erfahrung, dass man kaum noch aus dieser Endlosschleife von Bildern und Videos herauskommt.
Deshalb ist es mir für die CDU-Fraktion wichtig, in dieser Debatte zunächst einen Punkt klar zu benennen:
Die Jugendlichen sind nicht das Problem.
Das Problem sind die Geschäftsmodelle hinter den Sozialen Medien – und die fehlende Verantwortung der Plattformen.
Endloses Scrollen, Push-Benachrichtigungen, automatisch abgespielte Videos oder algorithmische Empfehlungen sind ja keine zufälligen Funktionen: Sie sind Teil eines Geschäftsmodells, das darauf ausgelegt ist, die Aufmerksamkeit möglichst lange auf einer Plattform zu halten.
Kinder und Jugendliche müssen vor diesen Mechanismen geschützt werden.
Dazu wollen wir die Plattformen selbst stärker in die Verantwortung nehmen und bei den Zugangsbeschränkungen differenzieren:
Dafür legen CDU und Grüne heute einen Antrag vor, zu dem es im Vergleich zum SPD-Antrag in der Beschreibung erst mal viele Übereinstimmungen gibt, aber Unterschiede im Weg dorthin.
Wir wollen ein altersgestuftes Modell für soziale Medien:
•    unter 14 Jahren kein Zugang zu klassischen Plattformen,
•    zwischen 14 und 16 Zugang nur mit einem besonderen Sicherheitsmodus ohne Mechanismen, die stundenlange Nutzung zum Ziel haben oder sogar süchtig machen,
•    und erst ab 16 die reguläre Nutzung. 
Algorithmisch gesteuerte Plattformdesigns bergen erhebliche Risiken für Kinder und Jugendliche, vor allem suchtverstärkende Designs wie Doom-Scrolling oder automatisches Abspielen sind problematisch.
Altersgrenzen in den Geschäftsbedingungen der Plattformen reichen nicht aus – sie müssen natürlich auch durchgesetzt werden.
Und wir teilen die Überzeugung, dass Medienkompetenz eine zentrale Voraussetzung dafür ist, dass junge Menschen soziale Netzwerke selbstbestimmt und reflektiert nutzen können.
In der Diagnose gibt es eine breite gemeinsame Linie in diesem Haus. Aber der Antrag von CDU und Grünen setzt bei den Lösungen andere Akzente.
Erstens beim Schutz von Kindern und bei der digitalen Teilhabe.
Unser Antrag stellt klar: Wir brauchen eine Mechanik, die auf die Verantwortung der Plattformen fokussiert – nicht auf Kontrolle der Jugendlichen.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf besonderen Schutz im digitalen Raum. Gleichzeitig haben sie aber auch ein Recht auf altersgerechte digitale Teilhabe.
Deshalb sprechen wir nicht nur über Einschränkungen. Wir regen in unserem Antrag auch kindgerechte digitale Alternativen an. Kinder und Jugendliche sollen mithelfen, sie zu entwickeln. Denn wir nehmen ihre Expertise, ihre Neugier, aber auch ihre Ängste ernst.
Und eines ist klar: Unsere Antwort auf die Arbeitsweise der Plattformen kann nicht darin bestehen, Kinder und Jugendliche vollständig aus digitalen Räumen auszuschließen.
Unsere Aufgabe ist es, diese Räume für sie sicher zu gestalten.

Zweitens nehmen wir die Realität der europäischen Regulierung stärker in den Blick als dies der SPD-Antrag macht.
Die großen Plattformen, über die wir hier sprechen, sind globale Unternehmen. Sie sitzen in Irland oder auf Zypern. Wer wirksame Regeln will, muss deshalb europäisch denken. Nationale Symbolpolitik hilft hier nicht weiter.
Deshalb fordert unser Antrag ausdrücklich einen europaweiten Rahmen für Altersregeln in sozialen Netzwerken. Bestehende Instrumente wie der Digital Services Act müssen stärker eingebunden und falls nötig nachgeschärft werden.
Verstöße gegen den DSA sollen mit empfindlichen Bußgeldern sanktioniert werden können. Auch dafür steht der Antrag von CDU und Grünen.
Drittens fordert die SPD sehr konkrete technische Vorgaben für eine Jugendversion sozialer Netzwerke. Außerdem sollen Empfehlungs-Algorithmen selbst für Erwachsene standardmäßig deaktiviert sein. 
Solche einzelnen technischen Details schon heute politisch festzurren zu wollen – das finde ich ganz schwierig und rechtlich wie praktisch kaum durchsetzbar.
Deshalb ist unser Maßstab: Klare Schutzstandards und ein altersgerechter Sicherheitsmodus, der sich an den europäischen Regeln orientiert. Und natürlich müssen Plattformen diese Regeln einhalten, um überhaupt zugänglich zu sein.

Und viertens legt sich der SPD-Antrag beim Thema Zugang bereits heute ziemlich eindeutig auf eine bestimmte technische Lösung fest: auf das European Digital Identity Wallet, kurz EU-DI-Wallet.
Es wird aber erst ab dem kommenden Jahr eingeführt. Praktische Erfahrungen oder belastbare Testergebnisse liegen bislang nicht vor, schon gar nicht im Bereich Jugendschutz.
Außerdem gibt es offene Datenschutzfragen. Gerade in diesen Tagen warnen Experten, der Datenschutz der neuen digitalen Brieftasche könne ausgehöhlt werden.
Deshalb wollen wir prüfen, wie sich das EU-DI-Wallet für Altersverifikation eignet – aber wir legen uns heute nicht vorschnell darauf als einzige Lösung fest.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Antrag von CDU und Grünen wägt ab zwischen Fürsorgepflicht und Freiheitsrechten. Wir wollen Kinder und Jugendliche schützen und sie gleichzeitig nicht unverhältnismäßig ausschließen.
Denn Kinder und Jugendliche sind nicht das Problem! Das Problem sind Geschäftsmodelle, die Aufmerksamkeit maximieren – und Plattformen, die dafür zu wenig Verantwortung übernehmen.
Deshalb setzen wir auf drei Dinge: Wir wollen
•    Kinder wirksam schützen,
•    Jugendlichen sichere digitale Teilhabe ermöglichen,
•    und die Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen.

Liebe SPD, die Unterschiede zwischen unseren Anträgen stehen nicht völlig unversöhnlich im Raum. Lassen Sie uns doch jetzt gemeinsam etwas Gutes auf den Weg bringen und diesen Weg dann auch konsequent beschreiten – im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch die AfD hat zu dieser Debatte einen Antrag eingebracht. Und schon der Titel „Überwachungsstaat“ zeigt, was die AfD will: Ein reales Problem – der Schutz von Kindern im Netz – wird in ein Angstnarrativ verwandelt.
Wenn Altersverifikation zur Überwachung erklärt wird und Regulierung als Angriff auf Freiheit, dann ist das keine sachliche Debatte.
Das ist populistische Stimmungsmache, die am Ende nicht Grundrechte schützt, sondern nur die Geschäftsmodelle der Plattformkonzerne.
Wir lehnen den Antrag der AfD ab. Der Überweisung der beiden anderen Anträge stimmen wir natürlich gerne zu.

Autoren