
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD, dass ein zusätzlicher Programm-Grundsatz ins WDR-Gesetz aufgenommen wird, nämlich dass – Zitat –
„die Mitgliedschaften von Personen in politischen Parteien, die in den Angeboten des WDR auftreten, dem Publikum möglichst unmittelbar offengelegt werden, soweit die Parteimitgliedschaft öffentlich oder dem WDR bekannt ist.“ Zitat Ende.
Dieses „Parteimitgliedschaften-Offenlegungsgesetz“ – so nennt es die AfD – steht in einer Reihe mit anderen medialen AfD-Vorhaben aus der Vergangenheit, unter anderem mit…
• dem Zahlungsoffenlegungsgesetz
• dem Gendersprache-Vermeidungsgesetz
• dem Auskunftsrechte-Erweiterungsgesetz
• und mit dem Lokalhörfunk-Transparenzgesetz.
Und allen diesen AfD-Gesetzentwürfen ist gleich: Unter dem Deckmantel „Wir wollen doch nur Transparenz“ versuchen Sie, Misstrauen zu säen und wollen Zweifel an der unabhängigen Berichterstattung der Medien wecken.
Sie wollen immer neue Auflagen und Restriktionen für unabhängigen Journalismus durchsetzen, denn Sie haben einfach ein Problem mit den Freiheiten unseres demokratischen Rechtsstaats.
Mit ihren Gesetzentwürfen wollen Sie mehr Kontrolle über die Medien erlangen. Und das werden wir Ihnen auch dieses Mal ganz sicher nicht durchgehen lassen.
Sie begründen Ihren Gesetzentwurf mit einem Regelungsbedarf, den es gar nicht gibt. Es gibt keine Lücke im WDR-Gesetz, denn Paragraf 5 regelt eindeutig, dass der WDR die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in seinen Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen soll.
Der WDR soll sicherstellen,
• dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen im Gesamtprogramm in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet,
• dass die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte zu Wort kommen,
• und dass das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient.
Das alles wird im WDR-Gesetz eindeutig geregelt – ich kann keinen weiteren Regelungsbedarf erkennen.
Auch dieser Gesetzentwurf der AfD ist nicht sachgerecht, er ist medienrechtlich verfehlt und auch in Abwägung mit den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen unangemessen.
Der Entwurf ist schlicht überflüssig.
Und natürlich geht es Ihnen auch gar nicht um die Transparenz, die Sie vorgeben erreichen zu wollen.
Ihre wahre Absicht wird in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf deutlich, wo Sie unverhohlen damit drohen, den WDR gesetzlich (!) sanktionieren zu wollen. Sie haben ein Problem mit Staatsferne und Pressefreiheit, und das ist unerträglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
NRW hat eine vielfältige Medienlandschaft. In der Berichterstattung werden Leser, Hörer, Zuschauer über die gesamte Breite des politischen Spektrums informiert, damit sich die Menschen ihre eigene Meinung bilden können. Objektiver Journalismus bildet unterschiedliche Perspektiven in vielfältigen Darstellungsformen ab.
Natürlich muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk glaubwürdig bleiben bei der Auswahl seiner Interviewpartner. Wo es Anlass zu Kritik gibt, adressieren wir sie dort, wo sie hingehört: in den Rundfunkrat. Klar ist auch: Hochprofessionelle Journalistinnen und Journalisten recherchieren sorgfältig, hören genau zu und entlarven antidemokratischen Machenschaften. Und das ist gut so!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere Demokratie braucht freie Medien, sie braucht Meinungs- und Pressefreiheit. Dieses hohe Gut zu schützen, ist unsere Aufgabe, und daran ist nicht zu rütteln.
Vielen Dank!
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