Andrea Stullich zu TOP 6 "Gesetz zur Erweiterung von Auskunftsrechten auf Mitglieder der Medienkommission gegenüber der Landesanstalt für Medien (Auskunftsrechte-Erweiterungsgesetz Medienkommission NRW)"

16.09.2020

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Schreiben des AfD-Abgeordneten Tritschler ist Anlass für den vorliegenden Gesetzentwurf. Er hat als Mitglied der Medienkommission beim Direktor der Landesmedienanstalt Informationen über die Mitglieder der Veranstaltergemeinschaften der NRW-Lokalsender erfragt – und nicht bekommen. Deshalb muss – so meint die AfD – jetzt ein Gesetzentwurf her, mit dem Sie für die einzelnen Mitglieder der Medienkommission einen Auskunfts-Anspruch gegenüber dem Direktor der Landesmedienanstalt durchsetzen wollen.
Nun ist es so, dass Auskunfts-Befugnisse der Medienkommission insgesamt zustehen. Deshalb ist ein individuelles Auskunftsrecht  einzelner Mitglieder gar nicht notwendig. 
Oder anders gesagt:                  
Es gibt keinen Bedarf für den vorliegenden Gesetzentwurf.  Er ist – genauso wie der gerade geschilderte Vorgang dahinter – bemerkenswert unnötig.
Statt für Ihr Anliegen ein Gesetz zurecht zu zimmern, würde es vielleicht, Herr Tritschler, auch einfach reichen, wenn Sie als Mitglied der Medienkommission, das Sie ja sind, in der Medienkommission einen entsprechenden Antrag stellen, über den die Kommission dann befindet. So ist das Verfahren, und allen Mitgliedern der Medienkommission steht das Recht zu, die Kommission mit einem Anliegen zu befassen.
Mir ist übrigens kein einziger Fall bekannt, bei dem der Direktor der Landesmedienanstalt jemals der Medienkommission eine Auskunft verweigert hätte.
Vielleicht muss der Landtag auch nicht jedes Mal gleich ein Gesetz verabschieden, nur weil jemand eine Mail an den Direktor der Landesmedienanstalt schickt, in der er um eine Auskunft bittet, die er nicht bekommen kann, weil das rechtlich nicht geboten ist.
Meine Damen und Herren,
es gibt einfach keinen Regelungsbedarf, schon gar keinen, der noch irgendwie verhältnismäßig wäre, noch dazu für Mitglieder von Veranstalter-gemeinschaften, die ehrenamtlich im privaten Rundfunk tätig sind.
Die Zusammensetzung einer VG unterliegt der Rechtsaufsicht der Landesmedienanstalt. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen dieser Aufgabe mit großer Sorgfalt nach. Und die Auskunftsansprüche der Medienkommission gegenüber dem Direktor der Landesmedienanstalt sind weitreichend und eindeutig.
Von mangelnder Transparenz kann keine Rede sein, auch wenn die diversen Gesetzentwürfe der AfD dies immer wieder unterstellen.
Es ist vollkommen absurd, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf von          der – Zitat – „Fortführung des lokalen Rundfunks in NRW durch Geheimgesellschaften“ fantasieren.
Sie offenbaren damit Ihre Neigung, die Sprache von Verschwörungs-Theoretikern zu verwenden, Sie spielen sich wieder einmal scheinheilig zur Medienpolizei auf, und Sie befeuern einmal mehr Ihren absurden Medien-Verschwörungs-Unfug.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch dieser Gesetzentwurf ist rechtlich nicht geboten. Er ist nicht notwendig, weil es keinen Bedarf gibt. Er ist einfach überflüssig, und er ist vor allem wieder einmal scheinheilig.
Denn eigentlich wollen Sie doch nur Misstrauen säen, in dem Sie immer wieder die Begriffe „Medien“ und „fehlende Transparenz“ in einen wirren Zusammenhang setzen.
Das werden wir auch diesmal ganz sicher nicht zulassen.                     Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir dennoch zu.
Herzlichen Dank!

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