Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Jetzt Moratorium für Umsetzung in Deutschland einrichten

25.01.2017
Dr. Günther Bergmann MdL, stellvertretender Vorsitzender des

Der Europäische Gerichtshof hat am 21. Dezember 2016 ein Urteil zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation gefällt, welches sich auf Gesetze zur sog. Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien bezieht. In Deutschland gibt es das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“, welches spätestens zum 1. Juli diesen Jahres endgültig umgesetzt werden muss. So, und jetzt müssen wir im Detail aufpassen. Der EuGH hat gerade auch das Fehlen einer richterlichen Instanz bemängelt. Ich zitiere aus dem Urteil des EuGHs: „…ohne den Zugang einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde zu unterwerfen…“. In Deutschland hingegen gilt der Zugriff auf Verbindungsdaten nur für schwere Straftaten und steht unter einem richterlichen Vorbehalt. Und dies ist ein wichtiger Unterschied zu den Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien, die der EuGH bemängelt hat. Darüber hinaus sieht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auch nur sehr kurze Fristen vor. In der heutigen Zeit, in der Deutschland im Fokus des internationalen Terrorismus steht, ist es von besonderer Bedeutung, dass Polizei und Strafermittler in seltenen Fällen auf alle rechtlich zulässigen Aufklärungsinstrumente zugreifen können. Dies gilt insbesondere im digitalen Zeitalter, da schwere und terroristische Straftaten mitunter im digitalen Raum vorbereitet werden. Und deswegen wurde dieser gesetzliche Rahmen geschaffen. Die Anschläge in Paris, Brüssel und Berlin unterstreichen diese Notwendigkeit. Auch grenzübergreifende Ermittlungsarbeit wird durch einen verantwortlichen Umgang mit Speicherpflichten für Verkehrsdaten erreicht. Diese Daten können einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung solcher schrecklichen Verbrechen beitragen. Etwaige Hintermänner und deren Gehilfen können leichter aufgespürt und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Diese Aufklärungsinstrumente erleichtern den Ermittlungsbehörden ihre wichtige Arbeit und sorgen dafür, dass Schwerkriminelle, Terroristen und deren Unterstützer schneller aus dem Verkehr gezogen werden können, bevor sie weitere Straftaten begehen werden. Insofern können wir Ihrem Antrag nicht folgen und werden ihn bei der anschließenden Abstimmung ablehnen. Vielen Dank.

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