Annika Fohn zu TOP 19 "Gesetz zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit"

12.09.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der hier vorliegende Gesetzentwurf der AfD intendiert eine Ergänzung des Hochschulgesetzes um die Möglichkeit, Sanktionskataloge in die Grundordnungen der Hochschulen schreiben zu können, mit dem Ziel die Wissenschaftsfreiheit zu schützen beziehungsweise zu stärken.

In der Plenardebatte zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes habe ich bereits umfassend erläutert, warum Wissenschaftsfreiheit ein hohes Gut ist und dass sie deshalb zurecht im Grundgesetz steht. Zudem, warum sie untrennbar mit der Autonomie unserer Hochschulen verbunden ist.

Mit dem Hochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen, in der jetzigen Form, gewährleisten und sichern wir diese Hochschulautonomie.
Es schafft auch die Voraussetzung für Wissenschaftsfreiheit, für freien Meinungsaustausch, aber auch die Möglichkeit, Ordnungsverstöße von Studierenden zu sanktionieren.
Es bedarf schlichtweg keiner Sanktionskataloge in den Grundordnungen.
Die Landesregierung trifft bereits die notwendigen Vorkehrungen, um die Wissenschaftsfreiheit und den wissenschaftlichen Diskurs zu schützen.

Die Plenardebatte im Dezember, die Anhörung im Sommer und die Ausschussdebatte in der letzten Woche haben auch hinlänglich gezeigt: Das hier skizzierte Problem ist schlichtweg nicht vorhanden und es bedroht auch nicht die Wissenschaftsfreiheit.
Der rechtliche Rahmen ist entsprechend gegeben, um bei Ordnungsverstößen reagieren zu können. Und die hier vorgeschlagene Gesetzesänderung dient nicht der Stärkung der Wissenschaftsfreiheit.

Expertinnen und Experten haben unter anderem diese Argumente in der Anhörung und den schriftlichen Stellungnahmen vorgebracht und sich damit ebenfalls gegen diese Erweiterung des Gesetzes ausgesprochen.

Auch wurden – zu Recht – verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich des Gesetzentwurfes geäußert. Denn der Geltungsbereich der Ordnungsrechte der Hochschulen, kann folgerichtig auch nur auf die Mitglieder der Hochschulen angewendet werden.
Daher haben wir den Gesetzentwurf abgelehnt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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