
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion greift ein Thema auf, das mir persönlich sehr am Herzen liegt: das Thema Aufstieg durch Bildung. Damit verbunden sind für mich die Themen Bildungsgerechtigkeit und Chancengerechtigkeit. Selberklärend ist, dass das Thema für uns und die Landesregierung kein Neues ist. Im Gegenteil: Seit 2022 verfolgt unsere Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller das Ziel hier zu deutlichen Verbesserungen im System zu kommen. Zahlreiche Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht und wir arbeiten weiter darauf hin, Kindern Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen. Denn: Nicht alle Kinder starten mit den gleichen Voraussetzungen. Deshalb steht es im Zentrum unseres politischen Handelns, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass alle Kinder den gleichen Zugang zu Bildung erhalten und ihnen damit die Welt offensteht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben Recht: Der Offene Ganztag ist ein zentraler Schlüssel für Chancengerechtigkeit. Deswegen werden wir den Platzausbau konsequent weiterführen, um ein bedarfsorientiertes Platzangebot zu gewährleisten – mehr als 430.000 Plätze stehen bereits zur Verfügung. Sie haben Recht: Nur wenn ausreichend Lehrkräfte und unterstützendes Personal vorhanden sind, kann ein gerechtes Bildungssystem funktionieren.
Daher haben wir unter anderem das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung auf den Weg gebracht, die Studienplatzoffensive fortgeführt und den Lehrerberuf attraktiver gemacht: Zum Beispiel durch die stufenweise Erhöhung der Besoldung von Lehrkräften an Grundschulen und in der Sekundarstufe I auf A13 oder etwa durch die Kampagne „Was ist deine Lehrkraft? Find‘s raus!“.
Und wir sehen, dass die Maßnahmen wirken: So arbeiten rund 9.500 mehr Menschen in Nordrhein-Westfalens Schulen als noch im Dezember 2022. Wir können 18.500 Neueinstellungen verzeichnen, die den Schulalltag bereichern – überwiegend handelt es sich hier um Lehrkräfte, aber auch um Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, um Fachkräfte für multiprofessionelle Teams, Verwaltungsassistentinnen und Verwaltungsassistenten sowie um Alltagshelferinnen und Alltagshelfer. Sie alle tragen zum Gelingen des Schullebens bei und damit zur Herstellung von Bildungsgerechtigkeit.
Sie schlagen zur Behebung des Lehrkräftemangels Veränderungen in der Lehrkräfteausbildung vor. Das Lehrerausbildungsgesetz sieht eine Weiterentwicklung der Lehrerausbildung explizit vor. In Bezug auf etwaige Änderungen bin ich daher der Meinung, dass wir gut beraten sind, dem anstehenden Bericht der Landesregierung zum Entwicklungsstand und zur Qualität der Lehramtsausbildung nicht vorzugreifen. Der Antrag adressiert auch die Unterrichtsversorgung an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische sowie geistige Entwicklung. Ich versichere Ihnen, dass die Landesregierung hier im stetigen Austausch mit der Landeselternschaft ist. Unser aller Ziel ist es, zu Verbesserungen in der Unterrichtsversorgung zu kommen. Beispielsweise mit dem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung wurde es Grund- und Förderschulen möglich gemacht, auf nicht besetzte Lehrerstellen Alltagshelfer einzustellen. Dies ist für viele Lehrkräfte vor Ort eine wertvolle Unterstützung.
Besondere Herausforderungen brauchen auch individuelle Antworten. Ich habe mich als Aachenerin besonders gefreut, dass das Wissenschaftsministerium und das Ministerium für Schule und Bildung nach Kräften dabei unterstützen, auch regional neue und individuelle Konzepte zu ermöglichen. Der Sonder-Hochschulvertrag und die 300.000 Euro für das Grundschullehramt an der RWTH Aachen helfen unserer Region sehr dabei, auch vor Ort dem Lehrkräftemangel entgegenzutreten. Als weiteres Beispiel einer solchen individuellen Antwort ist die Unterstützung der Startchancen-Schulen in der Metropolregion Ruhr durch RuhrFutur. Richtiges Stichwort: Startchancen-Programm. Auch dieses – nicht gerade kleine Bund-Länder-Programm – soll dazu beitragen, dass Bildung eben nicht von der sozialen Herkunft abhängt. Wenn wir davon sprechen, dass nicht alle Kinder mit den gleichen Startbedingungen ausgestattet sind, dann kommen gerade der Schulsozialarbeit und den Grundschulen eine sehr zentrale Rolle zu – dessen sind wir uns sehr bewusst. Deshalb unterstützen wir die Kommunen bei der Schulsozialarbeit mit rund 58 Millionen Euro. Die entscheidenden Kriterien sind hier Kontinuität und Gestaltungsspielraum durch die Förderrichtlinie für die Schulsozialarbeit.
In NRW tragen Eltern einen Eigenanteil bei Lernmitteln. Für die persönliche Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sind Eltern verantwortlich. Darüber hinaus können Eltern durch das Bildungs- und Teilhabepaket Unterstützung beantragen. Unsere Schulen sind nicht nur Räume des Lernens, sondern eben auch der sozialen Unterstützung. Gerade Grundschulen prägen maßgeblich den späteren Bildungsweg mit. Deshalb konzentrieren wir uns dort auf die basalen Kompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Auch der Stärkung der sozial-emotionalen Kompetenzen von jungen Menschen tragen wir mit dem Programm „MindOut“ Rechnung. Wir haben bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die Wirkung zeigen. Aber Bildungs- und Chancengerechtigkeit bestmöglich zu gewährleisten, bleibt für uns eine Daueraufgabe. Dabei behalten wir stets die Realisierbarkeit und Realität im Blick – nur weil man in Dauerschleife behauptet, dass es keine Maßnahmen gibt oder dass Maßnahmen nicht wirken, oder versucht wird, den Eindruck zu erwecken, dass Ressourcen unbegrenzt sind – bildet dies noch längst nicht die Realität oder die Realisierbarkeit ab.
Wir lehnen den Antrag ab.
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