Annika Fohn zu TOP 4 "KI-Korrektur zum Standard machen – Lehrkräfte entlasten, Feedback verbessern"

19.03.2026

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir alle sehen, welches Potenzial Künstliche Intelligenz im Bildungsbereich haben kann. Bei der Wissensvermittlung an Schülerinnen und Schüler – etwa durch intelligente Tutorensysteme. Bei der Unterstützung im Lernprozess – zum Beispiel in Lernumgebungen für entdeckendes Lernen und bei der Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften, gerade in Zeiten stetig wachsender Anforderungen.
Als Sprecherin unserer Fraktion in der Enquetekommission für Künstliche Intelligenz sage ich ebenso klar: Ein unreflektiertes, wissenschaftlich unbegleitetes Ausrollen von KI-Systemen im Bildungsbereich wäre verantwortungslos. Selbst dann, wenn – wie im Antrag gefordert – am Ende die Lehrkraft die Note festlegt. Wir wissen: Der richtige Weg ist nicht automatisch der eines landesweiten Ausrollens, auch wenn das auf den ersten Blick verlockend klingen mag. Ohne wissenschaftliche Begleitung, ohne klare Leitplanken, ohne Einbindung von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern dürfen wir die Bewertungspraxis nicht einfach auf den Kopf stellen.
Ich unterstütze ausdrücklich die Forderung der Kultusministerkonferenz, eine an der Kultur der Digitalität ausgerichtete Prüfungskultur zu verankern – mit Formaten, die Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken in den Mittelpunkt stellen. KI kann solche Formate unterstützen, sie darf aber niemals die pädagogische Verantwortung verdrängen.
Leistungsbewertung ist und bleibt eine zutiefst pädagogische Entscheidung. Sie gehört in die Hände der Lehrkräfte.
Dazu kommen die rechtlichen Fragen: Wir müssen über die Datenschutzgrundverordnung sprechen, insbesondere über die automatisierte Verarbeitung von Leistungsdaten, und über die europäische KI-Verordnung – Stichwort Hochrisiko-KI im Bildungsbereich. Für solche Systeme gelten zu Recht hohe Anforderungen an Risikomanagement, Transparenz und Nachvollziehbarkeit – und vor allem an echte menschliche Aufsicht. Wir wissen außerdem aus der Forschung: Es gibt einen Automation Bias. Menschen neigen dazu, den Urteilen einer Maschine mehr zu vertrauen als dem eigenen. Was bedeutet das für eine KI-gestützte Bewertung von Klausuren? Wie wirkt sich KI auf handschriftliche Arbeiten aus? Und wie gehen wir mit dem „Black-Box“-Problem um, wenn Lehrkräfte Bewertungen hinterfragen sollen?
Derzeit kann darauf niemand eine belastbare Antwort geben. Deshalb braucht es – gerade bei so tiefgreifenden Veränderungen – ein Vorgehen, das wissenschaftlich fundiert ist und Lehrkräfte, Schülerinnen, Schüler sowie Eltern frühzeitig einbindet.
In Nordrhein-Westfalen haben wir mit KIMADU genau diesen Weg eingeschlagen. In diesem Pilotprojekt arbeiten Schulen mit didaktisch konfigurierten KI-Agenten im Fachunterricht. Die KI ist dort Lehr- und Lernpartner. Die Systeme werden datenschutzkonform eingesetzt, Lehrkräfte legen Leitplanken fest und gestalten die Interaktion fachlich und didaktisch.
Neue Formate werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert und erst dann in die Fläche getragen, statt sie wahllos über alle Schulen auszuschütten. KIMADU zeigt auch: Entscheidend ist die Qualifizierung unserer Lehrkräfte. Wer mit KI arbeitet, muss ihre Funktionsweise verstehen, typische Fehler und Verzerrungen erkennen und didaktisch begründete Grenzen setzen können. Hier sind wir mit der KI-Skilling-Initiative des Landes bereits auf einem sehr guten Weg.
Wenn wir KI in der Leistungsbewertung einsetzen wollen, müssen wir auch Eltern sowie Schülerinnen und Schüler mitnehmen. Es geht um Transparenz bei der Notengebung und um Vertrauen in schulische Entscheidungen. Eltern und Kinder haben ein Recht zu wissen, ob und wie KI in die Bewertung eingeflossen ist, welche Rolle sie gespielt hat und wo die Lehrkraft korrigierend eingegriffen hat.
Auch pädagogisch wäre ein unbegleitetes Rollout höchst problematisch. Die Kultusministerkonferenz fordert zu Recht, dass Prüfungsformate die Prozessbewertung, die Mehrdimensionalität – das heißt schriftlich, mündlich, praktisch und digital – sowie die Reflexion durch die Lernenden selbst stärker berücksichtigen. Es geht um eine echte Veränderung der Prüfungskultur: weg von rein produktorientierten Klausuren, hin zu kompetenzorientierten, vielfältigen Leistungsnachweisen.
Eine zentralisierte KI-Korrektur, die Texte nur „durchrechnet", verengt den Blick genau auf das, was wir überwinden wollen. KI in der Leistungsbewertung ist kein weiterer Kopierer im Lehrerzimmer. Es geht um Grundrechte und um Bildungsbiografien.
Ich freue mich schon auf die weitere Diskussion im Ausschuss. Der Überweisung stimmen wir daher selbstverständlich zu.

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