Anschlag vom 19. Dezember 2016 in Berlin und seine Folgen

25.01.2017
Armin Laschet MdL, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion NRW

Warum diese Debatte notwendig ist: Unser Bundesland, Nordrhein-Westfalen, befindet sich seit Wochen im Zentrum einer bundesweiten Debatte über die Innere Sicherheit. Wir müssen hier heute hier drei Fragen debattieren: ERSTENS: Die Zeit vor dem Anschlag: Hätte man den Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz in Nordrhein-Westfalen stoppen können? Welche Möglichkeiten gab es? Und warum wurden sie nicht genutzt? ZWEITENS: Der Umgang mit dem Anschlag: Wie sollte eine Landesregierung, die in weiten Teilen für die Beobachtung und Abschiebung des Attentäters zuständig und verantwortlich, verantwortungsbewusst mit einem solchen Anschlag um? DRITTENS: Was können wir heute schon dafür tun, um zu verhindern, dass ein behördenbekannter Gefährder seine brutalen Pläne realisiert? Was kann getan werden, um das Netz der Beobachtung enger zu legen und die Zugriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden zu erhöhen? Zur dritten Frage haben wir erste Vorschläge vorgelegt: Unser Antrag zur Terrorismusbekämpfung mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog liegt dem Plenum heute vor. Wir haben konkrete erste Schlussfolgerungen aus dem Fall Amri gezogen: was können wir noch weiter verbessern? Meine Überzeugung ist: es darf in Deutschland keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit geben. Und gerade Nordrhein-Westfalen hat im Ländervergleich oftmals die niedrigsten Sicherheitsstandards. Deshalb fordern wir von der Landesregierung: Elektronische Fußfessel: Unterstützen sie die Gesetzesinitiative der Bundesminister de Maizière und Maas und setzten Sie sie auch landesrechtlich um. Ändern Sie das Landespolizeigesetz, damit die elektronische Fußfessel auch für deutsche Gefährder eingesetzt werden kann. Unterbindungsgewahrsam: Dehnen Sie die gesetzliche Höchstdauer des Unterbindungsgewahrsam für Gefährder von 48 Stunden auf 14 Tage aus. Videobeobachtung: Schaffen Sie neue Möglichkeiten der Videobeobachtung, unter anderem mit Instrumenten der Gesichtserkennung an zentralen Orten. Schleierfahndung: Schaffen Sie endlich die gesetzliche Grundlage für die Schleierfahndung in Nordrhein-Westfalen, die den Fahndungsdruck auch auf die islamistische Szene erhöhen würde. Telefonüberwachung: Ändern Sie das nordrhein-westfälische Polizeirecht, damit die Telefonüberwachung sowie Überwachung und Analyse von Konto- und Bankdaten von Gefährdern endlich möglich ist – fast alle Bundesländer haben diese Möglichkeit. Strafverfolgung bei Identitätsverschleierung: Sorgen Sie dafür, dass die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen Identitätsverschleierung und die Benutzung von Mehrfachidentitäten konsequent zur Anzeige bringen und Staatsanwaltschaften die Verfahren mit allem Nachdruck verfolgen. Über all diese Maßnahmen müssen wir sprechen. Maßnahmen für die Zukunft sind wichtig. Aber sie ersetzen nicht die Aufklärung. Der Landtag ist der Ort der Aufklärung. Er sollte es zumindest sein. Frau Ministerpräsidentin: Ihr Innenminister hat erklärt, dass bei einem Terroranschlag mit 12 Toten jede Frage erlaubt sei. Schön wäre es. Was wir gestern im Umgang mit unserem Antrag auf ein Fragestunde erlebt haben, war ein unwürdiges Schauspiel. Die Landtagspräsidentin weist unsere Fragestunde zurück, weil die Frage 60 Sekunden zu spät im Präsidialbüro eingegangen sein soll. Man kann auf Fristen bestehen. Aber man sollte wissen, worüber man spricht. Wie wollen Sie das den Opfern und ihren Familien, den Menschen in unserem Land erklären? Ich richte diese Frage ganz bewusst an Sie, Frau Ministerpräsidentin und Ihre Regierungsfraktionen der Grünen und der SPD: Die Landtagspräsidentin beruft sich darauf, dass zwischen den Fraktionen kein Einvernehmen hergestellt werden konnte. Von den Piraten und der FDP wissen wir, dass sie zugestimmt haben: Wie halten Sie es mit der Aufklärung? Erklären Sie sich dazu hier und heute! Wir jedenfalls werden uns das Recht nicht nehmen lassen, den Innenminister zu befragen: Er muss Antwort geben, persönlich, unmittelbar, konkret. Ich frage mich, was die Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer angesichts solcher Spielchen denken mögen: Wir sprechen über den ersten größeren islamistischen Terroranschlag auf deutschem Boden. Mit 12 Toten und Dutzenden Verletzten, auch aus Nordrhein-Westfalen. Ihnen schulden wir absolute Transparenz, umfassende Aufklärung, maximale Anstrengungen – damit so etwas so nie wieder passiert. Wer das Wahlkampf nennt, ist zynisch. Den erinnere ich an das Schicksal der Opferfamilien der Loveparade 2010. Damals hat dieses Parlament sich mit Verweis auf eine gerade erfolgte Wahl dafür entschieden, nicht alle Instrumente zur Aufklärung des schrecklichen Unglücks zu nutzen. Wir müssen heute ehrlich konstatieren: Mit dem Ergebnis, dass nicht in dem Maße aufgeklärt wurde, in dem es angemessen gewesen wäre. Zurückgeblieben sind quälende offene Fragen, quälend vor allem für die Angehörigen und Hinterbliebenen. Das darf sich nicht wiederholen. Und deshalb sage ich heute klipp und klar: Die Aufklärung im Fall Amri darf sich nicht an zufälligen Wahlterminen ausrichten, weder in der Sache noch in der Form. Ich verspreche: Wir werden als CDU nicht ruhen, bis das die letzte Frage beantwortet ist – auch nach dem 14. Mai. Alles andere werden die Menschen in Nordrhein-Westfalen auch nicht akzeptieren. Viele sind verunsichert. Durch den Anschlag an sich – und von den politischen Erklärungen dazu. Manche fragen, ob das noch „ihr“ Rechtsstaat ist. Frau Ministerpräsidentin! Mit seiner Aussage, er sei hier an die „Grenze des Rechtsstaats“ gegangen, hat Ihr Innenminister eine Grenze überschritten. Sie gehen diesen Weg mit ihm mit. Aber wo die Grenze unseres Rechtsstaats liegen, das vermessen in unserem Land nicht Politiker, sondern Richter. Wir sprechen bei Anis Amri über einen Gefährder, von dem vieles bekannt war: Er war gewaltbereit und islamistisch radikalisiert. Er hat sich dem IS als Selbstmordattentäter angeboten. Er sagte einem V-Mann der Polizei NRW, der ihn nach Berlin fuhr, er wolle im Namen Allahs töten. Er hat sich nach dem Erwerb von Schusswaffen erkundigt. Er hat nach Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff gesucht. Er war unter 14 verschiedenen Alias-Namen unterwegs. Ihr Innenminister nennt all diese Fakten – zumeist von Beamtinnen und Beamten der NRW-Sicherheitsbehörden zusammengetragen – „Hörensagen“. Das sei keine Grundlage, Amri festzusetzen. Ebenso sah er keine Handhabe trotz zig Strafverfahren gegen Amri, unter anderem wegen Diebstahl, Drogenbesitz- und Drogenhandel sowie Körperverletzung. Ich verstehe die Menschen, die das nicht verstehen. Mittlerweile haben Rechtswissenschaftler und Richter bestätigt, was wir Ihnen seit den ersten Tagen sagen: Es hätte sehr wohl Möglichkeiten gegeben. Aber für Einsicht scheint es nun zu spät, denn es ist wie mit der „nicht erkennbaren Dimension“ bei der Kölner Silvesternacht: Sie kommen von der Trutzburg ihrer rhetorischen Verteidigungslinie nicht mehr herunter. Aber Sie nehmen dafür jeden Preis in Kauf. Auch das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Ich warne Sie: Sie spielen mit dem Feuer. Denn: Ohne Rechtsstaat keine Demokratie. Wer den Rechtsstaat als wehrlos darstellt, untergräbt die wehrhafte Demokratie. Frau Ministerpräsidentin: Ihr Innenminister nutzt den Rechtsstaat, um sich selbst zu schützen. Dabei wäre es seine Aufgabe, den Rechtsstaat zu schützen. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen unsere politische Ordnung von einigen verunglimpft und von vielen angezweifelt wird, muss gelten: Erst das Land, dann die Partei, dann die Person. Mit Ihrem Innenminister verhält es sich genau umgekehrt. So, wie er mit Worten spielt, jongliert er auch mit den Informationen: Sie geben als Landesregierung insgesamt im Fall Amri stets nur solche Informationen preis, die Sie persönlich von politischer Verantwortung zu entlasten scheinen. Ganz wesentliche Erkenntnisse, die bei der Aufklärung helfen würden, werden unterschlagen – und immer erst aufgrund von Recherchen der Presse oder Nachfragen der Opposition bekannt. Das Verhalten und die Informationspolitik Ihres Innenministers im Fall Amri gaben von Anfang an Rätsel auf. Den Beginn machte eine überraschend angesetzte Pressekonferenz von Herrn Jäger zwei Tage nach dem Anschlag. Sie fand statt, noch bevor öffentlich nach Amri gefahndet wurde. Während der Bundesinnenminister und der Generalbundesanwalt die Abgeordneten des Deutschen Bundestags um Verständnis für ihre kommunikative Zurückhaltung bitten, gibt der NRW-Innenminister Pressekonferenzen. Warum? Einigen denkwürdigen Medienauftritten um den Jahreswechsel folgte dann sein Auftritt in der Sondersitzung des Innenausschusses – ohne schriftlichen Bericht, ohne eine ausführliche Stellungnahme des Ministers selbst. Viele Fragen der Oppositionsfraktionen blieben unbeantwortet. Die Erklärungen auf ihrer Jahresauftaktpressekonferenz, Frau Ministerpräsidentin, haben neue Fragen und Widersprüche aufgeworfen. Das gleiche gilt für den jüngsten Auftritt des Innenministers im Innenausschuss. Damit das klar ist: Wir sagen nicht, dass im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum, in den Behörden des Bundes und des Landes Berlin, keine Fehler passiert sind. Und Herr Jäger, es stimmt, was Sie gesagt haben: die Vorgänge in Nordrhein-Westfalen sind nur ein Ausschnitt eines Gesamtbildes. Aber klar ist auch: die Vorgänge in Nordrhein-Westfalen sind sicherlich der wichtigste Ausschnitt, ohne den das Gesamtbild keinen Sinn ergeben kann. Und deshalb darf er nicht verzerrt sein. Das aber ist das Ergebnis Ihrer Informationspolitik. Informationspolitik der Regierung: Warum eigentlich erwähnten Sie, Herr Minister Jäger, in Ihren ersten Statements, und Sie, Frau Ministerpräsidentin, auf ihrer Jahresauftakt-PK, zwar die Ausstufung Amris als Gefährder im März, nicht aber seine Wiedereinstufung als Gefährder in Nordrhein-Westfalen 2 Monate später? Warum wiesen Sie beide eigentlich immer gebetsmühlenartig daraufhin, dass das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum sich 7 Mal mit Amri beschäftigt habe, erwähnten dabei aber nicht, dass dies auch die Sicherheitskonferenz des MIK NRW 7 Mal tat, zuletzt 4 Wochen vor dem Anschlag, als letzte Behörde? Warum betonen Sie beide bis heute, dass Amri seinen Lebensmittelpunkt ab Februar 2016 in Berlin gehabt habe, wo doch die Bund-Ländern-Chronologie, verschiedene Presseberichte und selbst die vom MIK veröffentlichte Tabelle eine ganz andere Sprache sprechen? Warum mussten erst Nachfragen der FAZ ans Licht bringen, dass Ihre eigenen Behörden Amri noch am 13. Oktober 2016 als so genannten „Foreign Fighter“ eingestuft haben? Warum haben Sie diese Einstufung nicht erwähnt, nicht in Ihren Interviews um den Jahreswechsel, Herr Jäger, nicht in den beiden Sitzungen des Innenausschusses nicht in ihrem Bericht zu unserem Fragenkatalog, und auch nicht auf ihrer Jahresauftakt-PK, Frau Ministerpräsidentin? Frau Ministerpräsidentin, ich fühle mich hier auch persönlich getäuscht: Wir haben nach dem Anschlag eine Unterrichtung der Landtagsfraktionen gefordert. Dem sind sie gefolgt. In der Telefonschalte sprach Ihr Innenminister lag und breit darüber, dass wir es bei Amri zuletzt mit einem Kleinkriminellen im Drogenmilieu zu tun gehabt hätten. Kein Wort von der Einstufung als „foreign fighter“! Kein Wort von den zig Warnungen des marokkanischen Geheimdienstes! Kein Wort von der fast wöchentlichen Befassung im Terrorabwehrzentrum und in der NRW-Sicherheitskonferenz? Frau Ministerpräsidentin, wie soll da Vertrauen entstehen? Was soll ich Ihrem Innenminister noch glauben? Machen Sie den Fall Amri endlich transparent! Es muss ein Ende haben, dass quasi jede Auskunft dieser Landesregierung zum Fall Amri bereits am nächsten Tag entweder durch Presseberichte widerlegt wird, oder mindestens entscheidend vervollständigt werden muss. Wir appellieren an Sie: Sorgen Sie bei den zentralen Vorgängen im Fall Amri endlich für Transparenz. Legen Sie der Öffentlichkeit alle Details offen, damit es nicht immer wieder zu diesen bösen Überraschungen kommt. Jede einzelne dieser Überraschungen ist Wasser auf die Mühlen derer, die unsere Demokratie als unglaubwürdig verunglimpfen wollen. Daher: Stellen Sie endlich Transparenz her! Denn wir werden weiter fragen. Das gilt für die Entlassung Amris aus der JVA Ravensburg: Hat das MIK die Entlassung Amris aus der JVA Ravensburg der Ausländerbehörde Kleve nun aufgetragen oder nicht? Der Kreis Kleve sprach in einer schriftlichen Stellungnahme an den WDR von einer „Erfüllung nach Weisung“. Der Innenminister sagt: es gab keine „keine Entscheidung oder Anweisung“, sondern nur einen „Hinweis“. Ist die Antwort einer obersten Landesbehörde auf Fragen der nachgeordneten Behörde eine „Weisung“ oder ein „Hinweis“? Halten Sie bei der Frage, ob ein in Sicherungshaft befindlicher ausreisepflichtiger Gefährder, einen „Hinweis“ für ausreichend? Ist die Darstellung der Abläufe nun komplett? Ich hoffe sehr für Sie, dass sämtliche Kommunikation in Richtung der baden-württembergischen Behörden nun offenliegt. Das gilt einmal mehr für etwaige Interventionen aus dem Ministerium oder ihm nachgeordneten Behörden. Stellen Sie endlich Transparenz her! Wir werden weiter fragen. Das gilt auch für mögliche Informationslücken in Nordrhein-Westfalen: Im Innenausschuss am 5. Januar sagte Herr Jäger: „Alle Behörden wussten alles. Es gab keine Informationslücken. Es war nicht so, dass jemand über Sachverhalte keine Kenntnis hatte, der in irgendeiner Weise an dem Fall Amri beteiligt gewesen ist.“ Nun geben gleich zwei Behörden in Nordrhein-Westfalen an, die Verfahren gegen Amri nicht weitergeführt zu haben, weil dessen Aufenthaltsort nicht bekannt gewesen sei. Ausländerbehörde Kleve: Amri war seit Mitte Juni 2016 ausreisepflichtig. Kleve sagt: Die für seine Identitätsfeststellung nötigen Handflächenabdrücke habe man erst während der Haft Amri in Ravensburg Ende Juli/Anfang August nehmen können, weil der Aufenthaltsort von ihm unbekannt gewesen sei. Wie kann das sein? Bereits seit Anfang April wurde Amris Telekommunikation überwacht! Das Passersatzverfahren hätte früher gestartet werden können, wenn die Handabdrücke früher vorgelegen hätten. Staatsanwaltschaft Duisburg Die Staatsanwaltschaft Duisburg startete am 14. April ein Verfahren wegen Sozialbetrugs gegen Amri. Vernehmen konnte man Amri aber nicht, da der StA Duisburg vom LKA NRW mitgeteilt wurde, dass der „Aufenthalt des Beschuldigten nicht bekannt sei“ (so die Staatsanwaltschaft Duisburg auf WDR-Anfrage). Das Verfahren wurde Ende November sogar eingestellt, „weil der Aufenthalt des Beschuldigten nicht festgestellt werden konnte.“ Wie kann das sein? Das Landesinnenministerium wusste doch mindestens, dass Amri am 30.07. in Friedrichshafen festgenommen wurde, am 12.08. in Kleve bei der Ausländerbehörde vorsprach, am 17.08. zur Geldabholung beim Sozialamt in Emmerich war und sich auch in Dortmund aufhielt. Und noch eines müssen Sie uns erklären (§ 154b StPO): In der auch vom MIK zusammengestellten Bund-Länder-Chronologie finden sich folgende zwei Einträge für den 23.11.2016: Thematisierung von Amri in der Sicherheitskonferenz NRW. Einstellung des Verfahrens gegen Amri durch die StA Duisburg am nach § 154b StPO. Dieser Paragraph besagt: „Von der Erhebung der öffentlichen Klage kann auch abgesehen werden, wenn der Beschuldigte aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes abgeschoben […] wird.“ Warum kann ein Verfahren wegen einer Abschiebung eingestellt werden, nicht aber Abschiebehaft beantragt werden? Wie passt das zu den Aussagen der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Amri sei wegen seines nicht bekannten Aufenthaltsorts eingestellt worden? Wem sollen wir hier glauben? Stellen Sie endlich Transparenz her! Wir werden weiter fragen. Das gilt auch für die nach wie vor offenen Fragen zur Flucht Amris: Warum waren, am Tag 2 nach dem Anschlag von Berlin, die Journalisten bei den polizeilichen Maßnahmen in Emmerich vor der Polizei am Ort des Geschehens? Wenn wir Sie danach fragen, weisen Sie uns darauf hin, dass man bereits seit den frühen Morgenstunden mit sichtbaren Polizeieinheiten vor Ort präsent gewesen sei. Und die Journalisten wussten zufällig, wo in NRW man in diesen frühen Morgenstunden sein muss? Und dass diese Maßnahmen Anis Amri gelten? Ein seriöser Zeuge hat Anis Amri am gleichen Morgen vor Ort gesehen. Wenn wir Sie danach fragen, soll der sichtbare Polizeieinsatz auf einmal wieder eine „verdeckte Maßnahme“ gewesen sein. Ja, was denn nun? Aber auf all das meint Ihr Innenminister ja noch nicht einmal antworten zu müssen. Seine Antwort im Innenausschuss: „Reden Sie mal mit dem Journalisten“. „Vielleicht klärt sich das dann ja.“ Frau Kraft: Halten Sie das für eine Antwort? Müsste nicht der Innenminister derjenige sein, der sich am meisten darüber ärgert, wenn Journalisten vor Polizisten bei einer Razzia sind? Der Berliner SPD-Innensenator Geisel hat Ermittlungen wegen Geheimnisverrats eingeleitet. Wann starten solche Ermittlungen in Nordrhein-Westfalen? Es wäre ein Beitrag für mehr Vertrauen in den Rechtsstaat gewesen, wenn deutsche Sicherheitsbehörden Amri festgesetzt hätten und wir dafür nicht auf zwei geistesgegenwärtige italienische Streifenpolizisten und viel Zufall angewiesen gewesen wären. Stellen Sie endlich Transparenz her! Wir werden weiter fragen. Das gilt auch für das Passersatzverfahren mit Tunesien: Kennt die Öffentlichkeit mittlerweile wirklich alle Details zum Passersatzverfahren mit den tunesischen Behörden? Wurde die Abschiebung wirklich „dringlich“ und „unter Ausschöpfung sämtlicher rechtlicher Mittel“ durchgeführt, wie es seit Mai der Auftrag des LKA NRW war? Jüngste Veröffentlichungen darüber, dass Informationen auf Weisung aus dem MIK zurückgehalten wurden, wecken Zweifel. Bleiben Sie bei Ihrer Einschätzung? Frau Ministerpräsidentin: Teilen Sie weiterhin die Ansicht ihres Innenministers, dass man bis an die Grenzen des Rechtstaates gegangen sei, um den Attentäter Anis Amri in Nordrhein-Westfalen festzusetzen? Bleiben Sie bei der Aussage, dass die Verantwortlichen in den Ländern, und damit in Nordrhein-Westfalen Ihr Innenminister, keine Fehler gemacht hätten? Bleiben Sie dabei, dass Sie keinen Anlass sehen, an der Darstellung Ihres Innenministers zu zweifeln? Wir werden weiter fragen Ihr Innenminister will nicht einsehen, dass Verantwortung damit verbunden ist, Antworten zu geben. Ihre Regierungsfraktionen verhindern mit allerlei Verfahrenstricks im Innenausschuss und hier im Plenum, dass er unsere Fragen direkt und konkret beantworten muss. Daher sind diese Fragen nun Ihre Fragen. Wir verlangen Antworten. Und wir werden nicht eher ruhen, bis diese Antworten vollständig vorliegen. Wir werden weiter nachfragen: Jede Woche, jeden Tag. Das ist mein, das ist unser Versprechen an die Opfer und ihre Familien. Und an die Menschen in unserem Land.

 

Es gilt das gesprochene Wort!

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