Bernd Krückel zu TOP 17 "Gesetz zur Modernisierung der Gesetze berufsständischer Versorgungswerke der Notare sowie der Architekten und der Ingenieure"

17.09.2025

Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick technisch und speziell erscheinen mag. Doch hinter den Paragraphen zur Modernisierung der berufsständischen Versorgungswerke verbirgt sich ein wichtiges Kapitel unserer Sozialstaatsarchitektur.

Mit rund 1,3 Millionen Menschen in den berufsständischen Versorgungswerken sprechen wir über einen gewichtigen Anteil unserer Gesellschaft. Diese Versorgungswerke sind lebendige Institutionen, die sich den Herausforderungen unserer Zeit stellen müssen. Denn der demografische Wandel macht auch vor den freien Berufen nicht halt. In NRW ist die Bevölkerung im Durchschnitt 44 Jahre alt, und ohne zusätzliche Zuwanderung wird sich die Alterung der Gesellschaft noch verstärken. Wir erleben eine Arbeitswelt im Umbruch: Lebensläufe werden flexibler, Quereinstiege häufiger, die klassische Berufsbiografie von der Ausbildung bis zur Rente existiert kaum noch.

Die starre Altersgrenze von 45 Jahren für den Eintritt ins Notarversorgungswerk stammt aus einer Zeit, als Berufswege linear verliefen. Heute jedoch entscheiden sich Menschen aus verschiedensten Gründen für berufliche Neuorientierungen – sei es nach Elternzeiten, nach Tätigkeiten im Ausland oder schlicht aus dem Wunsch heraus, ihre Lebenserfahrung in einen neuen Beruf einzubringen. Eine 45-jährige Juristin, die sich nach Jahren in der Wirtschaft für das Notariat entscheidet, bringt wertvolle Kompetenzen mit. Es ist nur folgerichtig, ihr auch die Möglichkeit zur Altersversorgung zu eröffnen.

Die vorgeschlagene Flexibilisierung – weg von der starren gesetzlichen Grenze, hin zur Satzungsautonomie beim Höchsteintrittsalter - ist dabei mehr als eine technische Anpassung. Sie ist Ausdruck eines modernen Verständnisses von Subsidiarität und Selbstverwaltung.

Bei der Architektenkammer und der Ingenieurkammer-Bau geht es um die Anpassung der Organstrukturen. Das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen versorgt nicht nur die Mitglieder aus NRW, sondern auch jene der Architektenkammern aus Hessen, dem Saarland und Bremen sowie der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. Diese überregionale Zuständigkeit erfordert eine moderne Struktur, die der Komplexität gerecht wird.

Die Einrichtung einer eigenen Vertreterversammlung ist dabei kein bürokratischer Selbstzweck, sondern stärkt die interne Legitimation. Wenn verschiedene Kammern ihre Altersversorgung gemeinsam organisieren, müssen auch alle eine angemessene Stimme haben.

Ebenso wichtig ist die Professionalisierung der Führungsstruktur. Die hauptamtliche Geschäftsführung erhält Organstatus und übernimmt die operative Verantwortung. Ein neu zu schaffender Verwaltungsrat gewährleistet dabei die notwendige Aufsicht und Überwachung der Geschäftsführung.

Die berufsständischen Versorgungswerke sind ein bemerkenswertes Element unserer Sozialarchitektur. Sie stehen als Teil der ersten Säule gleichberechtigt neben der gesetzlichen Rentenversicherung, finanzieren sich aber vollständig selbst - ohne einen Cent staatlicher Zuschüsse. Diese Selbstverantwortung verdient Anerkennung und Unterstützung durch moderne rechtliche Rahmenbedingungen.

Der demografische Wandel, welcher durch politische Weichenstellungen noch begünstigt wird, stellt alle Alterssicherungssysteme vor Herausforderungen.
Auch die Versorgungswerke müssen sich auf eine alternde Mitgliederstruktur einstellen, gleichzeitig aber auch attraktiv für den Berufsnachwuchs bleiben. Flexible Eintrittsregelungen und professionelle Verwaltungsstrukturen sind dafür essenziell.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird dem Rechnung getragen. So schafft unsere CDU-geführte Landesregierung eine zukunftsfähige Grundlage, die den Bedürfnissen der Berufsgruppen gerecht wird.

Daher schließt sich die CDU-Fraktion der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses an und stimmt dem Gesetzesentwurf zu.