Bernd Krückel zu TOP 5 "Keine Pflicht zur Vorhaltung von digitalen Bezahlmögichkeiten und zur Nutzung von Registrierkassen für Unternehmen"

22.05.2025

Anrede

Die neue Bundesregierung ist noch keine 3 Wochen im Amt, da fordert die AfD bereits, dass Nordrhein-Westfalen im Bundesrat im Sinne der AfD NRW tätig werden soll.
Wenn wir zu jedem im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aufgeführtem Punkt in NRW Anträge erhalten und dazu Stellung beziehen sollen, dann müssten wir die Arbeit für unser Land einstellen. Denn Dank der AfD würden wir erhebliche Zeit mit solchen halbgaren Anträgen verbringen – und wir verbringen meiner Ansicht nach bereits jetzt zu viel Zeit damit.

Daher meine erste Aufforderung: Warten wir in aller Gelassenheit einen Gesetzentwurf des Bundes ab. Dann können wir über Konkretes unterhalten und – wenn es im Interesse von NRW ist, tätig werden.

Inhaltlich liest sich der Antrag der AfD wie ein Plädoyer für unternehmerische Freiheit. In Wahrheit ist es jedoch ein plumper Versuch, steuerliche Transparenz und moderne Standards zurückzudrehen – auf Kosten ehrlicher Unternehmen, der Steuerzahler sowie auf Kosten des Staates.

Die AfD zitiert den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten / der Präsidentin diesen Passus: „Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt. Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir. Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen,“ so der Koalitionsvertrag.

Als CDU-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen nehmen wir die Sorgen der Meschen ernst, die mit Veränderungen und Modernisierungen einhergehen. Im Koalitionsvertrag ist aber – wie gerade zitiert – ausdrücklich festgehalten, dass das Bargeld als gängige Zahlungsform bei Alltagsgeschäften erhalten werden soll.

Ich halte es für gerechtfertigt, in einem fortschreitenden technischen Umfeld über eine elektronische Zahlmöglichkeit nachzudenken. Kundinnen und Kunden haben ein geändertes Zahlungsverhalten. Die Kartenzahlungen nehmen deutlich zu. Da ist das Angebot einer elektronischen Zahlung durch Unternehmen die Möglichkeit, Kundinnen und Kunden zu binden und kein Eingriff in die unternehmerische Freiheit.

Ich komme zum 2. Punkt des Antrags, der Frage der Registrierkassenpflicht. Auch hier zeigt sich dasselbe Grundmuster – die AfD versucht, notwendige Modernisierung als Bürokratiemonster darzustellen, obwohl das Gegenteil der Fall ist.

Die Kassenführung für Unternehmen ist in Deutschland so einfach und großzügig, wie in kaum einem anderen Europäischen Staat. Die sogenannte offene Ladenkasse ist weiterhin zulässig. Dass die neue Bundesregierung erwägt, bei einem jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht einzuführen, ist aufgrund der technischen Entwicklung nur konsequent. Bei dieser Umsatzgröße ist auch keine unbillige Härte gegeben. Das ist in vielen anderen Staaten der EU bereits seit Jahrzehnten Standard.

Viele Unternehmerinnen und Unternehmen haben längst den Vorteil einer elektronischen Kasse erkannt. Die Systeme
- erleichtern die Buchhaltung erheblich
- Sie reduzieren Personalkosten in Zeiten fehlenden Personals und
- Sie erhöhen die Rechtssicherheit für Unternehmen

Und noch einen Aspekt möchte ich ansprechen: Die Möglichkeit, Einnahmen am Fiskus vorbei zu generieren, wird deutlich erschwert.

Was die AfD hier als „Freiheitseinschränkung“ brandmarkt, ist in Wahrheit ein Schritt zu mehr unternehmerischer Effizienz und fairerem Wettbewerb in NRW.

Warten wir aber auch hier in aller Gelassenheit einen Gesetzentwurf des Bundes ab. Dann sehen wir konkret, ob für NRW Handlungsbedarf besteht. Mehr Zeit möchte ich für diesen Antrag nicht verwenden.

Die CDU-Fraktion sieht zeitlich und sachlich keinen Anlass, dem Antrag der AfD zu entsprechen. Wir lehnen ihn mit Überzeugung ab.