
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Frau Ministerin,
meine sehr geehrten Damen und Herren !
Liebe Kolleginnen und Kollegen !
Kultur in Nordrhein-Westfalen wieder sichtbar machen. Dies ist das Leitmotiv für all unsere kulturpolitischen Aktivitäten. Wir sind in 2017 gestartet, mit der Schaffung eines eigen-ständigen Kulturministeriums und einem Koalitionsvertrag, der jährliche Etatzuwächse um 20 Mio. Euro für fünf Jahre festschreibt. 2018 haben wir nachhaltige und nachvollzieh-bare Förderkriterien etabliert, um die bestehende kulturelle Vielfalt zu sichern und sinnvoll weiterzuentwickeln. 2019 sind nicht nur die ersten Zusagen zur Förderung der künstlerischen Profilbildung erfolgt, sondern auch das Konzept der Dritten Orte etabliert worden. Gerade letzteres ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Kulturangebots im ländlichen Raum.
All dies hat bereits dazu geführt, dass das Kulturland Nordrhein-Westfalen deutlich an Sichtbarkeit gewonnen hat. Doch dies ist noch nicht ausreichend. Eine nachhaltige Etablierung des Kulturlandes Nordrhein-Westfalen erfordert stabile rechtliche Rahmenbedingungen, die die Arbeit der Kulturschaffenden schützt, fördert und stärkt. Derzeit sind in allen 16 Bundesländern die rechtlichen Rahmenbedingungen über verschiedene Vorschriften und Gesetze verstreut.
Sie lassen mit Blick auf aktuelle Entwicklungen und gesellschaftliche Herausforderungen zumeist auch kein einheitliches Konzept erkennen. Einige Bereiche wie die der Musikschulen haben überdies keine oder nur lückenhafte gesetzliche Grundlagen.Dies müssen und werden wir ändern !
Deshalb werden wir mit unserem heutigen Antrag die Landesregierung beauftragen, Eckpunkte für ein Kulturgesetzbuch vorzulegen, das als neuer Rahmen, als „Mantel“ des Kulturrechts fungiert. Mit dem neu zu schaffenden Kulturgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen sollen bestehende Gesetze und Verordnungen in einem einheitlichen Gesetzeswerk übersichtlich zusammengefasst werden.
Eine solche bundesweit einmalige und beispiellose Zusammenfassung wird die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kultur in Nordrhein-Westfalen modernisieren und auf mehreren Ebenen verbessern:
1. Wir passen das vorhandene Kulturrecht den modernen Gegebenheiten der Informationsgesellschaft an.
2. Klare Regelungen lassen Entscheidungen und Zuständig-keiten transparenter und nachvollziehbarer werden.
3. Durch Klarheit und Straffung im Gesetzbuch wird die Suche nach abgelegenen Verordnungen und Verwaltungs-vorschriften entbehrlicher.
4. Diese bundesweit bisher einmalige Kodifikation wertet die Kultur als politisches Handlungsfeld auf und stärkt zugleich die Rolle des Parlaments als Akteur in der nordrhein-westfälischen Kulturpolitik.
Rechtliche Vorgaben im Bereich von Kunst und Kultur sind kein Selbstzweck. Das Kulturgesetzbuch soll durch eine straffe, übersichtliche und maßvolle Normierung der immer weiter um sich greifenden Bürokratisierung in der Kulturverwaltung entgegenwirken.
Um nicht mißverstanden zu werden: Die Freiheit der künstlerischen und kulturellen Betätigung genießt den Schutz der Verfassung, inhaltliche Vorgaben für die Kulturschaffenden lehnen wir selbstverständlich ab.
Das Kulturgesetzbuch schränkt nicht ein, sondern schützt, fördert und stärkt die Kulturschaffenden. Der kulturelle Reichtum unseres Landes lebt auch und gerade vom ehrenamtlichen Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger.
Es soll auch Aufgabe des Kulturgesetzbuches sein, hierfür geeignete Rahmenbedingungen im ganzen Land zu schaffen unter Einbeziehung der Wertschätzung dieses unverzichtbaren Einsatzes der Bevölkerung.
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen und freue mich auf die weitere Beratung und den Austausch mit Experten im Ausschuss, wo wir anschließend die nähere technische Ausgestaltung des Vorhabens konkretisieren können.
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