
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Frau Ministerin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
es ist unbestritten, dass Bibliotheken auch – oder vielleicht gerade – in Zeiten der Digitalisierung wichtige Orte der Begegnung, der Bildung und des sozialen Austauschs sind. Genau deshalb gibt es seit Jahren eine im Bundesvergleich gute Förderung durch das Land. Die NRW Koalition hat mit der Weiterentwicklung von Bibliotheken zu „Dritten Orten“ die bessere Vernetzung von kulturellen Einrichtungen im ländlichen Raum und damit die dauerhafte Sicherung der dortigen Begegnungsstätten auf den Weg gebracht.
Neben der Sicherung von Bibliotheksstandorten im ländlichen Raum gilt es jetzt, die Herausforderungen der Digitalisierung angemessen zu begegnen. Dafür müssen insbesondere die notwendige Medienkompetenz sowie neue digitale Angebote aufgebaut werden.
Mit diesen generellen Herausforderungen sollte man nicht die individuelle finanzielle Situation des jeweiligen Trägers verknüpfen. Zum einen scheint verwaltungsseitig nicht bekannt zu sein, dass es hier überhaupt irgendwelche Fälle von Beeinträchtigungen gibt. Zum anderen hat die NRW Koalition in Bezug auf kommunale Träger bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die finanzielle Situation aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen deutlich zu verbessern. Es besteht also offenbar kein Handlungsbedarf.
Unabhängig davon werden wir dem Überweisungsbeschluss heute zustimmen.
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