Bianca Winkelmann zu TOP 1 "Hochwasserschutz: Fehlanzeige! Was unternimmt die Landesregierung, um Bevölkerung und Infrastruktur zu schützen?"

12.06.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
(sehr geehrte Frau Präsidentin),
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 5. Januar dieses Jahres besuchten unser Ministerpräsident Hendrik Wüst und Umweltminister Oliver Krischer meinen Wahlkreis im Norden unseres Landes Nordrhein-Westfalen. So sehr ich mich eigentlich immer über die Anwesenheit aus den Reihen unserer Regierung freue, so kritisch war der Anlass dieses Besuchs – eine angespannte Hochwasserlage führte sie nach Petershagen-Schlüsselburg. Wir haben vor Ort unter anderem mit Einsatzkräften von Feuerwehr und Deichwache gesprochen, die uns ihre Maßnahmen geschildert haben, wie sie die angrenzenden Flächen und damit auch Mensch und Tier vor einer Überflutung schützen.

In Situationen wie dieser zeigt sich einmal mehr, dass die Helferinnen und Helfer aus Hauptamt und Ehrenamt gemeinsam ein starkes Team sind, das ohne Unterlass an der Sicherheit unserer örtlichen Deiche arbeitet.

Und ich möchte diese aktuelle Stunde nutzen, um allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die auch an den Weihnachtsfeiertagen im Einsatz waren, ganz herzlich für ihr Engagement zu danken. Vor diesem Hintergrund bin ich ziemlich entsetzt über den Antrag der FDP, über den wir hier heute Morgen beraten.

Anstatt das wichtige Thema Hochwasserschutz mit dem gebührenden Anstand zu diskutieren, den alle Betroffenen, Helferinnen und Helfer und Hinterbliebene verdient haben, versucht die Opposition einmal mehr, Stimmung zu machen und Ängste zu schüren.

Liebe Kollegen der FDP: Ihr müsstet es doch besser wissen.

Es ist völlig unstrittig, dass diese Landesregierung das Thema Hochwasserschutz prioritär verfolgt. Das hat auch der zuständige Umweltminister Oliver Krischer immer wieder betont.

Priorität haben bei den Maßnahmen der Landesregierung insbesondere der Neubau und die Sanierung von Deichen, die dem unmittelbaren Schutz der Bevölkerung dienen. Minister Krischer und sein Haus arbeiten beispielsweise daran, den damals gemeinsam beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Hochwasserschutz in Maßnahmen umzusetzen.

Vieles ist schon auf den Weg gebracht, aber eines steht fest: Der Hochwasserschutz ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der jeder mithelfen muss: Die Hochwasser-Pflichtigen, Landes- und Bundesbehörden, verantwortliche Planerinnen und Planer und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Der 10-Punkte-Plan umfasst sämtliche Aspekte des Hochwasserschutzes von der Prognose über Krisenkommunikation und Soforthandeln bis hin zum Gewässermanagement, Ertüchtigung von Schutzanlagen und Planungsfragen. Für die Umsetzung wurden 104 neue Stellen in der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes geschaffen!

Es erfolgen vor möglichen Hochwasserereignissen nunmehr immer regionsbezogene Warnungen der Öffentlichkeit in den jeweils betroffenen Einzugsgebieten.

Hochwasserrisikomanagementpläne werden regelmäßig aktualisiert. Dies betrifft bestehende Deiche, die Risikoeinschätzung einzelner Gewässer vor dem Hintergrund des Klimawandels, die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten sowie die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit für überregionale Wasserschutzkonzepte.

Die Optimierung der Talsperrensicherheit und des Talsperrenmanagements hat eine erste Bewährungsprobe beim Winterhochwasser bestanden.

Und ganz wichtig: Die Sensibilisierung der Menschen und der Kommunen für den Hochwasserschutz. Es werden nun vielerorts Hochwasserschutzkonzepte erstellt und Alarm- und Einsatzpläne regelmäßig aktualisiert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen:

Deichsanierung bleibt nach wie vor eine Generationenaufgabe, welche über Landesregierungen hinweg fortgeführt werden muss. Vor dem Hintergrund der Thematik der Finanzierung muss auch unser Modell der Finanzierung in NRW genauer betrachtet werden.

In NRW ist der Deichbau vor allem eins, nämlich kommunale Daseinsvorsorge. Bei uns sind im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Kommunen oder die Deichverbände zuständig, d.h. das Land muss über Dritte agieren.

So wird auch der im Jahr 2014 aufgelegte „Fahrplan Deichsanierung“ Schritt für Schritt umgesetzt. Die Prozesse sind jedoch komplex und langwierig. Und der Flaschenhals für die Inanspruchnahme von Fördergeldern sind oft aufwendige Planungsverfahren. (Der Kollege Günther Bergmann hat gleich noch ein paar Praxisbeispiele für uns dabei.) Es geht um 6.000 Kilometer hochwassergefährdete Flussläufe und 560 Kilometer Deiche, von denen etwa die Hälfte sanierungsbedürftig ist.

Das Umweltministerium wird in diesem Zusammenhang eine Bestandsaufnahme (Deichkataster) für die Gewässer 1. und 2.  Ordnung vornehmen, der sich eine Schätzung des Finanzbedarfs und Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen anschließen wird.

Schon heute werden die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für den Hochwasserschutz Jahr für Jahr fast vollständig abgerufen und kofinanziert. Aus dem regulären GAK-Förderprogramm wurde der Abruf der Bundesmittel im Jahr 2023 sogar übererfüllt!

Für den Hochwasserschutz stellt NRW selbst im Haushaltsjahr 2024 knapp 84 Millionen Euro zur Verfügung – das ist verantwortungsvolle Umweltpolitik!

Der Bund unterstützt die Länder in ihren Bemühungen mit einem Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“. Von den förderfähigen Maßnahmen aus diesem Bundesprogramm wurden für Nordrhein-Westfalen 11 Projekte vereinbart.

Davon sind:
• Vier Maßnahmen bereits abgeschlossen,
• fünf weitere in der Planung,
• und zwei Maßnahmen in der Projektierung.

Jeder hier weiß, wie lange Planungen dauern können. Wenn beispielsweise Grundstückskäufe nicht so schnell umgesetzt werden können wie erhofft, dann kann auch das dazu führen, dass Mittel nicht sofort abgerufen werden können.

Entgegen der negativen Darstellung der Opposition lassen Sie mich abschließend noch zwei konkrete Beispiele nennen:

1. Die Deichrückverlegung im Bereich der Stadt Monheim – dieses Projekt ist bereits abgeschlossen und umfasst ein Rückhaltevermögen von insgesamt 8 Millionen Kubikmetern.
2. Der Worringer Bruch im Bereich der Stadt Köln. Hier ist ein Polderprojekt von 30 Millionen Kubikmetern geplant, das eine bedeutende Entlastung für den Rhein bei extremen Hochwassersituationen darstellen und für eine spürbare Entlastung des Unterlauf sorgen wird.

Bei allen Diskussionen um den Hochwasserschutz wird immer ein Restrisiko bleiben. Anstatt hier wilde Vorwürfe gegen eine erfolgreiche Landesregierung und einen engagierten Minister zu formulieren, sollten wir besser gemeinsam an schnelleren Lösungen arbeiten, im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger in NRW.

Herzlichen Dank.

Tags