
ANREDE
Tierversuche sind sicherlich ein Thema, bei dem die Emotionen schnell hochkochen.
Natürlich wären wir alle froh, wenn es keine oder signifikant weniger Tierversuche geben müsste. Soweit ist die Wissenschaft offensichtlich aber leider noch nicht.
Deshalb betrachten wir das Thema doch einmal sachlich. Wollen wir hier in Nordrhein-Westfalen ein führender Wissenschaftsstandort sein, gehört dazu ohne jeden Zweifel medizinische Forschung.
Wenn im Antragstext von einem „Negativ-Ranking“ die Rede ist, also einem Begriff, der direkt eine negative Konnotation hervorruft, sollte man bitte auch die positive Seite sehen: wir sind ein führender Forschungs- und Wissenschaftsstandort.
Forschung zum Beispiel im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen wie etwa die Alzheimer-Krankheit sind dringend notwendig. Bis heute ist die Ursache der Alzheimer-Erkrankung nicht vollständig geklärt, auch wenn weitgehende Einigkeit über die möglichen Einflussfaktoren auf die Krankheitsentstehung herrscht.
Weitere Forschungen sind daher unerlässlich und dazu gehören leider, und das betone ich ausdrücklich, zum aktuellen Zeitpunkt noch Tierversuche.
Wie und wer entscheidet nun über die nötigen Versuche?
In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit acht Ethikkommissionen, die sich zu zwei Dritteln aus Naturwissenschaftlern und zu einem Drittel aus Sachkundigen aus dem Tierschutz zusammensetzen. Jede Kommission wird für die Dauer von drei Jahren berufen. In den Sitzungen votieren sie im Sinne einer Genehmigungsempfehlung, einer Ablehnung oder behalten sich das Recht zur Wiedervorlage nach Beantwortung essentieller Fragen vor.
Die CDU-Landtagsfraktion ist davon überzeugt, dass die Mitglieder der Tierschutzkommission nach §15 Tierschutzgesetz jeden einzelnen Antrag sorgfältig prüfen.
Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung eines Tierversuchs fällt das LANUV auf der Grundlage der Entscheidung der jeweiligen Ethikkommission.
Und sowohl für das LANUV und die Mitglieder der Tierschutzkommissionen, die diese Tätigkeit ehrenamtlich ausführen, möchte ich eine Lanze brechen. Diese machen sich die Entscheidung sicherlich nicht leicht.
Werfen wir noch einen kurzen Blick auf die Rechtsgrundlagen. Am 13. Juli 2013 trat die jüngste Änderung des deutschen Tierschutzgesetzes in Kraft.
Ein Schwerpunkt ist hier die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des „3R-Prinzips“ – Replacement, Reduction, Refinement - zur Vermeidung und Verbesserung der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken.
Laut der druckfrischen Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zum laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen offener Fragen zur Umsetzung der genannten EU-Versuchstierrichtlinie, gibt die Bundesregierung an, im bisherigen Verfahren bereits eine Vielzahl an Punkten, die die Europäische Kommission initial bemängelt hatte, ausgeräumt zu haben. Eine weitere Überarbeitung und Konkretisierung einiger nationaler Regelungen zum Schutz von Versuchstieren befindet sich in Arbeit.
Die entsprechenden Rechtsetzungsvorschläge befänden sich laut Bundesregierung bereits in der Ressortabstimmung und werden danach in die Länder und Verbändebeteiligung gegeben.
Damit sind aus unserer Sicht die Forderungen des Antrags weitestgehend obsolet. Wir werden ihn daher ablehnen.
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