Bianca Winkelmann zu TOP 3 "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen"

17.06.2021

Anrede

Im Jahr 2016 hat die Vorgängerregierung das Landesnaturschutzgesetz novelliert.

Schon damals waren der Artenrückgang und damit der voranschreitende Verlust an Biodiversität  ein großes Thema.

Wie viel hat sich seitdem verändert? Ehrlich gesagt nicht viel und das ist für uns ein Beleg dafür, dass es dringend einer Novelle dieses Gesetzes bedarf.

Denn, ich denke, wir sind uns alle einig, dass die Naturschutzpolitik der vergangenen Jahrzehnte offensichtlich nicht effektiv genug war.

Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen ändern. Wir sind davon überzeugt, dass wir  Naturschutz endlich anders denken müssen.

Auch die Volksinitiative Artenvielfalt NRW hat es auf über 95 000 Unterschriften gebracht und weist auch nochmal auf den Änderungsbedarf an verschiedenen Stellen hin.

Im Gegensatz zu rot-grüner Verbotspolitik setzen wir allerdings auf kooperative Ansätze.

Wir sind überzeugt: Es braucht ein Umdenken in der Naturschutzpolitik – hin zu mehr Qualität vor Quantität.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes wollen wir erste wichtige Verbesserungen auf den Weg bringen.

Zum einen sehen wir beispielsweise beim Straßenbegleitgrün durchaus Ausbaupotential.
Bereits im Juni 2018 hat sich der Landtag aufgrund eines Antrags von CDU und FDP mit diesem Thema befasst.

Nun soll es Eingang in das Landesnaturschutzgesetz finden. So soll zukünftig durch entsprechende Begrünung von Lärmschutzanlagen ein Mehr an Biodiversität in die Fläche gebracht werden.

Darüber hinaus zielt der Gesetzentwurf darauf ab, ganz konkret auch Kommunen an Kreis- und Gemeindestraßen die Empfehlung auf naturverträgliche Begrünung oder insektenfreundliche Zierbepflanzung auszusprechen.

Ein weiterer Ansatz ist das Thema Flächenverlust für die heimische Landwirtschaft.

Wir haben immer darauf hingewiesen, dass die bloße Festschreibung eines 5-Hektar-Ziels im Landesentwicklungsplan, wie von den Oppositionsparteien Gebetsmühlenartig gefordert, nichts mehr als hohle Worte der Vorgängerregierung waren.

Wir finden mit dem im Gesetzentwurf betonten Ansatz der Kompensation ehrliche Antworten und nehmen den hohen Druck von den wertvollen landwirtschaftlichen Flächen.

Durch Auswahl und Kombination geeigneter Kompensationsflächen und Maßnahmen werden wir mit dieser Gesetzesnovelle die Inanspruchnahme von Flächen auf das unabdingbar notwendige Maß beschränken und mehr auf Qualität denn auf Quantität der Naturschutzflächen setzen.

Denn, mit mehr als 3200 Naturschutzgebieten fehlt es uns im bevölkerungsreichsten Bundesland nicht an Naturschutzgebieten, aber wie der Schutz der Natur dort betrieben wird, werden wir mehr herausstellen und verbessern.

So sieht ehrliche Politik im Sinne des Naturschutzes aus!

 

Ein landesweites, digitales und vor allem öffentliches Kompensationskataster, in dem die Gemeinden den unteren Naturschutzbehörden die erforderlichen Angaben zu Ausgleichsflächen und Maßnahmen melden, wird helfen, den Vollzugsaufwand für Behörden und Verwaltungen zu reduzieren und auf direktem Weg einen Zugriff ermöglichen.

Sinnvoll ist dieses einheitliche Informationssystem auch für die schnellere und rechtssichere Abwicklung von Agrarumwelt – und Vertragsnaturschutzmaßnahmen.

Mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes von 2016 hat die rot/grüne Vorgängerregierung kein Mehr an Naturschutz geschaffen, sondern hauptsächlich den Bürokratieaufwand für die Unteren Naturschutzbehörden erhöht.

 

Um diese wieder handlungsfähiger zu machen und auch um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, werden die Landschaftsbeiräte zukünftig mit einer Frist von 6 Wochen um ihre Stellungnahme ersucht.

Das beschleunigt Genehmigungsprozesse und gibt den handelnden Personen einen festen Rahmen, an dem sich jeder Beteiligte orientieren kann.


Meine Damen und Herren, liebe Kollegen,

etwa 10 Prozent der Landesfläche in NRW stehen unter Naturschutz.

Für ein dicht besiedeltes Industrieland mit 18 Millionen Einwohnern ist das eine große Fläche.

Unser Anliegen wird es bleiben, Schutzgebiete weiter zu entwickeln und aufzuwerten.

Und wir wollen und werden dies im Einklang mit den Interessen der Bürgerinnen und Bürger in NRW machen.

Wir freuen uns, wenn sie alle sich im weiteren parlamentarischen Prozess mit uns gemeinsam auf den Weg machen.