Björn Franken zu TOP 4: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge

29.04.2021

[Anrede]

nach der Beratung im Ausschuss waren wir intern einhellig der Meinung, dass der Gesetzentwurf von Bündnis 90 nur zurückgezogen werden kann. Denn außer billiger Effekthascherei findet sich nichts Neues, nichts Substanzielles, nichts was uns in der Sache irgendwie weiterbringt.

Schaut man sich den bisherigen Verlauf an, wird klar, wie absurd das Spiel um den heutigen Gesetzentwurf tatsächlich ist.

• Im November 2018 liegt das von allen zitierte Lenk-Gutachten vor.
• Bis September 2019 hatte die kommunale Familie keine einheitliche Vorstellung davon, wie die Regelungen für alle Beteiligten zufriedenstellend ausgestaltet werden könnten.

• Dann, inmitten der Coronakrise und vielen anderen drängenden Fragen wird zwischen Landesregierung und Kommunaler Familie verhandelt und man einigt sich inmitten der Pandemie auf eine Lösung.
Ein Verhandlungsergebnis, dass viele Problemstellungen aufgreift und viele offene Fragen beantwortet.

Das war vor gerademal 4 Monaten

• Seit diesem Zeitpunkt wird am Gesetzentwurf gearbeitet, für den es ja auch umfangreiche zeitliche Abläufe gibt, wenn ich z.B. an die Ressortabstimmung denke.

Nachdem also der Minister immer wieder angekündigt hat, dass er bis zum Sommer einen Entwurf einbringen will, halten Sie weiterhin an Ihrem Entwurf fest, behaupten knochentrocken vor der Presse: - die Landesregierung wäre seit 2,5 Jahren untätig und würde Ihren Entwurf ablehnen ohne selbst tätig zu werden.

Und die Krönung ist, dass Ihr - scheinbar von jedem Experten unterstützter Gesetzesentwurf - sich nur mit den Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigt. Dort haben Sie natürlich auf vorliegenden Summen noch einen Batzen draufgelegt. Alle anderen wichtigen Bereiche
-Umgang mit Geduldeten
-Verfahren mit Bestandsduldungen
-Rückkehrmanagement
-Erteilung von Bleiberechten
All das lassen Sie außen vor. Sie greifen sich ein einzelnes Element heraus, legen noch einen Batzen Geld drauf und nennen es Gesetzentwurf. Das ist einfach zu wenig, liebe Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Für den Fall, dass das alleine noch nicht ausreicht Ihr durchsichtiges Spiel offenzulegen, die Beratung im Ausschuss und die Aussage von Frau Aymaz: Die Landesregierung könne sich ja ab jetzt an ihrem Entwurf orientieren - obwohl man bereits mitten im Prozess ist und öffentlich die Schwerpunkte dargelegt hat, sagt alles über Ihre wahren Absichten aus.
Die Flüchtlinge sind Ihnen egal.
Die Geduldeten sind Ihnen egal
Auch die Kommunale Familie ist Ihnen egal
Nur Ihre eigenen Politischen Geschichtserzählungen sind wichtig für Sie.
Da bin ich froh, dass es unsere Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen da genau andersherum halten.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einen Punkt aus der Vereinbarung mit den Kommunen unterstreichen, der uns intern immer sehr wichtig war.
Die neue Regelung für die Geduldeten. Denn auch an den Kosten für Geduldete wird sich das Land zukünftig stärker beteiligen – und zwar unbürokratisch: Die Kommunen werden eine sogenannte „Einmalpauschale“ in Höhe von 12.000 € erhalten.
Dies entspricht einer Verlängerung der Zahlungsverpflichtung des Landes von aktuell drei auf zukünftig maximal vierzehn Monate. Wichtig ist hierbei: Verlässt der Geduldete vor Ablauf der vierzehn Monate das Land, kann die Kommune den restlichen Betrag der Pauschale behalten.

Das ist wirklich ein Meilenstein. Denn umgerechnet 14 Monate erstattet zu bekommen, hatte sich bei mir vor Ort niemand träumen lassen.

Insofern bleibt es mir der Landesregierung für die erzielte Einigung mit der kommunalen Familie in diesem komplexen Sachverhalt zu danken. Das Spiel der Grünen heute spielen wir nicht mit und lehnen den Gesetzentwurf ab.

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