Björn Franken zu TOP 8 "Zuwanderung und Asyl sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Die Landesregierung muss sich auf allen Ebenen ausschließlich für eine qualifizierte Zuwanderung einsetzen"

13.12.2018

Anrede,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

als wir im Juni 2017 das Steuer hier in Nordrhein-Westfalen übernommen haben, standen wir als Koalition von CDU und FDP, einer Vielzahl an Herausforderungen gegenüber: Die Erblast der rot/grünen Regierung war enorm, fast kein politischer Bereich, der ohne große Baustellen in Empfang genommen werden konnte.

Doch es gab einen Bereich, der – auch in der Öffentlichkeit - besonders im Focus stand: Die Flüchtlingspolitik. Gerade wir in Nordrhein-Westfalen haben seit Beginn der Flüchtlingswelle im Jahre 2015 besondere Anstrengungen unternommen. Wir spüren die Chancen, aber auch die Herausforderung der Integration bis heute.

Insbesondere unsere Kommunen haben enormes geleistet: In organisatorischer, in personeller aber gerade auch in finanzieller Hinsicht. Mit dieser Herkulesaufgabe standen die Verantwortlichen vor Ort viel zu lange alleine da. Zum Glück regieren jetzt CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen. Denn wir lösen unser Wahlversprechen ein und geben die Integrationspauschale des Bundes – mehr als 430 Millionen Euro alleine für 2019 - in vollem Umfang an unsere Kommunen weiter.

Außerdem packen wir mit dem im April verabschiedeten Asyl-Stufenplan eine seit Jahren liegengelassene, überfällige Restrukturierung des Aufnahmesystems zur Steuerung von asylsuchenden Flüchtlingen an.

Unser Ziel ist es, unsere Kommunen in drei Stufen konsequent und nachhaltig zu entlasten. Indem Asylverfahren beschleunigt werden und Rückführungen direkt aus den Landeseinrichtungen heraus erfolgen. In die Kommunen sollen nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen, die eine Bleibeperspektive haben, zugewiesen werden. Das entlastet kommunale Verwaltung, das entlastet das Ehrenamt vor Ort, das fördert die gelingende Integration in Nordrhein-Westfalen.

Und daran knüpft der vorliegende Gesetzentwurf an: Die maximale Aufenthaltsdauer für Asylsuchende ohne eine Bleibeperspektive soll von bisher 6 auf 24 Monate verlängert werden können. Damit machen wir von Paragraph 47 Absatz 1b des Asylgesetzes Gebrauch: Danach gibt der Bund den Ländern die Möglichkeit die Dauer des Aufenthaltes in den Landeseinrichtungen zu verlängern, bis eine Entscheidung des Bamf erfolgt ist.

Für Familien mit minderjährigen Kindern wird diese Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer nicht gelten. Auch ohne einen Erstbescheid werden Erziehungsberechtigte mit minderjährigen Kindern nach spätestens 4 beziehungsweise 6 Monaten den Kommunen zugeteilt. Zwar gilt für Kinder und Jugendliche während ihres Aufenthalts in den Landeseinrichtungen keine Schulpflicht, dennoch wollen wir bereits diese Zeit nutzen und ihnen Bildungsgrundlagen vermitteln. Die Landesregierung arbeitet daher daran, die Bildungskonzepte für Kinder und Jugendliche auszuweiten und weiterzuentwickeln. Und natürlich haben wir auch das Freizeitangebot für alle Betroffenen während des Aufenthalts im Blick, damit es nicht zu Langweile und damit zu Frust kommt.

Mit dem Asylstufenplan und der Weitergabe der Integrationspauschale des Bundes ab dem kommenden Jahr zu 100% an die Kommunen in NRW, haben wir die zwei zentralen Hürden genommen: Erstens die Restrukturierung unseres staatlichen Asylsystems und zweitens die finanzielle Unterstützung unserer Kommunen. Nichtsdestotrotz wissen wir, dass noch viel Arbeit vor uns liegt. Auf Bundesebene setzen wir uns weiter für einen nationalen Migrationsgipfel von Bund, Ländern und Kommunen, sowie für ein länderübergreifendes Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch ein.

Nordrhein-Westfalen ist seit Jahrzehnten ein Zuwanderungsland. Uns, die wir hier leben, zeichnet es aus, dass wir Menschen aus anderen Ländern und Kulturen Willkommen heißen. Damit das so bleibt räumen wir die Baustelle, die Rot/Grün hinterlassen hat auf und arbeiten weiterhin mit Ruhe, Sachlichkeit und Überzeugung daran, dass Integration in NRW bei denen gelingt die auf unseren Schutz angewiesen sind und
konsequentes Handeln und schnellere Entscheidungen bei denen erfolgen, die unseren Schutz nicht in Anspruch nehmen dürfen oder ihr Gastrecht missbrauchen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schöpfen wir unsere Möglichkeiten konsequent aus. Wir schaffen Struktur und entlasten unsere Kommunen. Das haben wir vor der Wahl versprochen – und das halten wir als NRW-Koalition jetzt auch ein!

----Danke für die Aufmerksamkeit----

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