
Anrede Präsidium,
Liebe Kolleginnen und Kollegen
in einer Gesellschaft, in der fast alle Lebens- und Arbeitsbereiche mehr und mehr von der Digitalisierung geprägt werden, ist es wichtig, dass wir – die Politik – dieser Veränderung Rechnung tragen und uns und die Verwaltungen auf Höhe der Zeit bringen. Unsere Aufgabe ist es, die Prozesse rund um unsere Verwaltungsleistungen nicht mehr nur analog, sondern auch digital gestalten.
Mit dem 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetz sind wir einen ersten wichtigen Schritt in diese Richtung gegangen: Bund, Länder und Kommunen haben sich verpflichtet, bis Ende diesen Jahres insgesamt 600 Verwaltungsleistungen digital anzubieten.
Mit dieser bürgernahen und bedarfsgerechten Verwaltungsdigitalisierung schaffen wir die Grundlage dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger öffentliche Leistungen endlich zeitgemäß beantragen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, hinsichtlich der Wichtigkeit des Onlinezugangsgesetzes liegen wir inhaltlich nicht weit auseinander. Die Auseinandersetzung mit Ihrem Forderungsteil zeigt, wie weit unsere schwarz-grüne Zukunftskoalition bereits ist: Im Zukunftsvertrag haben wir die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu einem zentralen Ziel gemacht.
Von Ihnen geforderte Aspekte wie beispielsweise die landesweite Einführung der eAkte und der eLaufmappe haben wir in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben;
bis spätestens 2025 werden wir die Digitalisierung unseres Landesverwaltung flächendeckend vollzogen haben.
Dass wir nicht nur auf Landesebene „Vollgas geben“, sondern auch unsere Kommunen bei der Umsetzung unterstützen, zeigt ein Blick in den Haushalt:
Dieser sieht eine ausreichende finanzielle Unterstützung der Kommunen vor.
Wir helfen dabei jedoch nicht nur finanziell, sondern auch technisch, organisatorisch und personell. Damit unsere Städte und Gemeinden ihren wichtigen Teil für die Verwaltungsdigitalisierung beitragen können.
Das Dashboard „Digitale Verwaltung“ des Bundesinnenministeriums zeigt, dass Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich Spitzenreiter bei der Bereitstellung von Online-Verwaltungsleistungen ist: 401 von 580 OZG-Leistungen sind online verfügbar. Das ist eine sehr gute Zwischenbilanz, das Ausrollen der Prozesse in die Fläche muss nun folgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, Sie sehen: Auch ohne eigenes Digitalministerium gestalten wir konsequent und zielgerichtet eine bürgernahe und vor allen Dingen auch bedarfsgerechte Verwaltung. Wir arbeiten - wie in anderen Themen auch - Hand in Hand mit den Kommunen an einer flächendeckenden Digitalisierung unserer Verwaltungsleistungen. Und insgeheim wissen sie das auch.
Die Umsetzung des Gesetzes ist richtig und wichtig, dafür braucht es – bei allem Respekt – Ihren Antrag mit einer Aufzählung von Ist-Zuständen - wirklich nicht.
Gerne stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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