Bürgerinnen und Bürger über die Menschenrechte des Kindes informieren – Landesregierung muss ihrer Pflicht nachkommen

26.01.2017
Jens Kamieth MdL, Mitglied des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend

Sehr geehrte Frau Präsidentin, über die Daseinsberechtigung von Kinderrechten müssen wir - denke ich - nicht diskutieren. Kinderrechte sind Menschenrechte und was könnte uns mehr am Herzen liegen, als der Schutz unserer Kinder und die Wahrung ihrer Rechte? Das 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ wurde – mit Ausnahme der USA – von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert. Deutschland gibt somit die Garantie von Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen. Auch in Nordrhein-Westfalen arbeiten verschiedenste Stellen an der Umsetzung und Einhaltung der Konvention. Die Fraktion der Piraten beklagt heute in ihrem hier vorliegenden Antrag, es gebe ein Informationsdefizit bzgl. der Kinderrechte. Sie fordert Maßnahmen, um die Menschen in Nordrhein-Westfalen – unter Bereitstellung hierfür erforderlicher finanzieller Mittel – über die Kinderrechte zu informieren. Doch wie konkret diese Information aussehen soll, verraten sie uns nicht. Weiter fordern die Piraten sicherzustellen, dass die Qualifikation derjenigen Fachkräfte verbessert werde, deren Handeln Kinder betrifft. Konkret geht es um die Rechte von Kindern und Jugendlichen und Hilfsangebote für in ihren Rechten verletzte Minderjährige. Dies ist – zum Glück! – bereits Praxis. Insofern sehen wir hier keinen Handlungsbedarf. Bei der Bereitstellung von Informationen für Kinder und Jugendliche über ihre Rechte sowie Hilfsangebote und Beteiligungsmöglichkeiten passiert ebenso bereits viel. Auch, wenn hier sicher noch Luft nach oben ist. Letztens fordert die Fraktion der Piraten, Kinder und Jugendliche besser am Prozess zu beteiligen, wenn es um die Wahrung ihrer Rechte geht. Hier sehen wir als CDU-Fraktion keine gesetzliche Regelungslücke. Das Sozialgesetzbuch VIII regelt umfassend die bereichsspezifische Pflicht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kinderrechte im KiBiz verankert. Ich zitiere (mit Erlaubnis der Präsidentin/des Präsidenten) § 13 Abs. 6: „Die Bildungs- und Erziehungsarbeit wirkt darauf hin, Kinder zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen. Daher sollen Kinder ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege mitwirken. Sie sind vom pädagogischen Personal bei allen sie betreffenden Angelegenheiten alters- und entwicklungsgerecht zu beteiligen. Zum Wohl der Kinder und zur Sicherung ihrer Rechte sind in Tageseinrichtungen geeignete Verfahren der Beteiligung und die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten vorzusehen und zu praktizieren.“ Damit ist das Wesentliche gesagt. Kinderrechte wirklich umsetzen heißt aber natürlich auch: Ungleichheiten zwischen Kindern unterschiedlicher sozialer Herkunft auszugleichen und sicherzustellen, dass auch Kinder aus eher bildungsfernen Milieus ihre Rechte im Alltag gewahrt sehen. Kinderrechte wirklich umsetzen heißt auch: ein Leben ohne Armut sicherzustellen. Laut dem aktuellen Sozialbereicht der Landesregierung und dem 10. Kinder- und Jugendbericht, den das Ministerium am Anfang diesen Jahres vorgestellt hat, sind sowohl Minderjährige als auch junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen unverhältnismäßig oft von relativer Einkommensarmut betroffen sind. Das ist so nicht hinnehmbar. Abschließend möchte ich trotzdem festhalten: Mir als Vater von drei Kindern ist die Garantie und Wahrung der Kinderrechte elementar wichtig. Ich habe diesbezüglich großes Vertrauen in die Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, in die Jugendämter, Kindertagesstätten, Schulen und Vereine, die in Nordrhein-Westfalen hiermit beauftragt sind. Erzieher, Lehrer, sonstige Pädagogen und unzählige Ehrenamtliche machen hier bereits sehr gute Arbeit. Ich empfehle meiner Fraktion daher die Enthaltung zu dem hier vorliegenden Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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