Bundesregierung lässt Vereine und Kommunen auch in NRW im Stich

05.08.2022
Jens Nettekoven zum Ende der Sportstätten-Förderung durch die Ampel

Die Bundesregierung stellt Ende 2022 den erfolgreichen Bund-Länder-Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten ein. Dies hat sie jetzt den Ländern mitgeteilt. Somit sind für das Jahr 2023 keine Antragstellungen möglich. Bis zum Jahr 2024 waren eigentlich Bundesmittel für den Investitionspakt vorgesehen. Ein grobes Foul an den Kommunen und Vereinen, findet CDU-Sportpolitiker Jens Nettekoven:

„Versprechen gebrochen: Gemeinsam hatten Bund und Länder vereinbart, kommunale Sportstätten finanziell zu fördern, dafür ein millionenschweres jährliches Investitionspaket aufgelegt. Bund und Länder übernehmen 90 Prozent der Kosten, 10 Prozent die Kommunen, die davon profitieren. Ein fairer Ansatz, aus dem sich der Bund jetzt überraschend herausmogeln will. Ein derart erfolgreiches Programm klammheimlich zu beenden, ist ein grobes Foul der Ampel an unseren Sportvereinen und den Kommunen, die mit diesen Fördergeldern planen. Bis 2023 waren jeweils 110 Millionen Euro pro Jahr, 2024 sogar 160 Millionen Euro Bundesmittel vorgesehen.

Die Ampel begründet dies mit ‚der schwierigen haushalts- und finanzpolitischen Lage‘. Inflation, hohe Energiepreise und die Folgen der Corona-Pandemie treffen aber mindestens ebenso unsere Kommunen und Vereine. Die darf die Bundesregierung nicht im Stich lassen. Ein bewegtes Nordrhein-Westfalen braucht flächendeckend moderne, wohnortnahe, barrierearme und energieeffiziente Sportstätten und Bewegungsräume als Orte der Begegnung und des Miteinanders. Dazu bekennen sich CDU und GRÜNE in Nordrhein-Westfalen in ihrem Koalitionsvertrag. Den Sport und die Kommunen jetzt hängen zu lassen, dafür bekommt die Berliner Ampel von der CDU-Fraktion die rote Karte.“


Hintergrund:
Mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern Kommunen durch Investitionszuschüsse für die bauliche Sanierung und den Ausbau von Sportstätten, vorrangig in Gebieten der Programme der Städtebauförderung. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung ist auch ein Ersatzneubau förderfähig. Darüber hinaus sind in Ausnahmefällen in städtebaulichen Gebieten Neubauten förderfähig.

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