CDU-Fraktion im NRW-Landtag beschließt Verhaltenskodex

09.03.2021
Selbstverpflichtung aller CDU-Abgeordneten

Die Führung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat umfangreiche Maßnahmen zur Aufklärung der Maskenaffäre und Prävention vergleichbarer Fälle in der Zukunft beschlossen. Ministerpräsident Armin Laschet hat als CDU-Vorsitzender das Fehlverhalten von Bundestagsabgeordneten unmissverständlich verurteilt und umgehende persönliche Konsequenzen gefordert. Nachdem diese im betreffenden Einzelfall erfolgt sind, hat Armin Laschet die Ausweitung dieser verschärften Regeln auch auf die Landtage vorgeschlagen.

„Integrität und Anstand, wie sie Armin Laschet zu Recht für alle CDU-Bundestagsabgeordneten einfordert, sind unverzichtbare Voraussetzung auch für die Tätigkeit als Abgeordneter hier in Nordrhein-Westfalen“, betont CDU-Fraktionsvorsitzender Bodo Löttgen. In diesem Sinne hat die CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalens heute beschlossen, ein eigenes Regelwerk für die CDU-Abgeordneten in Nordrhein-Westfalen einzuführen.

„Über die bestehenden Verhaltensregeln des Landtages Nordrhein-Westfalen hinaus werden wir uns als CDU-Landtagsfraktion einen Verhaltenskodex geben, der ein Regelwerk einführt, das klar definiert, welches Verhalten wir von einem CDU-Landtagsabgeordneten erwarten.

Für alle gilt: Entgeltliche Beratungs- oder Vermittlungstätigkeiten, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Mandat stehen, sind auszuschließen.

Um die Einhaltung und Durchsetzung des Verhaltenskodex sicherzustellen, werden wir einen Compliance-Beauftragten einrichten, der dem Geschäftsführenden Fraktionsvorstand regelmäßig berichtet.“