Charlotte Quik zu TOP 14 "Unterstützung für alleinerziehende Mütter und Väter in Nordrhein-Westfalen stärken!“

22.05.2019

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,

starke Familien bilden das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, Kinder sind unsere Zukunft. Familien, in denen Liebe, Geborgenheit und Werte vermittelt werden, sind die beste Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. In Familien entwickeln sich Kinder und Jugendliche zu eigenständigen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

So vielfältig Familien heute sind – die klassische Familie, die Patchwork-Familie, weibliche und männliche Alleinerziehende, die Regenbogen-Familie – die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP bringen allen die gleiche Wertschätzung entgegen.

Aufgabe des Staates ist es, Familien in ihren unterschiedlichen Lebensmodellen zu unterstützen, ohne sie zu bevormunden. Die konkrete Gestaltung des persönlichen Lebensumfeldes ist Sache des Einzelnen.

Wir als NRW-Koalition möchten Familien finanziell und strukturell so fördern, dass sie ihr Leben frei gestalten können.

Wir haben dazu seit Übernahme der Regierungsverantwortung vor zwei Jahren bereits viel auf den Weg gebracht, um die Rahmenbedingungen für Familien in unserem Land zu verbessern.

Meine Damen und Herren,

in Deutschland gibt es aktuell rund 2,7 Millionen Mütter und Väter, die ihre Kinder alleine erziehen.

Vor allem diese alleinerziehenden Mütter und Väter sehen sich in ihrem Alltag häufig mit großen Herausforderungen konfrontiert und bedürfen daher einer besonderen Unterstützung. Ein entscheidendes Problem ist in den meisten Fällen die nur schwer zu realisierende Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Unser Anspruch als NRW-Koalition ist es, genau diese Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den nächsten Jahren deutlich zu verbessern. Dazu werden wir unter anderem das Kinderbildungsgesetz grundlegend reformieren. Der entsprechende Referentenwurf aus dem Familienministerium liegt uns inzwischen vor; heute Vormittag haben wir hier intensiv darüber diskutiert.

Eine Reform übrigens, die Sie, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, während Ihrer siebenjährigen Regierungszeit nicht zustande bekommen haben.

Ziel der jetzigen Reform ist neben der so wichtigen Qualitätsoffensive und der Schaffung ausreichender Betreuungsplätze vor allem die weitere Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen sowie der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote in den Randzeiten. Darüber hinaus werden wir zusätzliche Angebote in der Kindertagespflege schaffen.

Diese Maßnahmen werden gerade auch den alleinerziehenden Vätern und Müttern zu Gute kommen, da die Ausweitung der vorhandenen Angebote ihnen hilft, ihren Alltag besser zu organisieren.

Im Ergebnis wird das Land Nordrhein-Westfalen ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 voraussichtlich zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro in die Kinderbetreuung investieren.

Darüber hinaus stehen im Landeshaushalt bereits heute rund 21 Millionen Euro an Finanzmitteln zur Förderung der Familienberatung zur Verfügung. Mit diesem Geld halten die verschiedenen Träger ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot für alleinerziehende Mütter und Väter zur Unterstützung ihres Familienalltages vor.

Meine Damen und Herren,

die Verbesserung der Rahmenbedingung für die frühkindliche Bildung in unserem Land und die damit verbundene stärkere Unterstützung der Familien bei der Bewältigung ihres Alltags haben für die NRW-Koalition einen herausragenden Stellenwert.

Im Gegensatz zu Ihnen reden wir nicht nur darüber, wir handeln; und das nicht erst seit heute, sondern bereits seit Übernahme der Regierungsverantwortung vor zwei Jahren.

Die in Ihrem Antrag formulierten Ziele werden von der NRW-Koalition schon heute aktiv verfolgt – Ihre Aufforderung dazu brauchen wir daher gar nicht – und verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Alleinerziehenden wurden bereits auf den Weg gebracht.

Zu nennen sind hier vor allem die Förderung der Teilnahme von Alleinerziehenden an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und zum beruflichen Wiedereinstieg sowie die Unterstützung des Landes zur Teilzeitberufsausbildung über das Förderprogramm TEP („Teilzeitberufsausbildung – Einstige begleiten – Perspektiven eröffnen“).

Eines solchen Antrags, wie Sie ihn hier vorgelegt haben, bedarf es daher eigentlich nicht.

Aber selbstverständlich werden wir der Überweisung des Antrags an den federführenden Ausschuss für Frauen und Gleichstellung zustimmen und freuen uns auf die weiteren Beratungen dort.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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