Christan Berger zu TOP 11 "Erzielte Fortschritte, bestehende Handlungsfelder und zukünftige Perspektiven bei der Digitalisierung der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung"

09.03.2023

Sehr geehrte/r Herr Landtagspräsident/in,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die vorliegende Anfrage befasst sich mit den Fortschritten und Perspektiven der Digitalisierung in der Finanzverwaltung NRW. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger sicherlich ein eher trockenes Thema. Insgesamt 133 Fragen aufgeteilt in 16 Kapiteln, das macht die Sache sicherlich nicht spannender. Ich bin der FDP aber dankbar für die Chance, über die wichtigen Projekte und noch viel wichtiger, über die wichtigen Fortschritte, hier in diesem hohen Hause zu sprechen.

Danke sagen möchte ich Finanzminister Dr. Optendrenk und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministerium, sowie der NRW-Finanzverwaltung . Danke nicht nur für die ausführliche und fachlich korrekte Beantwortung der Großen Anfrage, sondern Danke für die besondere Wichtigkeit, die die Digitalisierung der Finanzverwaltung innehat. Die Ergebnisse zeigen, Digitalisierung ist in NRW nicht nur ein Lippenbekenntnis. Sie ist wichtig für den besten Service für unsere Bürgerinnen und Bürger, für bessere Effizienz innerhalb der Verwaltung und für mehr Sicherheit.

Es würde den Rahmen hier sprengen, über alle genannten Themen zu sprechen. Einige wenige möchte ich jedoch erwähnen. Ich starte mit einer Aussage von unserem Finanzminister Dr. Optendrenk, der in der Pressemitteilung vom 07. März zum Thema digitaler Einkommensteuerbescheid sagte: „Die Finanzverwaltung ist für die Menschen in Nordrhein-Westfalen da“. Das ist eine wichtige Aussage und unterstreicht die bisherigen Erfolge. Die Landesregierung hat bedeutende Fortschritte bei der Digitalisierung erzielt. Zum Beispiel die medienbruchfreie Steuerfestsetzung, das klingt erst mal sehr technisch, sie stellt aber den hohen Digitalisierungsgrad dar, den das Onlinezugangsgesetz auch einfordert.
Mit dem Programmen und Funktionen rund um Elster haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die häufigsten Steuerarten weitgehend und bei der Einkommensteuer sogar vollständig online durchzuführen. Inklusive digitalem Einkommensteuerbescheid und der Möglichkeit, über die App MeinELSTER+ alles per Smartphone zu bedienen, beziehungswiese Komfortfunktionen zu nutzen, wie das Scannen von Belegen mit automatischer Datenerkennung und -übernahme.

Dabei wird mit dem Kompetenzzentrum Barrierefreie IT – kurz  „KomBIT“ auch an das wichtige Ziel einer digitalen Barrierefreiheit gedacht.

Doch die Digitalisierung der Finanzverwaltung richtet sich nicht nur an die Bürgerinnen und Bürger. Auch innerhalb der Verwaltung wird mit der Beteiligung am bundesweiten Projekt KONSENS an der vollständig bruchfreien Digitalisierung der verwaltungsinternen Prozesse gearbeitet. Auch die technische Ausstattung mit modernen IT-Geräten, sprich Computer und der dazu passenden Peripherie-Hardware wurde im letzten Jahr erreicht.

Zuletzt möchte ich einen Punkt erwähnen, der auf den ersten Blick eher banal wirkt – nämlich die Möglichkeit, individuelle Schreiben per zentralem Druck und Versand zu bearbeiten. Die Umsetzung ist aber alles andere als banal und einfach. Mich begeistern solche Lösungen und jeder, der sich mal an einem Serienbrief versucht hat, kann vielleicht im Ansatz erahnen, welche Komplexität hinter solchen Verfahren steckt.

Die abschließende Frage 133 der FDP, welche Handlungsfelder im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes noch offen oder zu bearbeiten sind, wurde vom Ministerium umfassend mit „Keine“ beantwortet.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, damit ist alles gesagt. Vielen Dank.