Christian Berger zu TOP16 "Gesetz über die Abspaltung von Glücksspielbeteiligungen von der NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts und über die Einwilligung zur Verschmelzung der Finanzierungsgesellschaft des Landes NRW"

24.05.2023

Sehr geehrte/r Herr Präsident/in,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die NRW.BANK hat den staatlichen Auftrag, insbesondere im Bereichen der Struktur-, Wirtschaft-, Sozial- und Wohnraumpolitik zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen anzubieten und abzuwickeln. Das Thema der Nachhaltigkeit hat hierbei eine große und größer werdende Rolle und genau hier erzeugt das Glückspielengagement ein Spannungsfeld.

Der Haushalts- und Finanzausschuss war erst jüngst bei der NRW.BANK zu Kapitalmarktgesprächen eingeladen. Wir konnten sehr viel über die Arbeit der NRW.BANK und die komplexen Finanzmarktprodukte erfahren. Derivate, Bonds oder Credit Default Swaps – alles bekannte Begriffe, 6 aus 49 passt da irgendwie nicht ganz in diese Welt.

Ich bin dem Minister und den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daher sehr dankbar für den Gesetzentwurf und die sehr gute Vorarbeit. Die Umorganisation, in Form der Übertragung der WestLotto-Gruppe auf die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen macht sehr viel Sinn und erfährt Zustimmung von allen Seiten.

Die WestLotto-Gruppe ist und bleibt dabei unter glücksspielrechtlicher Aufsicht. Sie ist und bleibt ein staatliches Unternehmen. Sie ist und bleibt gesund und profitabel für das Land NRW und insbesondere die gemeinwohlorientierten Empfängern, für die ein dreistelliger Millionenbetrag pro Jahr erwirtschaftet wird.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich am 11. Mai dazu beraten und den Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich auch heute zustimmen und ich bitte sie um ihre Unterstützung. Vielen Dank.