Christina Schulze Föcking zu TOP 2: "Landeskinderschutzgesetz NRW und Änderung des Kinderbildungsgesetzes"

26.01.2022

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

dieser Gesetzentwurf ist für den Kinderschutz ein echter Meilenstein – und vor allem das Ergebnis der vielen Sitzungen und Gespräche, die wir in den letzten Monaten in Arbeitskreisen, Fachausschüssen  - wie der Kinderschutzkommission oder auch dem PUA - geführt haben.

Ich denke heute bei der Einbringung dieses Entwurfs für ein NRW-Kinderschutzgesetz besonders an:

Conny, Alina und Martin aus dem Kinderheim, das ich besucht habe, die jeden Tag mit schwersttraumatisierten Kindern arbeiten.

…an Sonja, Rainer und viele Betroffene, die ich kennen gelernt habe, die selbst psychische, physische oder sexualisierte Gewalt als Kinder erleben mussten…

…an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Jugendämtern, die täglich diesen schweren Job machen, teilweise am Rand der Abgründe unserer Gesellschaft.

Diese Menschen stehen stellvertretend für alle, die sich uns geöffnet und oft auch sehr persönliche Einblicke gegeben haben.

Ohne Euch und Sie wäre ein solches Gesetzesvorhaben für die Praxis nicht umsetzbar. Herzlichen Dank!

Gemeinsam haben wir den Wunsch, etwas zu verändern: Wir wollen Kinder davor bewahren, Opfer von Gewalt zu werden.

Deshalb ist es für mich heute das Größte hier zu stehen und sagen zu können:

Wir haben Euch gehört! Wir haben Eure Ideen, Sorgen und Ängste als Mosaikstücke mitgenommen und daraus diesen Gesetzentwurf zusammengesetzt.

Er ist ein weiterer wichtiger Schritt, um das Sicherheitsnetz, dass unsere Kinder im schlimmste Fall auffangen soll, so lückenlos wie nur möglich zu spannen.

Dabei stellen wir das einzelne Kind und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt:

Wo bewegt es sich? Wem begegnet es? Wer könnte das Leid dieses Kindes erkennen und ihm helfen?
Jede Kontaktperson eines Kindes muss im Zweifelsfall Kinderschützer sein.

Gerade Fachkräften kommt daher eine besonders große Verantwortung zu – Sie müssen wir besonders befähigen. Es gibt so viele, die helfen wollen, sie müssen aber auch wissen wie.

Wir wollen ihnen zur Seite stehen und ihnen den Rücken stärken.

Deshalb starten wir mit diesem Gesetz eine Qualitätsoffensive für unsere Fachkräfte – von Kita und Schule bis in die Jugendämter.

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe brauchen Leitlinien für Kinderschutzkonzepte.

Gut ausgearbeitete Kinderschutzkonzepte müssen weiter in die Fläche gebracht werden, denn Dialog und Auseinandersetzung mit dem Kinderschutz sind wichtig.

Ein weiterer Wunsch der Fachkräfte war eine engere Zusammenarbeit vor Ort.

Die Akteure brauchen ein Netzwerk, um sich gegenseitig zu unterstützen, und die Bündelung aller Informationen sind elementar wichtig.

Denn wir wissen: Hand in Hand geht es am besten. Kämpft jeder für sich, gehen Erkenntnisse verloren und das Kind steht allein da. Das wollen wir verhindern.

Ich erinnere mich gerne an ein Gespräch mit Mitarbeitern aus Jugendämtern: Sie sind es, die bei der Gefährdung vom Kindeswohl eingreifen und handeln müssen.

Wie gehen sie vor, um ein Kind im Fall einer akuten Gefährdung des Kindeswohls zu schützen ?

Mit dieser Entscheidung stehen sie manchmal alleine da.

Die Strukturen vor Ort sind teilweise sehr unterschiedlich. Und das darf nicht sein!

Wir brauchen klare Regeln und einheitliche fachliche Standards in den Jugendämtern, sodass der Schutz überall gleichermaßen gewährleistet ist.

All das kostet natürlich Geld - aber ich sagen Ihnen: hier ist jeder Cent gut angelegt. Wir investieren in die Sicherheit unserer Kinder.

Jetzt im ersten Schritt wird das Kinderschutzgesetz mit 53 Millionen Euro für das verkürzte Jahr unterlegt und dann mit jährlich 85 Millionen Euro in den Folgejahren.
Wir haben an vielen Stellen des Kindeschutzes schon einiges erreicht.

Ich bin mir sicher:

Mit diesem Gesetzentwurf machen wir einen weiteren großen Schritt nach vorn und sorgen dafür, dass unsere Kinder in NRW weiter gestärkt werden.

Abschließend möchte ich dem Familienminister, dem Staatssekretär und den Mitarbeitern im Ministerium herzlich für ihre Arbeit danken.

Und nun, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich auf die Beratungen. Herzlichen Dank!